Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4014
BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08 (https://dejure.org/2008,4014)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - 5 StR 536/08 (https://dejure.org/2008,4014)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 (https://dejure.org/2008,4014)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,4014) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 263 Abs. 1, Abs. 3 StGB; § 46 StGB; Art. 21 ScheckG; § 27 StGB
    Betrug durch Einreichung eines abhanden gekommenen oder durch eine Straftat erlangten Schecks (Vermögensschaden; Täuschung und Irrtum; Gesamtwürdigung beim Vorliegen eines Regelbeispiels auch bei Gehilfen); Strafzumessung (Wertungsfehler bei unerklärlicher Behandlung von ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen gewichtiger Strafmilderungsgründe als Voraussetzung für die Verneinung der Indizwirkung; Verhältnis der gegen Haupttäter und Teilnehmer verhängten Strafen zueinander; Erklärungswert einer Scheckeinreichung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 357; ; StGB § 27 Abs. 2 Satz 2; ; StGB § 49 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 1; ; StGB § 263 Abs. 3; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; ScheckG Art. 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorliegen gewichtiger Strafmilderungsgründe als Voraussetzung für die Verneinung der Indizwirkung; Erklärungswert einer Scheckeinreichung; Verhältnis der gegen Haupttäter und Teilnehmer verhängten Strafen zueinander

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Vollendeter Betrug schon durch Einreichen eines abhanden gekommenen Schecks zur Kontogutschrift

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2009, 279
  • NStZ-RR 2011, 236
  • StV 2009, 244
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 06.09.2001 - 5 StR 318/01

    Betrug; Scheckeinlösung ohne Rechtsanspruch; Fehlüberweisung; Täuschung

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    aa) Ein Abhandenkommen im Sinne des Art. 21 ScheckG liegt vor, wenn der Scheck - ob Inhaber- oder Orderscheck teilt das Landgericht nicht mit - ohne rechtswirksamen Begebungsvertrag in fremde Hände gelangt ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22 m.w.N.).

    Jedoch gehört ein etwaiges Abhandenkommen - ebenso wie die formellen Scheckvoraussetzungen (Art. 1, 2 ScheckG) - zu den Umständen, über die sich ein Bankangestellter, der den Scheck zur Einziehung hereinnimmt (vgl. dazu BGH WM 1987, 337, 338), Gedanken macht (offen gelassen in BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22; vgl. auch OLG Zweibrücken BB 1995, 1318, 1319).

  • BGH, 12.01.1987 - II ZR 187/86

    Pflichten von Bediensteten einer Sparkasse bei Hereinnahme eines

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Jedoch gehört ein etwaiges Abhandenkommen - ebenso wie die formellen Scheckvoraussetzungen (Art. 1, 2 ScheckG) - zu den Umständen, über die sich ein Bankangestellter, der den Scheck zur Einziehung hereinnimmt (vgl. dazu BGH WM 1987, 337, 338), Gedanken macht (offen gelassen in BGHR StGB § 263 Abs. 1 Täuschung 22; vgl. auch OLG Zweibrücken BB 1995, 1318, 1319).

    Solche Ansprüche können sich gemäß §§ 989, 990 BGB i.V.m. Art. 21 ScheckG ergeben (BGHZ 108, 353, 355 ff.; BGH WM 1993, 541, 542 f.; 1988, 1296, 1297; 1987, 337, 338; Baumbach/Hefermehl/Casper, Wechselgesetz/Scheckgesetz/Recht der kartengestützten Zahlungen 23. Aufl. Art. 21 ScheckG Rdn. 21 f., 8 ff. m.w.N.).

  • BGH, 09.07.1987 - 1 StR 287/87

    Findung der Strafe bei mehreren Angeklagten in einem Verfahren jeweils aus der

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht selbst aus der Sache ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

    Deswegen müssen Unterschiede jedenfalls dann erläutert werden, wenn sie sich nicht selbst aus der Sache ergeben (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

  • BGH, 07.01.1992 - 5 StR 614/91

    Ermittlungspflicht des Richters - Strafhöhe - Abwägung der Tatumstände -

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Zwar muss, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst gefunden werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).

    Zwar muss, auch wenn mehrere Angeklagte in einem Verfahren abgeurteilt werden, für jeden von ihnen die Strafe unter Abwägung aller in Betracht kommenden Umstände aus der Sache selbst gefunden werden (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23).

  • BGH, 19.01.1993 - XI ZR 76/92

    Grob fahrlässiger Erwerb eines abhandengekommenen Inhaberverrechnungsschecks

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Solche Ansprüche können sich gemäß §§ 989, 990 BGB i.V.m. Art. 21 ScheckG ergeben (BGHZ 108, 353, 355 ff.; BGH WM 1993, 541, 542 f.; 1988, 1296, 1297; 1987, 337, 338; Baumbach/Hefermehl/Casper, Wechselgesetz/Scheckgesetz/Recht der kartengestützten Zahlungen 23. Aufl. Art. 21 ScheckG Rdn. 21 f., 8 ff. m.w.N.).
  • BGH, 03.11.1981 - 5 StR 435/81

    Ziel der Täuschungsabsicht bei Missbrauch von Ausweispapieren -

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Danach enthält die Vorlage eines Schecks die Behauptung, sein Inhalt entspreche dem Willen des Ausstellers (BGH NJW 1969, 1260, 1261; BGH, Urteil vom 4. November 1955 - 5 StR 200/55; vgl. auch BGH, Urteil vom 3. November 1981 - 5 StR 435/81 bei Holtz, MDR 1982, 280).
  • BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07

    Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Bei der Einlösung eines Inhaberschecks können allerdings Zweifel an einer für die Vermögensverfügung relevanten Täuschungshandlung bestehen, da der Einreicher eines Inhaberschecks regelmäßig schon durch dessen Besitz legitimiert wird (BGH wistra 2007, 458; BGH, Beschluss vom 13. Februar 2008 - 2 StR 406/07 Rdn. 3; BayObLG wistra 1999, 233 m. Anm. Marxen, EWiR 1999, 519 f.).
  • BGH, 15.12.2006 - 5 StR 181/06

    Fall Hoyzer - Betrug durch manipulierte Fußballwetten

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Die zivilrechtliche Risikoverteilung ist sowohl für die Bestimmung des Erklärungswerts einer entsprechenden Handlung als auch - spiegelbildlich - für das Vorhandensein eines entsprechenden Irrtums bei dem Adressaten der Erklärung erheblich (vgl. BGHSt 46, 196, 198 ff.; 51, 165 Rdn. 20 ff.).
  • BGH, 10.07.2008 - 5 StR 209/08

    Gewerbsmäßige Hehlerei (ausreichende Darlegung der Bereicherungsabsicht, der

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Der Begründungsmangel ist nicht gemäß § 357 StPO auf die nichtrevidierenden Angeklagten, für die das Urteil abgekürzt gefertigt werden durfte, zu erstrecken (vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juli 2008 - 5 StR 209/08 Rdn. 3).
  • BGH, 13.06.1988 - II ZR 295/87

    Anforderungen an die Annahme grober Fahrlässigkeit bei Hereinnahme eines

    Auszug aus BGH, 11.12.2008 - 5 StR 536/08
    Solche Ansprüche können sich gemäß §§ 989, 990 BGB i.V.m. Art. 21 ScheckG ergeben (BGHZ 108, 353, 355 ff.; BGH WM 1993, 541, 542 f.; 1988, 1296, 1297; 1987, 337, 338; Baumbach/Hefermehl/Casper, Wechselgesetz/Scheckgesetz/Recht der kartengestützten Zahlungen 23. Aufl. Art. 21 ScheckG Rdn. 21 f., 8 ff. m.w.N.).
  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

  • BGH, 04.11.1955 - 5 StR 200/55

    Rechtsmittel

  • BGH, 23.02.2006 - 5 StR 457/05

    Recht auf ein faires Verfahren und Öffentlichkeitsgrundsatz; unwirksamer

  • BayObLG, 21.01.1999 - 1St RR 265/98

    Tateinheit und Tatmehrheit bei der Verwertung eines unterschlagenen Schecks

  • BGH, 20.04.2004 - 5 StR 11/04

    Unwirksamkeit eines sofort nach der Urteilsverkündung erklärten

  • BGH, 13.02.2008 - 2 StR 406/07

    Betrug (Anforderungen an die Täuschung beim Inhaberscheck); Strafzumessung

  • BGH, 08.11.2000 - 5 StR 433/00

    Abhebung fehlgebuchter Gutschriften

  • OLG Zweibrücken, 29.05.1995 - 1 Ss 285/94
  • BGH, 23.04.1969 - 3 StR 51/69

    Ansichbringen eines von einem durch den Vortäter gestohlenen Postbarscheck

  • BGH, 26.09.1989 - XI ZR 178/88

    Erwerb des Eigentums an einem in der Schweiz übertragenen Orderscheck;

  • OLG Bremen, 31.03.2021 - 1 Ss 50/20

    Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Regelbeispiel

    Hierbei handelt es sich auch um solche Fragen der Strafzumessung, die der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegen (siehe BGH, Beschluss vom 11.12.2008 - 5 StR 536/08, juris Rn. 13, NStZ-RR 2009, 279).
  • BGH, 28.06.2011 - 1 StR 282/11

    Vergleichende Strafzumessung bei Tatbeteiligten (Gleichheitsgrundsatz;

    Dem Landgericht ist zuzugeben, dass in zahlreichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs das Postulat aufgestellt wird, dass gegen Mittäter verhängte Strafen auch in einem gerechten Verhältnis zueinander stehen sollen (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 = StV 2009, 244, 245; BGH, Beschluss vom 27. November 2008 - 5 StR 513/08 = StV 2009, 351; BGH, Beschluss vom 11. September 1997 - 4 StR 296/97 = NStZ-RR 1998, 50; BGH, Urteil vom 29. Oktober 1996 - 1 StR 562/96 = NStZ-RR 1997, 196, 197; BGH, Urteil vom 7. Januar 1992 - 5 StR 614/91 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Wertungsfehler 23; BGH, Beschluss vom 9. Juli 1987 - 1 StR 287/87 = BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1; BGH, Beschluss vom 16. Dezember 1980 - 1 StR 461/80 = StV 1981, 122, 123; BGH, Urteil vom 14. März 1978 - 1 StR 8/78).

    Freilich müssen Unterschiede nur dann im angefochtenen Urteil erläutert werden, wenn sie sich nicht - was aber zumeist der Fall sein wird - aus der Sache selbst ergeben (vgl. u.a. BGH StV 2009, 244, 245; BGH StV 2009, 351; BGH NStZ-RR 1998, 50; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Zumessungsfehler 1).

  • OLG Braunschweig, 07.01.2015 - 1 Ss 64/14

    Garantenstellung aus § 60 Abs. 1 SGB I durch Mitwirkungspflichten des zur

    Ferner ist das Gericht vom Regelstrafrahmen des § 263 Abs. 3 StGB ausgegangen, ohne die gebotene Gesamtabwägung vorzunehmen, ob ein besonders schwerer Fall vorliegt (dazu: BGH, Beschluss vom 11.12.2008, 5 StR 536/08, juris, Rn. 13; Fischer, StGB, 62. Aufl., § 263 Rn. 227).
  • BGH, 08.06.2016 - 5 StR 170/16

    Gewerbsmäßiges Handeln bei Betrug und Urkundenfälschung (rechtsfehlerhafte

    Trotz Vorliegens des Regelbeispiels hätte es indessen hier prüfen müssen, ob von der Indizwirkung abzugehen und der Normalstrafrahmen zugrunde zu legen ist (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08, StV 2009, 244, 245; Schäfer/Sander/van Gemmeren, Praxis der Strafzumessung, 5. Aufl., Rn. 1143 mwN).
  • LG Lüneburg, 10.11.2021 - 111 KLs 7/21
    Denn zu diesem Zeitpunkt waren die entsprechenden Betrugstaten zwar bereits vollendet, aber noch nicht beendet, da eine Abhebung bzw. Umsetzung in andere Wertgegenstände der durch die Betrugstaten erlangten Geldbeträge von vornherein jedenfalls durch die Haupttäter beabsichtigt gewesen ist und die Beutesicherung daher zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 5 StR 536/08 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht