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   BGH, 14.01.1986 - 5 StR 550/85   

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BGH, 14.01.1986 - 5 StR 550/85 (https://dejure.org/1986,2907)
BGH, Entscheidung vom 14.01.1986 - 5 StR 550/85 (https://dejure.org/1986,2907)
BGH, Entscheidung vom 14. Januar 1986 - 5 StR 550/85 (https://dejure.org/1986,2907)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.04.1985 - 5 StR 718/84

    Vernehmung der Verhörsperson von V-Leuten

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 5 StR 550/85
    Wie der Senat bereits entschieden hat, ist es zulässig, Verhörspersonen über die Angaben zu vernehmen, die ihnen für das Gericht unerreichbare Gewährsleute bei einer Vernehmung gemacht haben (BGHSt 33, 178, 181).
  • BGH, 28.11.1984 - 2 StR 608/84

    Strafmilderung bei nicht umfassend geständigem Angeklagten

    Auszug aus BGH, 14.01.1986 - 5 StR 550/85
    Ob § 31 Nr. 1 BtMG auch dann angewendet werden kann, wenn der Angeklagte wie im vorliegenden Fall kein umfassendes Geständnis abgelegt hat (so der 2. Strafsenat in BGHSt 33, 80 ), sondern seine Kenntnis von der Betäubungsmitteleigenschaft des von ihm eingeführten und verkauften Heroins bestreitet, kann deshalb offen bleiben.
  • BGH, 13.09.1990 - 4 StR 253/90

    Betäubungsmittel - Wesentlicher Aufkärungsbeitrag - Erkenntnisse der

    Derjenige Täter hingegen, der von sich aus über seinen Tatbeitrag hinaus Angaben zu Hintermännern, Auftraggebern, Bezugsquellen, Vertriebswegen u.a. macht, die sich mit den Erkenntnissen der Strafverfolgungsbehörden decken, bestätigt nicht lediglich, was den Strafverfolgungsbehörden aufgrund eigener Ermittlungen bereits bekannt war (BGH, Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 StR 550/85), sondern kann darüber hinaus auch eine sicherere Grundlage für den Nachweis der betreffenden Taten schaffen.
  • BGH, 21.06.1988 - 1 StR 153/88

    Aussage des Angeklagten - Mittäter - Aufdeckung von Tatbeiträgen - Strafmilderung

    Sie ist der Meinung, H. habe in bezug auf den Mitangeklagten K. nur bestätigt, was den Verfolgungsbehörden schon bekannt gewesen sei (vgl. BGH, Urt. vom 14. Januar 1986 - 5 StR 550/85); er habe deshalb nichts "aufgedeckt" (§ 31 Nr. 1 BtMG).
  • BGH, 13.12.1990 - 4 StR 504/90

    Aufklärungsrüge - Aufdrängung eines Beweismittels - Pflicht des Tatrichters -

    Denn im Regelfall wird es an einem durch das freiwillige Offenbaren herbeigeführten Aufklärungserfolg fehlen, wenn der Täter lediglich das bestätigt, was den Ermittlungsbehörden aufgrund eigener Ermittlungen bereits bekannt war (BGH, Urteil vom 6. März 1984 - 5 StR 892/83 - Urteil vom 14. Januar 1986 - 5 StR 550/85 - Senatsurteil vom 13. September 1990 - 4 StR 253/90 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85   

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https://dejure.org/1985,3706
BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85 (https://dejure.org/1985,3706)
BGH, Entscheidung vom 03.09.1985 - 5 StR 550/85 (https://dejure.org/1985,3706)
BGH, Entscheidung vom 03. September 1985 - 5 StR 550/85 (https://dejure.org/1985,3706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unzureichende Erörterung einer eigennützigen auf Umsatz gerichteten Tätigkeit beim unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.03.1982 - 4 StR 81/82

    Schwere räuberische Erpressung und unerlaubtes Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85
    Für die erneute Verhandlung und Entscheidung der Sache ist nach §§ 47 a, 109 a Abs. 1 JGG wiederum eine Jugendkammer zuständig (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]; BGH Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 663/78

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85
    Eigennützig handelt der Täter, wenn er vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner den Umsatz fördernden Tätigkeit verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH GA 1981, 572).
  • BGH, 04.11.1981 - 2 StR 242/81

    Besetzungsrüge im Verhältnis von Erwachsenengericht und Jugendgericht -

    Auszug aus BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85
    Für die erneute Verhandlung und Entscheidung der Sache ist nach §§ 47 a, 109 a Abs. 1 JGG wiederum eine Jugendkammer zuständig (BGHSt 30, 260, 262 [BGH 04.11.1981 - 2 StR 242/81]; BGH Beschluß vom 25. März 1982 - 4 StR 81/82).
  • BGH, 17.03.1981 - 5 StR 56/81

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Begriff des "Handeltreibens"

    Auszug aus BGH, 03.09.1985 - 5 StR 550/85
    Eigennützig handelt der Täter, wenn er vom Streben nach Gewinn geleitet wird oder wenn er sich irgend einen anderen persönlichen Vorteil von seiner den Umsatz fördernden Tätigkeit verspricht (BGHSt 28, 308, 309; BGH GA 1981, 572).
  • BGH, 20.03.2001 - 1 StR 12/01

    Verfallanordnung; Bruttoprinzip; Darstellungsmängel (unbillige Härte im Sinne des

    Dieser Mangel gefährdet den Bestand des Urteils hier jedoch nicht, da sich Eigennutz des Angeklagten dem Urteil seinem Zusammenhang nach zumindest mittelbar entnehmen läßt (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 3. September 1985 - 5 StR 550/85 - und vom 29. September 1992 - 1 StR 601/92).
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