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   BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57   

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BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57 (https://dejure.org/1958,3330)
BGH, Entscheidung vom 10.01.1958 - 5 StR 563/57 (https://dejure.org/1958,3330)
BGH, Entscheidung vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 (https://dejure.org/1958,3330)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 30.03.1936 - 5 D 118/36

    1. Muß dem Beschuldigten für das Sicherungsverfahren nach den §§ 429 a flg. StPO.

    Auszug aus BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57
    Die Verhandlungsfähigkeit ist eine Prozeßvoraussetzung (vgl. u.a. RGSt 29, 324; 70, 176; Löwe/Rosenberg, StPO 20. Aufl. Vorbem. zu Buch 2 Abschnitt 1 Anm. 12 mit weiteren Hinweisen).
  • RG, 08.01.1897 - 4763/96

    1. Ist die Möglichkeit einer Hauptverhandlung mit einem geisteskranken

    Auszug aus BGH, 10.01.1958 - 5 StR 563/57
    Die Verhandlungsfähigkeit ist eine Prozeßvoraussetzung (vgl. u.a. RGSt 29, 324; 70, 176; Löwe/Rosenberg, StPO 20. Aufl. Vorbem. zu Buch 2 Abschnitt 1 Anm. 12 mit weiteren Hinweisen).
  • BGH, 08.02.1995 - 5 StR 434/94

    Verhandlungsunfähigkeit im Revisionsverfahren (spezifische Auslegung;

    Eher nebenbei hat sich der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 -, insoweit in MDR bei Dallinger 1958, 142 nicht wörtlich mitgeteilt) zu der Frage geäußert.
  • BGH, 25.02.1997 - 1 StR 600/96

    Bestellung des ehemaligen Wahlverteidigers zum Pflichtverteidiger - Gründe für

    Das Gericht, das den unmittelbaren Eindruck von der Angeklagten und ihrem Verteidigungsverhalten hatte, durfte sich der Auffassung des Sachverständigen Dr. von Oefele anschließen, sie sei nicht nur allgemein, sondern auch in dem erwähnten Verhandlungstermin verhandlungsfähig, nämlich imstande, sich vernünftig zu verteidigen (vgl. BGH, Urt. vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 - bei Dallinger MDR 1958, 141 sowie BGHSt 41, 16, 18) [BGH 08.02.1995 - 5 StR 434/94].
  • BGH, 24.02.1971 - 3 StR 305/70

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Angaben eines Angeklagten oder Zeugen als

    Die Frage der Verhandlungsfähigkeit ist in erster Linie vom Tatrichter zu beurteilen, wobei zu beachten ist, daß nur schwere körperliche oder seelische Mängel oder Krankheiten in der Regel geeignet sind, die Verhandlungsfähigkeit auszuschließen (BGH 3 StR 439/53 vom 29. April 1954), die voraussetzt, daß der Angeklagte im Stande ist, anderen das verständlich zu machen, was er vorbringen will, und das in sich aufzunehmen, was andere erklären (BGH 5 StR 563/57 vom 10. Januar 1958).
  • BGH, 05.09.1974 - 4 StR 305/74

    Strafbarkeit wegen betrügerischen Bankrotts, wegen Betruges, wegen einfachen

    Für die Verhandlungsfähigkeit kommt es nur darauf an, ob der Angeklagte sich während der Hauptverhandlung in einem solchen Zustand geistiger Klarheit und Freiheit befindet, daß mit ihm noch strafgerichtlich verhandelt werden kann; er muß imstande sein, anderen das verständlich zu machen, was er vorbringen will, und das in sich aufzunehmen und zu verstehen, was andere erklären (BGH, Urteile vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 - bei Dallinger MDR 1958, 141 - und vom 24. April 1959 - 4 StR 84/59 -).
  • BGH, 07.10.1969 - 1 StR 194/69

    Umfang des Verwertungsverbots des § 136 a. Abs. 3 Satz 2 Strafprozessordnung

    Diese ist schon dann gegeben, wenn der Angeklagte imstande ist, "anderen das verständlich zu machen, was er vorbringen will, und das in sich aufzunehmen und zu verstehen, was andere erklären" (BGH Urteil vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57 - angeführt bei Dallinger MDR 1958, 141).
  • BGH, 29.07.1970 - 2 StR 146/70

    Strafbarkeit wegen schweren Diebstahls und wegen Diebstahls - Entzug der

    Der Angeklagte muß imstande sein, anderen das verständlich zu machen, was er vorbringen will, und das in sich aufzunehmen und zu verstehen, was andere erklären (RG HRR 1936 Nr. 1477; BGH Urt. vom 10. Januar 1958 - 5 StR 563/57).
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