Weitere Entscheidung unten: BGH, 24.04.2014

Rechtsprechung
   BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11   

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https://dejure.org/2013,10912
BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11 (https://dejure.org/2013,10912)
BGH, Entscheidung vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 (https://dejure.org/2013,10912)
BGH, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11 (https://dejure.org/2013,10912)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    Art. 103 Abs. 2 GG; § 266 StGB; § 15 StGB; § 16 StGB
    Untreuevorsatz und Vermögensnachteil bei der Übernahme einer existenzgefährdenden Mietgarantie durch Immobilienfonds (überschießende Innentendenz und voluntatives Element des Vorsatzes bei Risikogeschäften: maßgebliche Indizien; Pflichtwidrigkeit und Einverständnis im ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 266 StGB, § 261 StPO, § 264 StPO
    Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften: Eventualvorsatz bei bewusster Eingehung eines Risikogeschäfts

  • Wolters Kluwer

    Pflichtwidrigkeit der Eingehung einer langfristigen Mietgarantie i.R.d. Auflage zweier geschlossener Immobilienfonds als Untreue der Geschäftsführer, Prokuristen und Mitglieder des Aufsichtsrates

  • zip-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Untreue von Geschäftsführern und Aufsichtsräten wegen Übernahme langfristiger Mietgarantien bei der Auflegung von Immobilienfonds ("Berliner Bankkonsortium")

  • rewis.io

    Untreue im Zusammenhang mit Kapitalanlagegeschäften: Eventualvorsatz bei bewusster Eingehung eines Risikogeschäfts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 16; StGB § 266; KWG § 44 Abs. 1
    Pflichtwidrigkeit der Eingehung einer langfristigen Mietgarantie i.R.d. Auflage zweier geschlossener Immobilienfonds als Untreue der Geschäftsführer, Prokuristen und Mitglieder des Aufsichtsrates

  • datenbank.nwb.de
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zur Strafbarkeit wegen Untreue bei Eingehung unüberschaubarer geschäftlicher Risiken

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Freisprüche gegen Manager des Berliner Bankkonsortiums rechtskräftig

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu Berliner Bankkonsortium - Freisprüche für Manager rechtskräftig

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    StGB § 266
    Zur Untreue von Geschäftsführern und Aufsichtsräten wegen Übernahme langfristiger Mietgarantien bei der Auflegung von Immobilienfonds ("Berliner Bankkonsortium")

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die (gravierende) Pflichtverletzung der Untreue - was leistet die notwendige Restriktion?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2013, 1382
  • NStZ 2013, 715
  • NStZ 2014, 697
  • StV 2014, 88
  • StV 2015, 175 (Ls.)
  • DB 2013, 1779
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Tatbestandsmäßig im Sinne des § 266 StGB ist allerdings eine Pflichtwidrigkeit nur dann, wenn sie klar und evident war (siehe dazu BVerfGE 126, 170, 210 f.).

    Abgesehen davon, dass sich dies allenfalls zu Ungunsten der Angeklagten hätte auswirken können, verletzt die Wirtschaftsstrafkammer bei ihrer Prüfung im Ergebnis nicht das vom Bundesverfassungsgericht statuierte Verschleifungs- oder Entgrenzungsverbot (BVerfGE 126, 170, 198 f.).

    Ungeachtet der Frage, ob durch die zwischenzeitlich ergangenen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 126, 170; 130, 1) im Blick auf die Schadensbestimmung eine Neuakzentuierung eingetreten ist, nötigt die hier vorliegende Fallgestaltung nicht zu einer Anfrage nach § 132 Abs. 3 GVG.

  • BGH, 15.11.2001 - 1 StR 185/01

    Untreue durch Kreditvergabe

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Deshalb hat die Rechtsprechung grundsätzlich nur schwere Pflichtverletzungen ausreichen lassen (BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 152 f., und vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 197).

    Ebenso wie die Verschleierung von Risiken ein Anzeichen für das Vorliegen einer Billigung des Eintritts einer schadensgleichen Vermögensgefährdung sein kann (BGH, Urteil vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 157), gilt umgekehrt auch, dass eine transparente und ordnungsgemäße Bilanzierung indiziell gegen eine willentliche Schadenszufügung sprechen kann.

  • BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88

    Sexualverkehr des HIV-Infizierten

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Dieser setzt nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs voraus, dass der Täter die Tatbestandsverwirklichung für möglich hält und den Erfolg billigend in Kauf nimmt (BGH, Urteil vom 4. November 1988 - 1 StR 262/88, BGHSt 36, 1, 9).
  • BGH, 06.04.2000 - 1 StR 280/99

    Freisprüche der Verantwortlichen der Sparkasse Mannheim teilweise aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Es kommt vielmehr immer auch auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 280/99, BGHSt 46, 30, 35; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 347 ff. - zum Betrug; vgl. auch Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 2009, § 266 Rn. 104).
  • BGH, 06.09.2001 - 3 StR 285/01

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln; Kronzeugenregelung;

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Die Gesamtwürdigung hat aber auch - gleichfalls in ihrer Gesamtheit - die entlastenden Umstände einzubeziehen (BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 2 StR 172/01, NStZ 2002, 47).
  • BGH, 12.09.2001 - 2 StR 172/01

    Anforderungen an die Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Prüfungspflicht bei

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Die Gesamtwürdigung hat aber auch - gleichfalls in ihrer Gesamtheit - die entlastenden Umstände einzubeziehen (BGH, Urteil vom 12. September 2001 - 2 StR 172/01, NStZ 2002, 47).
  • BGH, 06.12.2001 - 1 StR 215/01

    Untreue durch Unternehmensspenden

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Deshalb hat die Rechtsprechung grundsätzlich nur schwere Pflichtverletzungen ausreichen lassen (BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 152 f., und vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 197).
  • BGH, 06.03.2002 - 5 StR 351/01

    Darstellungspflicht bei Freispruch; Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung; Aufnahme

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Denn selbst wenn keine der jeweiligen Indiztatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft der Angeklagten ausreicht, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatrichter die entsprechende Überzeugung vermitteln (BGH, Urteil vom 6. März 2002 - 5 StR 351/01, NJW 2002, 1811, 1812; vgl. auch Dietmeier ZIS 2008, 101, 103 f.).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Es kommt vielmehr immer auch auf die Umstände des Einzelfalles an, bei denen insbesondere die Motive und die Interessenlage des Angeklagten zu beachten sind (BGH, Urteil vom 6. April 2000 - 1 StR 280/99, BGHSt 46, 30, 35; vgl. auch BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 347 ff. - zum Betrug; vgl. auch Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier, StGB, 2009, § 266 Rn. 104).
  • BGH, 13.05.2004 - 5 StR 73/03

    Urteil in Sachen Bremer Vulkan in vollem Umfang aufgehoben

    Auszug aus BGH, 28.05.2013 - 5 StR 551/11
    Denn nach der Rechtsprechung bildet der existenzgefährdende Eingriff als Grenze der Verfügungsbefugnis des Gesellschafters wohl den Oberbegriff, der die Unterfälle Beeinträchtigung des Stammkapitals sowie Entziehung der Produktionsgrundlagen oder Gefährdung der Liquidität umfasst (BGH, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 2 StR 95/09, BGHSt 54, 52, 58; vgl. auch BGH, Urteil vom 13. Mai 2004 - 5 StR 73/03, BGHSt 49, 147, 158).
  • BGH, 18.10.2006 - 2 StR 499/05

    Verurteilung von Manfred Kanther und Horst Weyrauch wegen Untreue im Zusammenhang

  • BGH, 02.04.2008 - 5 StR 354/07

    Vermögensbetreuungspflicht des Vermieters für Kautionen bei Wohnraummiete und bei

  • BGH, 18.02.2009 - 1 StR 731/08

    Schadensbestimmung bei Betrug im Fall von Risikogeschäften (Bewertung zum

  • BGH, 31.07.2009 - 2 StR 95/09

    GmbH-Untreue (Pflichtwidrigkeit bei Untreuehandlungen zulasten

  • BVerfG, 07.12.2011 - 2 BvR 2500/09

    Verwertungsverbot Wohnraumüberwachung

  • BGH, 12.10.2016 - 5 StR 134/15

    Freisprüche der Vorstandsmitglieder der HSH Nordbank AG wegen des Vorwurfs der

    a) Im Ausgangspunkt hat das Landgericht zutreffend bedacht, dass die Anwendung des Untreuetatbestands auf "klare und deutliche' Fälle pflichtwidrigen Handelns zu beschränken ist; gravierende Pflichtverletzungen lassen sich nur dann bejahen, wenn die Pflichtverletzung evident ist (BVerfGE 126, 170 Rn. 110 f.; BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715).
  • BGH, 11.12.2014 - 3 StR 265/14

    Verurteilung wegen gesetzeswidriger Wahlkampffinanzierung rechtskräftig

    (3) Der Angeklagte hat diese Hauptpflicht durch die Veranlassung der Zahlungen an C. in klarer, evidenter und schwer wiegender Weise (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, u.a., BVerfGE 126, 170, 210; BGH, Urteil vom 6. Dezember 2001 - 1 StR 215/01, BGHSt 47, 187, 197; Beschluss vom 13. September 2010 - 1 StR 220/09, BGHSt 55, 288, 300; Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715) verletzt.
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 296/16

    Untreue (Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht: Pflichtverletzung kommunaler

    Steht ein Vermögensschaden fest, sind zum subjektiven Tatbestand der Untreue Feststellungen und eingehende Erörterungen, insbesondere zum Vorsatz in Bezug auf den Vermögensnachteil, erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715).
  • OLG Köln, 21.04.2016 - 2 Ws 162/15

    Verwirklichung des Tatbestandes der Untreue durch Übernahme von Mietgarantien

    aa) Soweit im Hinblick auf das erforderliche Ausmaß der Pflichtwidrigkeit in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs umstritten ist, ob eine gravierende Verletzung von Informations- und Prüfungspflichten bzw. eine gravierende Pflichtverletzung (BGHSt 47, 148; 47, 187) oder eine klare und evidente Pflichtwidrigkeit (BGHSt NStZ 2013, 715) vorliegen muss oder ob es erforderlich ist, dass die weit zu ziehenden äußersten Grenzen unternehmerischer Entscheidungsfreiheit überschritten und damit eine Hauptpflicht gegenüber dem zu betreuenden Unternehmen verletzt wird (BGHSt 50, 331; NStZ 2006, 221; wistra 2010, 21), kann dies vorliegend dahinstehen, da alle Ansichten hier zum selben Ergebnis führen.

    Die bewusste Eingehung des immanenten Risikos kann deshalb für die Annahme des Vorsatzes für sich genommen nicht ausreichen (BGH NStZ 2013, 715).

    Insbesondere bei der Beurteilung eines Geschäftsvorgangs, bei dem - wie hier - keine Indizien für einen auch nur mittelbaren persönlichen Vorteil der Beteiligten bestehen, ist besondere Skepsis hinsichtlich des voluntativen Elements geboten (BGH NStZ 2013, 715).

    Angesichts der vom Bundesverfassungsgericht angemahnten restriktiven Auslegung des § 266 StGB spricht aus Sicht des Senats mehr für die Auffassung, die verlangt, dass der Täter sich auch mit der Realisierung des Vermögensnachteils zumindest abfindet (vgl. BGHSt 51, 100; 52, 182; NStZ 2007, 704; 2013, 715; NJW 2010, 1764).

  • LG Düsseldorf, 19.05.2022 - 17 KLs 2/21
    Bestehen hingegen keine detaillierten Vorgaben für die Kreditvergabe oder sind sie formal gewahrt, ist - entsprechend der gesellschaftsrechtlichen Haftungsregelungen - eine Pflichtverletzung grundsätzlich nur dann zu bejahen, wenn sich bei einer Gesamtschau aller relevanten Umstände das Handeln des Vorstandsmitglieds als unvertretbar und damit der Leitungsfehler als evident darstellt (vgl. BGH, Urteil vom 10.02.2022 - 3 StR 329/21 -, juris; BGH, Urteil vom 27.01.2021 - 3 StR 628/19 -, juris; BGH, Beschluss vom 17.12.2020 - 3 StR 403/19 -, juris Rn. 24 f. m.w.N.; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 = NStZ 2013, 715).

    Wiegt der Verstoß gegen die bei der Kreditvergabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten schwer, führt er dann schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.2021 - 3 StR 628/19 -, juris; BGH, Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 = BGHSt 47, 148, 150, 152 f.; BGH, Urteil vom 21.12.2005 - 3 StR 470/04 = BGHSt 50, 331, 344; BGH, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 576/08 = ZIP 2009, 1854 Rn. 27; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 = NStZ 2013, 715; Altenhain, in: Momsen/Grützner, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2020, § 20 Rn. 45 ff.).

    Ohne Bedeutung ist in beiden Fällen, ob der Täter glaubt oder hofft, dass der Kredit letztlich dennoch zurückgeführt werden wird (vgl. BGH, Urteil vom 13.08.2009 - 3 StR 576/08 -, juris; BGH, Urteil vom 06.04.2000 - 1 StR 280/99 = BGHSt 46, 30, 35; BGH, Urteil vom 15.11.2001 - 1 StR 185/01 = BGHSt 47, 148, 157; BGH, Urteil vom 28.05.2013 - 5 StR 551/11 = NStZ 2013, 715, 716; BGH, Entscheidung vom 19.01.1963 - 1 StR 526/62 -, juris Rn. 7; LG Arnsberg, Beschluss vom 17.07.2013 - 6 KLs 1/13 -, juris; Schünemann in: Laufhütte u.a., StGB Leipziger Kommentar, 12. Aufl. 2012, § 266 Rn. 195).

  • BGH, 17.12.2020 - 3 StR 403/19

    Untreue (Vermögensbetreuungspflichtverletzung durch Mitglieder der

    Wiegt er allerdings schwer, kann er - abhängig vom Charakter des zu beurteilenden unternehmerischen Handelns - schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht führen (zu risikobehafteten Kreditvergaben und Fondsgeschäften von Banken vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 150, 152 f.; vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, aaO; vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 5 Rn. 27; vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715).
  • BGH, 27.01.2021 - 3 StR 628/19

    Untreue durch Kreditvergabe (Vermögensbetreuungspflicht; Bankvorstand;

    Wiegt der Verstoß gegen die bei der Kreditvergabe zu beachtenden Sorgfaltspflichten schwer, führt er schon für sich gesehen zu einer Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH, Urteile vom 15. November 2001 - 1 StR 185/01, BGHSt 47, 148, 150, 152 f.; vom 21. Dezember 2005 - 3 StR 470/04, BGHSt 50, 331, 344; vom 13. August 2009 - 3 StR 576/08, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Pflichtwidrigkeit 5 Rn. 27; vom 28. Mai 2013 - 5 StR 551/11, NStZ 2013, 715; Momsen/Grützner/Altenhain, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl., § 20 Rn. 45 ff.).
  • LG München I, 30.11.2021 - 29 KLs 231 Js 203332/18

    Strafbarkeit eines Rechtsanwalts wegen Nichtauskehrung vereinnahmter

    Der Vorsatz bei der Untreue muss sich auf die Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht (vgl. BGH 3 StR 176/06, B. v. 11.07.2006, Rn. 8) und den Vermögensnachteil (z.B. BGH, U. v. 28.05.2013, 5 StR 551/11, Rn. 18) beziehen.

    Bedingter Vorsatz reicht aus (BGH U. v. 28.05.2013, 5 StR 551/11, Rn. 20).

  • LG Essen, 20.04.2022 - 32 KLs 10/20

    Untreue

    Der Täter überschreitet seinen ihm in diesem Fall gewährten Entscheidungsspielraum erst pflichtwidrig und in strafrechtlich relevanter Weise, wenn das fragliche Geschäft klar und evident wirtschaftlich unvertretbar war (BGH, Urteil vom 28.05.2014, 5 StR 551/11; vgl. Fischer, 69. Aufl. 2022, § 266 StGB Rn. 64a; MünchKomm, 4. Aufl. 2022, § 266 StGB Rn. 264) bzw., wenn der Täter die Grenzen des verkehrsüblichen Risikos überschritten hat, insbesondere wenn er bewusst und entgegen der Regeln kaufmännischer Sorgfalt eine äußerst gesteigerte Verlustgefahr auf sich nimmt, nur um eine höchst zweifelhafte Gewinnaussicht zu erhalten (BGH, Urteil vom 04.02.2004, 2 StR 355/03).

    So muss der Täter auf der kognitiven Ebene das von ihm eingegangene Risiko zutreffend bewertet haben, d.h. Kenntnis vom Risikograd und den -faktoren haben (BGH, Urteil vom 28.05.2013, 5 StR 551/11).

    Hinsichtlich des voluntativen Elements muss er nicht nur die von ihm zutreffend erkannte Gefahr in Kauf nehmen, sondern auch deren Realisierung billigen (BGH, Urteil vom 28.05.2013, 5 StR 551/11).

  • OLG Brandenburg, 15.12.2014 - 1 Ws 149/14

    Zulassung der Zwangsvollstreckung im gem. § 111g Abs. 2 StPO arrestiertes

    Auch wenn die Pflichtwidrigkeit in einem inneren Zusammenhang mit dem Nachteil steht, weil die Pflichtwidrigkeit der Handlung sich häufig gerade aus der für das betreute Vermögen innewohnenden Gefährdung ergibt, ist auch in subjektiver Hinsicht zu unterscheiden zwischen dem Vorsatz hinsichtlich der Pflichtwidrigkeit und hinsichtlich der Nachteilszufügung (vgl. BGH, NStZ 2013, 715).
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Rechtsprechung
   BGH, 24.04.2014 - 5 StR 551/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,8928
BGH, 24.04.2014 - 5 StR 551/11 (https://dejure.org/2014,8928)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2014 - 5 StR 551/11 (https://dejure.org/2014,8928)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2014 - 5 StR 551/11 (https://dejure.org/2014,8928)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 42 RVG; § 60 RVG; VV-RVG 4130
    Festsetzung des Höchstbetrages der Pauschgebühr für Wahlverteidiger wegen des besonderen Umfangs des Revisionsverfahrens und des außergewöhnlichen Schwierigkeitsgrades

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Festsetzung der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensgebühr für einen Wahlverteidiger wegen des besonderen Umfangs des Revisionsverfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    RVG § 42 Abs. 1 S. 4; RVG § 60 Abs. 1
    Zumutbarkeit der Festsetzung der gesetzlich vorgesehenen Verfahrensgebühr für einen Wahlverteidiger wegen des besonderen Umfangs des Revisionsverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...

  • KG, 05.11.2015 - 1 ARs 8/14

    Kostenfestsetzung im Strafverfahren nach Freispruch: Bewilligung von

    Auch der Hinweis der Bezirksrevisorin beim Landgericht Berlin auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 24. April 2014 - 5 StR 551/11 - rechtfertigt keine andere Entscheidung.
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