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   BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87   

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https://dejure.org/1987,3595
BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87 (https://dejure.org/1987,3595)
BGH, Entscheidung vom 03.11.1987 - 5 StR 555/87 (https://dejure.org/1987,3595)
BGH, Entscheidung vom 03. November 1987 - 5 StR 555/87 (https://dejure.org/1987,3595)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Verhandlungsunfähigkeit eines Angeklagten - Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Verteidiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 20.11.1979 - 5 StR 671/79

    Widerruf einer Revisionsrücknahme

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87
    Der Angeklagte ist an den Rechtsmittelverzicht gebunden (vgl. BGH GA 1969, 281); darauf, daß er nachträglich anderen Sinnes geworden ist, kommt es nicht an (vgl. Senat, Beschluß vom 20. November 1979 - 5 StR 671/79 -).".
  • BGH, 29.11.1983 - 4 StR 681/83

    Wirksamkeit eines im Protokoll vermerkten Rechtsmittelverzichts bei fehlender

    Auszug aus BGH, 03.11.1987 - 5 StR 555/87
    Ob Verhandlungsunfähigkeit in diesem Sinne vorlag, ist im Wege des Freibeweises zu prüfen; der Grundsatz 'in dubio pro reo' gilt hier nicht (BGH a.a.O. und NStZ 1984, 181 Nr. 26 sowie 1984, 329 Nr. 25 jeweils m.w.N.).
  • OLG Bremen, 18.03.2013 - Ws 90/12

    Zur Prozessunfähigkeit eines unter querulatorisch-fanatischen, narzisstischen und

    Soweit ein dem Vollzug eines strafgerichtlichen Urteils Unterworfener außerhalb einer Hauptverhandlung Erklärungen abgibt, die materielle Wirkungen entfalten können, bedarf es für deren Wirksamkeit dagegen seiner Prozessfähigkeit, die allerdings - ähnlich wie die Verhandlungsfähigkeit - nicht seine volle bürgerlich-rechtliche Geschäftsfähigkeit voraussetzt, sondern strafverfahrensrechtlicher Natur ist (vgl. OLG Hamm, NJW 1973, 1894; s. auch BGH, Beschluss vom 03.11.1987, Az.: 5 StR 555/87).
  • BGH, 06.05.1999 - 4 StR 79/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht

    Der vom Beschuldigten nach Schluß der Hauptverhandlung behauptete Irrtum ist daher als solcher unbeachtlich (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 1, 3 und 4; BGH, Beschluß vom 9. September 1997 - 4 StR 422/97).
  • BGH, 04.12.2012 - 4 StR 405/12

    Verhandlungsfähigkeit (Voraussetzungen; Feststellung für das Verfahren in der

    Wenn während der Verhandlung, die zudem zeitweise in Anwesenheit eines psychiatrischen Sachverständigen stattgefunden hat, das Landgericht keine Zweifel an der Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten hatte und solche auch von dem Sachverständigen (vgl. BGH, Beschluss vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87, BGHR StPO vor § 1/Prozesshandlung, Verhandlungsfähigkeit 1) oder dem Verteidiger nicht geäußert wurden, kann die Verhandlungsfähigkeit grundsätzlich auch vom Revisionsgericht bejaht werden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 1999 - 1 StR 669/98, bei Kusch NStZ-RR 2000, 38 (unbemerkter "Unterzuckerungsschock"), vom 19. Januar 1999 - 4 StR 693/98, NStZ 1999, 258, 259, vom 6. Mai 1999 - 4 StR 79/99, NStZ 1999, 526, 527, vom 19. September 2000 - 4 StR 337/00, bei Becker NStZ-RR 2001, 264, und vom 5. Januar 2005 - 4 StR 520/04, NStZ-RR 2005, 149, 150).
  • BGH, 22.08.2012 - 1 StR 170/12

    Recht auf ein faires Verfahren (Druck durch den Verteidiger zur Annahme eines

    Die Verhandlungsfähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).
  • BGH, 20.04.2004 - 1 StR 14/04

    Ausnahmsweise unwirksamer Rechtsmittelverzicht (Verhandlungsfähigkeit: Begriff

    Sie wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGH NStZ 1983, 280; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).
  • BGH, 10.05.2001 - 1 StR 120/01

    Verwerfung der Revision als unzulässig

    Diese Fähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGH NStZ 1983, 280; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).
  • BGH, 24.04.2001 - 1 StR 112/01

    Rechtsmittelverzicht; Begriff der Verhandlungsunfähigkeit; Freibeweis; In dubio

    Diese Fähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen; auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGH NStZ 1983, 280; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).
  • BGH, 16.03.1993 - 1 StR 888/92

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Begangene Taten im Zustand

    Dabei gilt der Grundsatz "in dubio pro reo" nicht (BGH NStZ 1983, 280 Nr. 25; 1984, 181 Nr. 26; BGH, Beschl. vom 3. November 1987 - 5 StR 555/87 - bei Miebach NStZ 1988, 213).
  • BGH, 27.06.2001 - 3 StR 190/01

    Verwerfung der Revision als unzulässig; Wirksamkeit eines erklärten

    Ob Verhandlungsunfähigkeit in diesem Sinne vorlag, ist im Wege des Freibeweises zu prüfen, wobei der Grundsatz "in dubio pro reo" insoweit nicht gilt (vgl. BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.11.1999 - 1 StR 542/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Rechtsmittelverzicht wegen

    Diese Fähigkeit wird in der Regel nur durch schwere körperliche oder seelische Mängel ausgeschlossen, auf die Geschäftsfähigkeit im Sinne des bürgerlichen Rechts kommt es nicht an (BGH NStZ 1983, 280; BGH bei Kusch NStZ 1997, 378; BGHR StPO § 302 Abs. 1 Satz 1 Rechtsmittelverzicht 3, 16).
  • BGH, 08.02.1994 - 5 StR 39/94

    Erkennbarkeit der Bedeutung eines Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen der

  • BGH, 04.06.1991 - 5 StR 215/91

    Zulässigkeit der Revision nach wirksamem Rechtsmittelverzicht - Voraussetzungen

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