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   BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07   

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https://dejure.org/2008,2449
BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07 (https://dejure.org/2008,2449)
BGH, Entscheidung vom 17.04.2008 - 5 StR 547/07 (https://dejure.org/2008,2449)
BGH, Entscheidung vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 (https://dejure.org/2008,2449)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 263 StGB; § 370 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4 Satz 1, Satz 3 AO; § 25 Abs. 2 StGB; § 53 StGB; § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; § 265 StPO
    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Mittäterschaft; Kompensationsverbot); Hinterziehung von Kirchensteuern; Verhältnis von Betrug und Steuerhinterziehung; wirksamere Verteidigung gegen Betrug (Hinweispflicht)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung im Fall eines über das Gewinnkonto und Verlustkonto einer Gesellschaft verbuchten fingierten Käuferguthabens; Einkommensteuerpflichtigkeit einer verdeckten Gewinnausschüttung außerhalb einer gesellschaftsrechtlichen ...

  • Judicialis

    StPO § 154a Abs. 2; ; StPO § ... 265; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 2 Satz 1 zweite Variante; ; AO § 1 Abs. 1; ; AO § 370; ; AO § 370 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 370 Abs. 4 Satz 1; ; AO § 386 Abs. 2 Nr. 2; ; StGB § 53; ; StGB § 263; ; KStG § 8 Abs. 1; ; KStG § 8 Abs. 3 Satz 2; ; KStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; ; EStG § 2 Abs. 1; ; EStG § 11 Abs. 1 Satz 1; ; EStG § 32a; ; GewStG § 7 Abs. 1 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370
    Steuerhinterziehung bei verdeckten Gewinnausschüttungen und "Kirchensteuerhinterziehung"

  • rechtsportal.de

    AO § 370
    Steuerhinterziehung bei verdeckten Gewinnausschüttungen und "Kirchensteuerhinterziehung"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Kirchensteuerbetrug und Steuerhinterziehung durch Ehegatten bei Zusammenveranlagung (Stefan Rolletschke)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    § 370 AO, § 263 StGB
    Zum Konkurrenzverhältnis zwischen § 370 AO und § 263 StGB bei Verkürzung von KiSt

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 157
 
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Wird zitiert von ... (25)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 72/07

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 8 Abs. 3

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Dabei muss die Minderung des Unterschiedsbetrags geeignet sein, beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG auszulösen (BGH DStRE 2008, 169, 170 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).

    (1) Eine verdeckte Gewinnausschüttung im Sinne des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG, die auf der Ebene des Gesellschafters zu Einkünften aus Kapitalvermögen führt, liegt vor, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter außerhalb der gesellschaftsrechtlichen Gewinnverteilung einen Vermögensvorteil zuwendet und die Zuwendung ihren Anlass im Gesellschaftsverhältnis hat (BGH DStRE 2008, 169, 171 m.N.).

  • BGH, 18.12.1991 - 5 StR 599/91

    Berechnungsgrundsätze verkürzter Steuern im Strafprozess - Aufhebung des gesamten

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen, weil dieser Vorteil den Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätte (st. Rspr.; vgl. BGHR KStG 1977 § 8 Ermittlung 1 m.w.N.; BGH wistra 1992, 103, 104).

    cc) Auch bei Berechnung der Höhe der hinterzogenen Gewerbesteuer hat das Landgericht ersichtlich nicht bedacht, dass die in Bezug auf die verdeckten Gewinnausschüttungen zusätzlich anfallende Gewerbesteuerschuld als weitere Betriebsausgabe abzuziehen ist (vgl. BGH wistra 1992, 103, 104).

  • BFH, 16.04.2002 - IX R 40/00

    Mittäterschaft des Ehegatten bei Zusammenveranlagung

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Die bloße Mitunterzeichnung der Steuererklärung bei gemeinsamer Veranlagung (§ 26b EStG) durch den Ehegatten führt nicht bereits für sich genommen zu dessen Strafbarkeit (vgl. BFHE 198, 66, 68 ff.).
  • BGH, 24.05.2007 - 5 StR 58/07

    Beschränkte Revision (Trennbarkeitsformel); Berechnungsdarstellung und

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Gleichwohl ist für den zweiten Rechtsgang angesichts der Höhe des jeweils erklärten positiven zu versteuernden Einkommens und der hinzuzurechnenden verdeckten Gewinnausschüttungen auszuschließen, dass eine Neuberechnung der Höhe der hinterzogenen Ertragsteuern auch unter Berücksichtigung der oben dargestellten Anforderungen zu einer derartigen Minderung der Hinterziehungsbeträge führen könnte, dass der Schuldspruch entfiele (vgl. BGHR StPO § 344 Abs. 1 Beschränkung 17).
  • BGH, 19.07.2007 - 5 StR 251/07

    Steuerhinterziehung (Tatbestandsfeststellung: Gewinnermittlungsmethode bei der

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Vielmehr erweist sich die entsprechende Annahme des Landgerichts als eine bloße Vermutung (vgl. auch BGH wistra 2007, 470 m.N.).
  • BGH, 19.12.1997 - 5 StR 569/96

    Urteil gegen Dr. Johannes Zwick aufgehoben

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    bb) Der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Konkurrenzverhältnis zwischen § 370 AO und § 263 StGB (vgl. insbesondere BGHSt 43, 381, 405) lässt sich ungeachtet der unterschiedlichen Deliktsstruktur (vgl. etwa zum Problem des § 371 AO Rönnau, wistra 1995, 47, 48 f.) in Bezug auf Kirchensteuern keine abschließende Sonderregelegung durch den Tatbestand der Steuerhinterziehung entnehmen.
  • BGH, 09.06.2004 - 5 StR 579/03

    Steuerhinterziehung (Rechtsanwendung und Berechnungsdarstellung des Richters:

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Das Landgericht hat sich rechtsfehlerfrei davon überzeugt (vgl. UA S. 8), dass die Angeklagte N. S. einen Teil der Gesellschaftsanteile nur zum Schein (§ 41 Abs. 2 Satz 1 AO) für sich selbst hielt und insoweit der Angeklagte K. S. tatsächlicher Anteilseigner war (§ 41 Abs. 2 Satz 2 AO; vgl. dazu BGH NStZ 2004, 577, 578 m.w.N.).
  • BGH, 25.02.1987 - 3 StR 552/86

    Anforderungen an Bestimmung der Höhe von nachzuzahlender Gewerbesteuer und

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Die Berechnungsdarstellung in den Urteilsgründen wird den rechtlichen Erfordernissen noch gerecht (zu den Bezugnahmen auf Anlagen zu den Urteilsgründen vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH wistra 2005, 227, 228).
  • BGH, 15.03.2005 - 5 StR 592/04

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung (Schmuggel; besonderes persönliches Merkmal der

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Die Berechnungsdarstellung in den Urteilsgründen wird den rechtlichen Erfordernissen noch gerecht (zu den Bezugnahmen auf Anlagen zu den Urteilsgründen vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Bezugnahme 1; BGH wistra 2005, 227, 228).
  • BGH, 11.11.2003 - 5 StR 277/03

    Steuerliche Erfassung einer verdeckten Gewinnausschüttung (Vermögensvorteil; nach

    Auszug aus BGH, 17.04.2008 - 5 StR 547/07
    Allerdings richtet sich die steuerliche Erfassung der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Anteilseigners nach dem Zeitpunkt, in dem ihm der Vermögensvorteil nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zufließt (BGH aaO; wistra 2004, 109 m.w.N.).
  • BGH, 16.01.2020 - 1 StR 113/19

    Betrug (Täuschung durch Verlangen einer überhöhten Gegenleistung: nur bei

    Dies gilt jedenfalls, wenn diese mit den verschleierten steuererhöhenden Tatsachen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und dem Täter ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätten (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 13. September 2018 - 1 StR 642/17, BGHSt 63, 203 Rn. 16; Beschlüsse vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09 Rn. 75 und vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 23).
  • BGH, 13.09.2010 - 1 StR 220/09

    Revision des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden der Arbeitnehmerorganisation AUB

    Auf Grundlage der bisherigen Feststellungen kann ausgeschlossen werden, eine Neuberechnung der Höhe der hinterzogenen Ertragsteuern könnte zu einer derartigen Minderung der Hinterziehungsbeträge führen, dass insoweit der Schuldspruch entfiele (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310, 313 mwN).

    Der Vorteil hätte dem Angeklagten S. bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310, 312 mwN).

  • BGH, 13.09.2018 - 1 StR 642/17

    Steuerhinterziehung (Kompensationsverbot: Begriff des Anspruchs auf einen

    Dies gilt jedenfalls, wenn diese mit den verschleierten steuererhöhenden Tatsachen in einem unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang stehen und dem Täter ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätten (BGH, Beschlüsse vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, wistra 2010, 484, 493 Rn. 75 und vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 23, wistra 2008, 310, 312; Bülte, NZWiSt 2016, 1, 7).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Danach könnte zwar der Schuldspruch grundsätzlich bestätigt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, NStZ 2009, 157).
  • BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09

    Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der

    Bei den in der Rechtsform der GmbH geführten Unternehmen hat das Landgericht die auf Scheinrechnungen geleisteten Zahlungen zutreffend als verdeckte Gewinnausschüttungen gewertet, die den Gewinn nicht schmälern (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG; zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310; Urteil vom 24. Mai 2007 - 5 StR 72/07, DStRE 2008, 169, 170 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs).
  • BGH, 06.09.2012 - 1 StR 140/12

    Steuerhinterziehung (Zurechnung erworbener Geschäftsanteile bei formunwirksamer

    a) Verdeckte Gewinnausschüttungen im Sinne des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG sind bei einer Kapitalgesellschaft eingetretene Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sind, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirken und in keinem Zusammenhang mit einer offenen Ausschüttung stehen; sie haben hier auch beim Gesellschafter einen sonstigen Bezug i.S.v. § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG ausgelöst (zum Begriff der verdeckten Gewinnausschüttung vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310; Urteil vom 24. Mai 2007 - 5 StR 72/07, DStRE 2008, 169, 170 mit Nachweisen aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs; Rengers in Blümich, KStG, 114. Aufl., § 8 Rn. 230 ff.).

    Wurde - umgekehrt - ein formunwirksamer Treuhandvertrag geschlossen und dabei die Formunwirksamkeit bewusst in Kauf genommen, wäre der Erwerb der Geschäftsanteile durch den Treuhänder letztlich nichts anderes als ein nach § 41 Abs. 2 AO unbeachtliches Scheingeschäft, durch das die Gesellschafterstellung des Treugebers lediglich verdeckt werden sollte (vgl. hierzu schon BGH, Urteil vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310; zur "Strohmanngründung" auch BFH, Urteil vom 12. Juli 1991 - III R 47/88, BFHE 165, 498).

    Die Strafkammer hat die für die steuerliche Erfassung der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters maßgeblichen Zeitpunkte, in denen die Vermögensvorteile nach § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG zugeflossen waren (vgl. BGH, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09; BGH, Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 mwN), für die jeweiligen Veranlagungszeiträume rechtsfehlerfrei festgestellt.

  • BGH, 01.12.2015 - 1 StR 154/15

    Subventionsbetrug (Verjährungsbeginn: Beendigung durch Zahlung der Subvention);

    Aufgrund dessen ist dem Senat ohne die im Urteil nicht enthaltene Darstellung der Gliederung des verwendbaren Eigenkapitals eine Beurteilung, ob es zu einer Verkürzung von Körperschaftsteuer gekommen ist, nicht möglich (vgl. BGH, Urteil vom 2. Dezember 2008 - 1 StR 375/08, wistra 2009, 68; Beschluss vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310).
  • BGH, 11.08.2010 - 1 StR 199/10

    Steuerhinterziehung und Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt

    In den Fällen II. 16 und 17 der Urteilsgründe (Hinterziehung von Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer betreffend die Es. GmbH im Veranlagungszeitraum 2004) hat das Landgericht bei der Berechnung der verkürzten Steuern zwar die in diesem Veranlagungszeitraum noch vorzunehmende Gewerbesteuerrückstellung nicht berücksichtigt (vgl. BGH, Beschluss vom 17. April 2004 - 5 StR 547/07, wistra 2008, 310, 313 sowie § 4 Abs. 5b i.V.m. § 52 Abs. 12 Satz 7 EStG).
  • BGH, 17.09.2020 - 1 StR 576/18

    Einstellung des Verfahrens wegen des Tods des Angeklagten

    Bei der Berechnung der verkürzten Einkommen- und Gewerbesteuer sind neben der verkürzten Umsatzsteuer auch die Sozialversicherungsbeiträge gewinnmindernd zu berücksichtigen, da dieser Vorteil dem Angeklagten bei wahrheitsgemäßen Angaben ohne weiteres von Rechts wegen zugestanden hätte; das Kompensationsverbot (§ 370 Abs. 4 Satz 3 AO) steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 10. Juli 2019 - 1 StR 265/18 Rn. 45; Beschlüsse vom 8. August 2019 - 1 StR 87/19 Rn. 14 und vom 17. April 2008 - 5 StR 547/07 Rn. 23; vgl. auch BFH, Urteil vom 16. Februar 1996 - I R 73/95, BFHE 180, 110, 113).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2008 - 3 KLs 501 Js 1777/08

    Untreue zum Nachteil einer Aktiengesellschaft: Heimliche finanzielle Förderung

    Nach Meinung des BGH, Wistra 2008, S. 310 muss hingegen bei der Gewinnermittlung die zusätzlich geschuldete Gewerbesteuer als Betriebsausgabe abgezogen werden.
  • BGH, 29.01.2014 - 1 StR 561/13

    Steuerhinterziehung (Berechnung der verkürzten Steuern: Zulässigkeit der

  • BGH, 18.08.2020 - 1 StR 296/19

    Steuerhinterziehung (Vorsatz: Steueranspruchstheorie; Steuern auf illegale

  • LG Köln, 10.12.2019 - 116 KLs 6/18

    Freiheitsstrafen nach Korruption in Flüchtlingsheimen

  • BGH, 08.05.2019 - 1 StR 242/18

    Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen zur Höhe der Steuerverkürzung:

  • BGH, 20.12.2017 - 1 StR 464/17

    Begriff der prozessualen Tat (Steuerstrafrecht: regelmäßig keine prozessuale Tat

  • OLG Hamburg, 26.06.2023 - 1 Ws 14/23

    Verdacht einer Steuerhinterziehung durch einen Bordellbetreiber: Voraussetzungen

  • BGH, 25.03.2021 - 1 StR 242/20

    Steuerhinterziehung (keine strafbare Hinterziehung von Kirchensteuer); Einziehung

  • BGH, 02.12.2008 - 1 StR 375/08

    Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung bei der Körperschaftsteuer:

  • BGH, 03.05.2022 - 1 StR 10/22

    Steuerhinterziehung (Reichweite der Steuererklärung eines Ehepartners bei

  • BGH, 26.07.2012 - 1 StR 492/11

    Steuerhinterziehung durch gesellschaftsrechtliche Konstruktionen bei Einkünften

  • BGH, 08.08.2019 - 1 StR 87/19

    Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche

  • BGH, 23.02.2017 - 1 StR 575/16

    Steuerhinterziehung durch verdeckte Gewinnausschüttung (Berechnung der

  • LG Paderborn, 14.11.2012 - 1 KLs 5/11
  • FG Baden-Württemberg, 13.10.2017 - 13 K 1967/15

    Bemessungsgrundlage für die Festsetzung von Hinterziehungszinsen nach § 235 AO -

  • FG Köln, 24.10.2012 - 15 K 66/12

    Entschließungsermessen für Lohnsteuerhaftung bei Schwarzgeldzahlungen

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