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   BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11   

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BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11 (https://dejure.org/2012,1113)
BGH, Entscheidung vom 24.01.2012 - 5 StR 535/11 (https://dejure.org/2012,1113)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 (https://dejure.org/2012,1113)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Anzahl und Frequenz der Vorstrafen, Tatbilder der Vor- und Anlasstaten und psychische Störungen des Angeklagten als Inhalt der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 250 Abs. 2 Nr. 1; StGB § 66 Abs. 1
    Anzahl und Frequenz der Vorstrafen, Tatbilder der Vor- und Anlasstaten und psychische Störungen des Angeklagten als Inhalt der Verhältnismäßigkeitsprüfung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.10.2011 - 5 StR 267/11

    Sicherungsverwahrung (Gefahrenprognose; unzulässige Verwertung zulässigen

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11
    Sie können nur in Abhängigkeit von ihren - auf der Grundlage konkreter Umstände in der Person oder dem Verhalten des Betroffenen - vorhersehbaren individuellen Umständen als schwere Gewalttaten gewertet werden (vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 5 StR 267/11, NStZ-RR 2012, 9 Rn. 8).

    c) Die Strafkammer hat ferner nicht berücksichtigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung dahin zu verstehen ist, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit, das heißt, nicht nur der Erheblichkeit weiterer Straftaten, sondern auch der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung, ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, Rn. 21 und vom 26. Oktober 2011, aaO, Rn. 7).

  • BGH, 04.08.2011 - 3 StR 175/11

    Sicherungsverwahrung (Hang; strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung)

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11
    c) Die Strafkammer hat ferner nicht berücksichtigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung dahin zu verstehen ist, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit, das heißt, nicht nur der Erheblichkeit weiterer Straftaten, sondern auch der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung, ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, Rn. 21 und vom 26. Oktober 2011, aaO, Rn. 7).

    Auch dies stellt höhere Anforderungen an die bislang vom Gesetz als Beurteilungsgrundlage für die Gefährlichkeitsprognose geforderte "Gesamtwürdigung des Täters und seiner Taten" (BGH, Urteil vom 4. August 2011, aaO).

  • BGH, 19.10.2011 - 2 StR 305/11

    Zur Anwendbarkeit der Sicherungsverwahrung in der Übergangszeit bis zur

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11
    Während vorsätzliche Tötungsdelikte und Vorsatzdelikte mit qualifizierender Todesfolge grundsätzlich als schwere Gewaltstraftaten anzusehen sind, gilt dies für die von der Strafkammer erwarteten Raubdelikte ungeachtet der in den Fällen der §§ 249, 250, 255 StGB hohen Strafdrohungen und der für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen nicht ohne Weiteres (vgl. BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 2 StR 305/11).
  • BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2365/09

    Regelungen zur Sicherungsverwahrung verfassungswidrig

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11
    Auch die materiellen Voraussetzungen für die Anordnung der Sicherungsverwahrung nach § 66 Abs. 1 StGB und deren Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 2011 ( NJW 2011, 1931 Rn. 172) hat sie angenommen.
  • BGH, 13.09.2011 - 5 StR 189/11

    Sicherungsverwahrung: Abänderbarkeit einer Besetzungsentscheidung; Berücksichtung

    Auszug aus BGH, 24.01.2012 - 5 StR 535/11
    c) Die Strafkammer hat ferner nicht berücksichtigt, dass die vom Bundesverfassungsgericht geforderte strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung dahin zu verstehen ist, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit, das heißt, nicht nur der Erheblichkeit weiterer Straftaten, sondern auch der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung, ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692; Beschlüsse vom 13. September 2011 - 5 StR 189/11, Rn. 21 und vom 26. Oktober 2011, aaO, Rn. 7).
  • BGH, 10.01.2013 - 1 StR 93/11

    Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Vergewaltigung; Vorbehalt der

    (1) Die hierfür erforderlichen konkreten Umstände aus dem Verhalten des Verurteilten ergeben sich - von dem hier nicht einschlägigen Fall des erstmals bestraften Mehrfachtäters abgesehen - regelmäßig aus Anzahl, Frequenz und Tatbildern von Vorverurteilungen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 11.12.2012 - 5 StR 431/12

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung bei zu erwartenden Raubtaten mit Scheinwaffe

    b) Seither hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs der geforderten "strikten Verhältnismäßigkeitsprüfung" zwar normative Konturen gegeben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, und vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 mwN).

    Dies gilt im Bereich der Gewaltstraftaten jedenfalls für vorsätzliche Tötungsdelikte und Vorsatzdelikte mit qualifizierender Todesfolge (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).

    Der erkennende Senat hat - unter Bezugnahme auf den genannten Beschluss des 2. Strafsenats - in seinem Beschluss vom 24. Januar 2012 ( 5 StR 535/11) ebenfalls verdeutlicht, dass Raubdelikte ungeachtet der hohen Strafdrohungen und der für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen nicht ohne Weiteres als schwere Gewaltstraftaten anzusehen sind und nur in Abhängigkeit von ihren vorhersehbaren individuellen Umständen als schwere Gewalttaten gewertet werden können.

  • BGH, 25.09.2012 - 1 StR 160/12

    Über den "Westparkmörder" ist neu zu befinden

    Die vom Bundesverfassungsgericht geforderte "strikte Verhältnismäßigkeitsprüfung" ist dahin zu verstehen, dass bei beiden Elementen der Gefährlichkeit - mithin der Erheblichkeit weiterer Straftaten und der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung - ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen ist (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 31. Juli 2012 - 3 StR 148/12; BGH, Urteil vom 8. Februar 2012 - 2 StR 346/11; BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 24.04.2013 - 5 StR 593/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; strikte

    Danach ist sowohl hinsichtlich der Erheblichkeit weiterer Straftaten als auch hinsichtlich der Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung ein gegenüber der bisherigen Rechtsanwendung strengerer Maßstab anzulegen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. August 2011 - 3 StR 208/11, BGHR StGB § 66 Strikte Verhältnismäßigkeit 1, und vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).

    bb) Zwar sind bestimmte Deliktsgruppen im Hinblick auf das besondere Gewicht der zu schützenden Rechtsgüter grundsätzlich als schwere Gewalt- oder Sexualstraftaten zu werten (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 - und Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11, NStZ 2011, 692, 693).

  • OLG Dresden, 04.04.2019 - 2 Ws 75/19

    Entscheidungsmaßstab für die Fortdauer der Sicherungsverwahrung

    Eine Vorlagepflicht des Senats nach § 121 Abs. 2 Nr. 3 GVG besteht nicht, nachdem der Bundesgerichtshof dieses Verständnis des Gefahrenbegriffs bereits in seinem Beschluss vom 24. Januar 2012 in gleicher Weise als "erhöhte Gefährlichkeit" bestätigt hatte (BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 -, juris, Rdnr. 8).

    Dieser maßgeblich mit besonderen Attributen versehene Gefahrenbegriff kann als eine qualifizierte Gefahr umschrieben werden (vgl. auch BGH Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 - juris im Sinne einer "erhöhten Gefährlichkeit").

  • BGH, 26.04.2017 - 5 StR 572/16

    Sicherungsverwahrung (Unerheblichkeit der Ursache für die Annahme eines Hanges;

    aa) Das Landgericht orientiert sich bei seiner Entscheidung an einem Beschluss des Senates vom 24. Januar 2012 (5 StR 535/11).
  • BGH, 13.03.2013 - 2 StR 392/12

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung (einzelfallabhängige

    Die für den Wahrscheinlichkeitsgrad zu benennenden Umstände ergeben sich dabei regelmäßig auch aus Anzahl, Frequenz und Tatbildern von Vorverurteilungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 u. vom 10. Januar 2013 - 1 StR 93/11).
  • OLG Celle, 08.08.2012 - 2 Ws 165/12

    Taten nach § 250 Abs. 1 Nr. 1b StGB als schwere Gewaltstraftaten; BGH-Vorlage

    Differenzierend ist der 5. Strafsenat des BGH (Beschl. v. 24. Januar 2012, 5 StR 535/11) der Ansicht, dass Raubdelikte ungeachtet der in den Fällen der §§ 249, 250, 255 StGB hohen Strafdrohungen und der für die Tatopfer oftmals gewichtigen psychischen Auswirkungen nicht ohne Weiteres als schwere Gewalttaten einzustufen seien.
  • BGH, 24.07.2012 - 1 StR 57/12

    Sicherungsverwahrung (Beachtung der strengen Verhältnismäßigkeitsanforderungen,

    Dieser strengere Maßstab betrifft beide Elemente der Gefährlichkeit, also sowohl die Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten, als auch die Wahrscheinlichkeit ihrer Begehung (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11 mwN).
  • BGH, 23.04.2013 - 5 StR 610/12

    Sicherungsverwahrung (Weitergeltungsanordnung; Gefahr der Begehung schwerer

    Das versteht sich für vorsätzliche Tötungsdelikte von selbst (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 2012 - 5 StR 535/11).
  • BGH, 19.02.2013 - 5 StR 620/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung des Vorbehalts der Sicherungsverwahrung

  • BGH, 18.07.2018 - 1 StR 122/18

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Voraussetzungen)

  • BGH, 11.08.2016 - 2 StR 4/16

    Nachträgliche Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung

  • OLG Nürnberg, 22.09.2014 - 1 Ws 276/14

    Anordnung und Fortdauer der Sicherungsverwahrung: Voraussetzungen bei

  • BGH, 13.03.2012 - 5 StR 497/11

    Sicherungsverwahrung (Anordnungsvoraussetzungen, Verhältnismäßigkeit), Aufhebung

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