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   BGH, 15.12.2000 - 5 StR 545/00   

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https://dejure.org/2000,14138
BGH, 15.12.2000 - 5 StR 545/00 (https://dejure.org/2000,14138)
BGH, Entscheidung vom 15.12.2000 - 5 StR 545/00 (https://dejure.org/2000,14138)
BGH, Entscheidung vom 15. Dezember 2000 - 5 StR 545/00 (https://dejure.org/2000,14138)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; § 18 Abs. 2 JGG
    Strafzumessung bei Anwendung von Jugendstrafrecht (Erziehung); Doppelverwertungsverbot; Jugendstrafe

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Darlegung zu den für die Höhe der konkret festgesetzten Jugendstrafe maßgeblichen erzieherischen Gesichtspunkte; Doppelte Berücksichtigung der bandenmäßigen Begehung bei Bemessung der Schuldschwere

  • ra.de
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.07.1994 - 4 StR 367/94

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen mangelnder Einbeziehung erzieherischer

    Auszug aus BGH, 15.12.2000 - 5 StR 545/00
    Die erforderliche Darlegung zu den für die Höhe der konkret festgesetzten Jugendstrafe maßgeblichen erzieherischen Gesichtspunkten (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 8, 9) fehlt hier - bis auf eine formelhafte Erwähnung im Schlußsatz - praktisch vollständig.
  • BGH, 18.08.1992 - 4 StR 313/92

    Bemessung der Höhe der Jugendstrafe nach erzieherischen Gesichtspunkten

    Auszug aus BGH, 15.12.2000 - 5 StR 545/00
    Die erforderliche Darlegung zu den für die Höhe der konkret festgesetzten Jugendstrafe maßgeblichen erzieherischen Gesichtspunkten (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 8, 9) fehlt hier - bis auf eine formelhafte Erwähnung im Schlußsatz - praktisch vollständig.
  • BGH, 15.07.1987 - 2 StR 353/87

    Anforderungen an die Begründung für die Höhe der verhängten Jugendstrafe

    Auszug aus BGH, 15.12.2000 - 5 StR 545/00
    Die erforderliche Darlegung zu den für die Höhe der konkret festgesetzten Jugendstrafe maßgeblichen erzieherischen Gesichtspunkten (vgl. BGHR JGG § 18 Abs. 2 - Erziehung 2, 8, 9) fehlt hier - bis auf eine formelhafte Erwähnung im Schlußsatz - praktisch vollständig.
  • OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04

    Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck;

    Denn auch im Jugendstrafrecht ist die Verwertung von Umständen, die den Tatbestand einer Strafnorm konstituieren oder die zu den regelmäßigen Begleiterscheinungen einer Tatbestandsverwirklichung gehören, im Rahmen der Strafzumessung wegen Verstoßes gegen das Doppelverwertungsverbot analog § 46 Abs. 3 StGB unzulässig, wenn das Gericht gleichzeitig die in den Strafrahmenbestimmungen des Erwachsenenstrafrechts zum Ausdruck gebrachte Bewertung berücksichtigt (BGH, Beschl. v. 15.12.2000 - 5 StR 545/00 bei Böhm NStZ-RR 2001, 323; vgl. auch Ostendorf, Jugendgerichtsgesetz, 6. Aufl., § 18 JGG Rn. 4).
  • LG Neuruppin, 25.09.2018 - 12 KLs 7/18

    Vermögensabschöpfung im Jugendstrafrecht

    Von einer - grundsätzlich wohl möglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 15.12.2000 - 5 StR 545/00) - Einbeziehung der noch nicht vollständig erledigten Geldstrafe aus dem rechtskräftigen Strafbefehl des AG Perleberg vom 15.12.2017 hat die Kammer abgesehen, da die hiermit sanktionierten Taten in einem vollkommen anderen situativen Zusammenhang begangen wurden, als die verfahrensgegenständlichen Taten, und die Einbeziehung für den Angeklagten im konkreten Fall wegen der damit einhergehenden Erhöhung der Jugendstrafe das höhere Gesamtübel dargestellt hätte.
  • KG, 20.04.2023 - 4 ORs 1/23

    Feststellung einer Rechtmittelbeschränkung durch Auslegung der

    Ebenfalls nicht erkennbar beachtet hat das Tatgericht, dass der Angeklagte bislang noch keine freiheitsentziehende Maßnahme zu verbüßen hatte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 15. Dezember 2000 - 5 StR 545/00 -).
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