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   BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05   

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https://dejure.org/2006,3075
BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05 (https://dejure.org/2006,3075)
BGH, Entscheidung vom 09.02.2006 - 5 StR 564/05 (https://dejure.org/2006,3075)
BGH, Entscheidung vom 09. Februar 2006 - 5 StR 564/05 (https://dejure.org/2006,3075)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 235 StGB; § 235 Abs. 4 Nr. 1 StGB; Art. 103 Abs. 3 GG
    Entziehung Minderjähriger (Entziehung durch List; Qualifikation der konkreten Gefahr einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung des Opfers: Verbringung an unbekannten ausländischen Aufenthaltsort, Opferbegriff); Dauerstraftat und ne bis in ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeitsvoraussetzungen wegen Entziehung Minderjähriger; Anforderungen an die Verwirklichung der qualifizierten Kindesentziehung durch Verbringen des Kindes in einen fremden Kulturkreis; Rechtliche Qualifikation der Straftatbestandes der Kindesentziehung als ...

  • Judicialis

    StGB § 235; ; StGB § 235 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 235 Abs. 2 Nr. 1; ; StGB § 235 Abs. 4; ; StGB § 235 Abs. 4 Nr. 1; ; StPO § 301

  • ra.de
  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Verbringen eines Kindes in einen fremden Kulturbereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 235 Abs. 4 Nr. 1
    Kriterien für das Vorliegen einer konkreten Gefahr; Gefährdungsopfer

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Entziehung Minderjähriger" - Ägyptischer Vater muss wegen Entführung seiner Kinder hinter Gitter

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Entziehung Minderjähriger

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 2565 (Ls.)
  • NStZ 2006, 447
  • StV 2006, 470
  • FamRZ 2006, 1524
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.02.1999 - 4 StR 594/98

    Umgangsrecht; Kindesentziehung des allein sorgeberechtigten Elternteils;

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05
    Es hat eine solche konkrete Gefährdung jedoch nicht festzustellen vermocht, weil über den tatsächlichen Zustand der Kinder keine Erkenntnisse gewonnen werden konnten (vgl. dazu BGH NJW 1999, 1344, 1346).

    Die Entziehung Minderjähriger ist eine Dauerstraftat (vgl. RG DR 1942, 438, 439; BGH NJW 1999, 1344, 1346; Gribbohm aaO Rdn. 128; Tröndle/Fischer aaO Rdn. 12; Joecks, StGB 6. Aufl. § 235 Rdn. 2; Wessels/Hettinger, Strafrecht Besonderer Teil/1, 29. Aufl. Rdn. 437).

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05
    Erforderlich ist ein Geschehen, bei dem ein unbeteiligter Beobachter zu der Einschätzung gelangt, dass "das noch einmal gut gegangen sei" (vgl. BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 3 und § 306a Abs. 2 Gesundheitsschädigung 1; vgl. auch Sonnen in Nomos-Kommentar, StGB 2. Aufl. § 235 Rdn. 23).
  • BGH, 06.05.1960 - 2 StR 65/60

    Formen der Beteiligung an einer Konkursverschleppung - Vollendung des

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05
    Zum anderen wird auch durch die Verurteilung wegen Entziehung Minderjähriger in dieser Sache die Straftat nicht beendet; bei weiter andauernder Entziehung wäre mithin eine erneute Verurteilung möglich (vgl. RGSt 47, 154, 155; BGHSt 14, 280, 281).
  • RG, 02.05.1913 - II 92/13

    Ist gegen den aus § 84 des Gesetzes, betr. die Gesellschaften mit beschränkter

    Auszug aus BGH, 09.02.2006 - 5 StR 564/05
    Zum anderen wird auch durch die Verurteilung wegen Entziehung Minderjähriger in dieser Sache die Straftat nicht beendet; bei weiter andauernder Entziehung wäre mithin eine erneute Verurteilung möglich (vgl. RGSt 47, 154, 155; BGHSt 14, 280, 281).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Da § 235 Abs. 1 StGB ein Dauerdelikt darstellt (BGH, Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 564/05, NStZ 2006, 447, 448 mwN; MüKo-StGB/Wieck-Noodt aaO; NK-StGB/Sonnen aaO, § 235 Rn. 34), setzte die Verwirklichung des Straftatbestandes sich zum Zeitpunkt der Rückkehr der Sorgeberechtigten in Deutschland fort.
  • BVerfG, 27.12.2006 - 2 BvR 1895/05

    Keine Strafe ohne Schuld; Kindesentziehung (Dauerdelikt; Zäsurwirkung einer

    Der Präsident des Bundesgerichtshofs hat eine Stellungnahme der Vorsitzenden des 5. Strafsenats übersandt, die sich auf das Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 564/05 - bezieht (NStZ 2006, S. 447 = StV 2006, S. 470).

    a) Bei dem vorgeworfenen Verhalten - Nichtabgabe der Zustimmungserklärung zur Ausreise trotz rechtskräftiger familienrechtlicher Entscheidung - handelt es sich um ein Unterlassen im Sinne des § 13 Abs. 1 StGB (vgl. Gribbohm, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 11. Aufl. 2005, Rn. 75 zu § 235 StGB), das der Beschwerdeführer als Dauerdelikt begeht (vgl. ausdrücklich zur Kindesentziehung: Reichsgericht, Entscheidung vom 12. Dezember 1941 - 1 D 463/41 -, DR 1942, S. 438 ; Bundesgerichtshof, Urteil vom 11. Februar 1999 - 4 StR 594/98 -, NJW 1999, S. 1344 ; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 564/05 -, NStZ 2006, S. 447 = StV 2006, S. 470).

  • LG Cottbus, 03.03.2020 - 23 KLs 25/18
    Ob die Geschehnisse die Nebenklägerin überhaupt in eine konkrete Gefahr der schweren Gesundheitsschädigung oder erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung gebracht haben, erscheint vor dem Hintergrund dieser Ausführungen zumindest zweifelhaft, weil eine solche konkrete Gefahr eine kritische Situation voraussetzt, in der die Wahrscheinlichkeit eines Schadens derart gesteigert ist, dass ein Eintritt nahe liegt bzw. es nur noch vom nicht mehr beherrschbaren Zufall abhängt, ob die schwere Gesundheitsschädigung bzw. die erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung eintritt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 09. Februar 2006 - 5 StR 564/05, juris).
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