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   BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98   

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BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98 (https://dejure.org/1999,2364)
BGH, Entscheidung vom 30.03.1999 - 5 StR 563/98 (https://dejure.org/1999,2364)
BGH, Entscheidung vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98 (https://dejure.org/1999,2364)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB;
    Gesamtwürdigung; Annahme eines Hangs; Sicherungsverwahrung;

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit eines eingeschliffenen inneren Zustandes beim Vorliegen des Tatbestandsmerkmales eines "Hanges"; Einnbeziehung von Vorverurteilungen im Rahmen einer erforderlichen Gesamtwürdigung bezüglich des Vorliegen eines Hanges; Hang als Ausdruck innerer ...

  • Judicialis

    StGB/DDR § 16 Abs. 3; ; StGB/DDR § 121 Abs. 1; ; StGB/DDR § 16 Abs. 2; ; StGB § 52; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 3; ; StGB § 66 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 21; ; StGB § 63; ; StPO § 246a; ; StPO § 265

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 66

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3275 (Ls.)
  • NStZ 1999, 502
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.08.1985 - 4 StR 412/85

    Vergewaltigung - Sexuelle Nötigung - Ttaeinheit - Ausnutzung fortwirkender

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Das Landgericht hat diese Handlungen rechtlich zutreffend als eine Tat im Sinne des § 52 StGB gewertet (vgl. BGH NStZ 1985, 546; Tröndle StGB 48. Aufl. vor § 52 Rdn. 2, 2b m.w.N.).

    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).

  • BGH, 28.06.1994 - 5 StR 312/94

    Sicherungsverwahrung - DDR - Verurteilungen

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Anhaltspunkte dafür, daß die damals verhängten Strafen das Maß des Schuldangemessenen erkennbar überschritten hätten, liegen nicht vor (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 10).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 StR 509/93

    Anforderungen an die Anordnung einer Sicherheitsverwahrung im Jugendstrafrecht

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Hierzu wäre es erforderlich gewesen, daß der Tatrichter die Umstände der einzelnen Taten genauer mitteilt und sich davon überzeugt, daß jedenfalls wegen einer der von der Hauptstrafe erfaßten Taten eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt gewesen wäre (vgl. zur Einheitsjugendstrafe: BGHR StGB § 66 Abs. 1 Vorverurteilungen 9).
  • BGH, 20.07.1995 - 1 StR 295/95

    Zeitpunkt der Hauptverhandlung - Gefährlichkeitsprognose

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Hangtäter im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 3 StGB kann dabei auch sein, wer willensschwach ist, aus innerer Haltlosigkeit Tatanreizen nicht genügend zu widerstehen vermag und so jeder neuen Versuchung zum Opfer fällt (BGH, Beschluß vom 20. Juli 1995 - 1 StR 295/95 - Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 70).
  • BGH, 25.02.1988 - 4 StR 720/87

    Voraussetzungen für die Annahme eines besonders schweren Falles des Betruges

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Hangtäter ist danach derjenige, der dauernd zu Straftaten entschlossen ist oder aufgrund einer fest eingewurzelten Neigung immer wieder straffällig wird, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1).
  • BGH, 14.11.1989 - 1 StR 569/89

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Entführung gegen den Willen des Opfers

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 27.09.1994 - 4 StR 528/94

    "Hang" - Seelischer Zustand - Alkoholeinfluß - Sicherungsverwahrung

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Das Vorliegen eines solchen Hanges hat der Tatrichter unter sorgfältiger Gesamtwürdigung aller für die Persönlichkeit des Täters und seiner Taten maßgebenden Umstände darzulegen (BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 8).
  • BGH, 13.06.1986 - 4 StR 278/86

    Tateinheit aufgrund der Verletzung mehrerer Strafgesetze durch Handlung

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Wegen der damit vorliegenden Überschneidung der tatbestandlichen Ausführungshandlungen stehen die einzelnen Tatbestände im Verhältnis der Tateinheit (vgl. BGHR StGB § 177 Abs. 1 Konkurrenzen 1, 7; BGH NStZ 1985, 546).
  • BGH, 02.11.1982 - 1 StR 600/82

    Verhängung von Sicherungsverwahrung wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    Der Umstand, daß Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (BGH NStZ 1983, 71; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 42).
  • BGH, 02.09.1997 - 5 StR 323/97

    Versuchte Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung und mit

    Auszug aus BGH, 30.03.1999 - 5 StR 563/98
    a) Der neue Tatrichter wird bei der neuerlichen Prüfung, ob die materiellen Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung gegeben sind, auch zu prüfen haben, ob ein symptomatischer Zusammenhang (vgl. BGH NStZ-RR 1998, 6; Hanack in LK 11. Aufl. § 66 Rdn. 161, 162) zwischen der abgeurteilten Tat und den die formellen Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB begründenden Taten besteht.
  • BGH, 25.04.2019 - 4 StR 478/18

    Zuständigkeit für die Entscheidung über den erneut gestellten Antrag auf

    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteile vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172; vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503).

    Der nunmehr zur Entscheidung berufene Tatrichter wird jedenfalls die weiteren Körperverletzungsdelikte, auch wenn sie nicht als Symptomtaten einzuordnen sind, bei der Gefahrenprognose zu berücksichtigen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2019 - 5 StR 476/18; Urteil vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503), zumal das Landgericht sie in zwei Fällen selbst als "mittel schwere Körperverletzung' eingeordnet hat; auch der beim Angeklagten festgestellte Hang ist ein wesentliches Kriterium der Prognose (BGH, Beschluss vom 25. September 2018 - 4 StR 192/18).

  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01

    Unzulässige Revision der Nebenklage (Gesetzesverletzung)

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

    Entscheidend ist nur das Bestehen des verbrecherischen Hanges, nicht dessen Ursache, denn anders als bei dem die Gefährlichkeit begründenden Zustand im Sinne der §§ 63, 64 StGB beschreibt das Gesetz seine möglichen Ursachen nicht (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGHSt 24, 160, 161).

  • BGH, 03.09.2008 - 5 StR 281/08

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung aufgehoben und zu erneuter Prüfung

    Ob bei einer der zugrunde liegenden Taten eine solche Einzelstrafe verwirkt worden wäre (vgl. BGH, Beschluss vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, insoweit in NStZ 1999, 502 nicht abgedruckt; Ullenbruch in MünchKomm-StGB § 66 Rdn. 70 m.w.N.), lässt das Landgericht unerörtert.
  • BGH, 19.02.2002 - 1 StR 546/01

    Vergewaltigung (Verwendung eines gefährliches Werkzeug; schwere Mißhandlung);

    Es hat ersichtlich angenommen, daß der Hang (i.S.v. § 66 StGB) zu erheblichen Straftaten (vgl. BGH NStZ 2000, 587 und 1999, 502) hier ausschließlich auf der "Erkrankung" (dem Zustand) des Angeklagten i.S.v. § 63 StGB beruht.
  • BGH, 24.02.2010 - 2 StR 509/09

    Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang; Gelegenheitstaten; Spontantaten;

    Der Umstand, dass Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; 2005, 265, 266).
  • BGH, 27.10.2004 - 5 StR 130/04

    Aufklärungsrüge (Maßstab des Aufdrängens; Zulässigkeit;

    Der Umstand, daß Vortaten wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, hindert nicht ihre Verwertung als sonstiges Beweisanzeichen für die Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten (vgl. BGH NStZ 1999, 502).
  • BGH, 04.02.2004 - 1 StR 474/03

    Sicherungsverwahrung (Hang; Beurteilungszeitpunkt für die Gefährlichkeitsprognose

    Entscheidend ist das Bestehen eines solchen Hanges, nicht dessen Ursache (vgl. BGHR StGB § 66 Abs. 1 Hang 1; BGH NStZ 1999, 502; BGH, Beschluß vom 20. Februar 2002 - 2 StR 486/01).
  • BGH, 18.02.2010 - 3 StR 568/09

    Sicherungsverwahrung (Hang; erhebliche Straftaten); unwirksame Beschränkung der

    Dabei sind ggf. auch länger zurückliegende Taten zu berücksichtigen (vgl. BGH NStZ 1999, 502, 503; StV 2007, 633).
  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose:

    Die Ermessensausübung der Strafkammer erweist sich auch vor dem Hintergrund als rechtsfehlerfrei, dass der Angeklagte in der Vergangenheit bis auf den versuchten Totschlag im Jahr 2012 nicht wegen schwerer Straftaten verurteilt wurde, sondern nur wegen im Lichte des § 66 StGB eher geringfügiger Delikte mit Geld- oder kürzeren Freiheitsstrafen belegt wurde (vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit von zurückliegenden Taten und der Frequenz der Tatbegehung BGH, Urteile vom 25. April 2019 - 4 StR 478/18 Rn. 12; vom 27. Juli 2017 - 3 StR 196/17 Rn. 11; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09 Rn. 6 f. und vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98 Rn. 10).
  • BGH, 09.01.2019 - 5 StR 476/18

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Sicherungsverwahrung (Hang zur Begehung

    Die zugrunde liegenden Taten hat das Landgericht nicht näher mitgeteilt und ihnen damit offenbar auch keine Bedeutung als sonstige Beweisanzeichen für eine Hangtäterschaft im Rahmen der Würdigung der Persönlichkeit des Angeklagten beigemessen (vgl. zur Verwertung von Vortaten, die wegen Eintritts der Rückfallverjährung nicht mehr als Symptomtaten herangezogen werden können, BGH, Urteile vom 30. März 1999 - 5 StR 563/98, NStZ 1999, 502, 503; vom 18. Februar 2010 - 3 StR 568/09, NStZ-RR 2010, 172, 173; vom 24. Februar 2010 - 2 StR 509/09, NStZ-RR 2010, 238, 239 mwN).
  • BGH, 20.02.2002 - 2 StR 486/01
  • OLG Brandenburg, 11.07.2007 - 1 Ws 127/07

    Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung: Bekanntwerden weiterer in der

  • BGH, 29.06.2017 - 5 StR 250/17

    Berücksichtigung der Umstände der für die Prüfung der formellen Voraussetzungen

  • LG Wuppertal, 16.01.2014 - 25 Ks 5/13
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