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   BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18   

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https://dejure.org/2018,44699
BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18 (https://dejure.org/2018,44699)
BGH, Entscheidung vom 27.11.2018 - 5 StR 566/18 (https://dejure.org/2018,44699)
BGH, Entscheidung vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18 (https://dejure.org/2018,44699)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 105 StPO; § 261 StPO
    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse einer DNA-Untersuchung (Angabe der numerischen Wahrscheinlichkeit einer Übereinstimmung); Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Durchsuchung wegen Gefahr im Verzug (Verstoß von minder schwerem Gewicht; Fortsetzung ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 105 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse eines DNA-Gutachtens im strafrechtlichen Verfahren

  • rewis.io

    Anforderung an Darstellung des Ergebnisse eines DNA-Gutachtens in Urteil

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StPO § 261
    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse eines DNA-Gutachtens im strafrechtlichen Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Beweisverwertungsverbot nach inkriminierter Durchsuchung, Zweiter Anruf nicht möglich?

  • beck-blog (Auszüge)

    Morgens um 7 Uhr ist die Welt für den Ermittlungsrichter in Ordnung

  • beck-blog (Auszüge)

    DNA-Gutachten: So muss es im Urteil dargestellt werden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 94
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.04.2007 - 5 StR 546/06

    Recht auf Unverletzlichkeit der Wohnung und Recht auf ein faires Verfahren

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18
    Ein solches kommt beim Verstoß gegen den Richtervorbehalt in § 105 Abs. 1 StPO regelmäßig nur in Frage, wenn dieser bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (vgl. grundlegend BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285; ausführlich Schmitt in Meyer-Goßner/Schmitt, 61. Aufl., § 105 Rn. 18 ff.; MüKoStPO/Hauschild, § 105 Rn. 36 ff., je mwN).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18
    Danach ist mindestens die Angabe der numerischen Wahrscheinlichkeit einer möglichen Übereinstimmung der aufgefundenen DNA-Spuren mit denen des Angeklagten erforderlich, um dem Revisionsgericht eine hinreichende Überprüfung zu ermöglichen (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 28. August 2018 - 5 StR 50/17, NJW 2018, 3192, 3193 mwN).
  • BGH, 03.05.2018 - 3 StR 390/17

    Verwertbarkeit von im Zusammenhang mit einer rechtfehlerhaften Durchsuchung

    Auszug aus BGH, 27.11.2018 - 5 StR 566/18
    Zudem wäre die unter Verstoß gegen § 105 Abs. 1 StPO vorgenommene Fortsetzung einer - wie hier - zunächst gefahrenabwehrrechtlich zulässigen Wohnungsöffnung und -durchsuchung, bei der die meisten Beweismittel schon gesichtet wurden, ohnehin ein Verstoß minderen Gewichts (vgl. BGH, Urteil vom 3. Mai 2018 - 3 StR 390/17).
  • BGH, 04.06.2020 - 4 StR 15/20

    Beweisverwertungsverbot (Missachtung des Richtervorbehalts bei Durchsuchung der

    aa) Die Annahme eines Beweisverwertungsverbots kommt in Betracht, wenn der Richtervorbehalt bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Mai 2011 - 2 BvR 2072/10, NJW 2011, 2783, 2784; BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95; Urteil vom 6. Oktober 2016 ? 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 24; Beschluss vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 Rn. 9; Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285 mwN).
  • OLG Koblenz, 04.03.2021 - 1 Ws 53/21

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln Verwertungsverbot von Beweismitteln bei

    Die Annahme eines Beweisverwertungsverbotes ist aber zumindest bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen worden sind (vgl. BVerfG, 2 BvR 2072/10 v. 20.05.2011 - NJW 2011, 2783 ; BGH, 3 StR 390/17 v. 03.05.2018 - NStZ 2019, 227 ; 2 StR 46/15 v. 06.10.2016 - BGHSt 61, 266 ; 2 StR 394/15 v. 21.04.2016 - StV 2016, 539 ; 3 StR 210/11 v. 30.08.2011 - NStZ 2012, 104 ; OLG Zweibrücken, 1 OLG 2 Ss 3/18 v. 18.06.2018 - NStZ 2019, 301 ; Meyer-Goßner/Schmitt/Köhler, StPO , 63. Auflage 2020, § 105 Rn. 19) bzw. einer bewussten Missachtung des Richtervorbehalts oder der Verkennung seiner Voraussetzungen in gleichwertig grober Weise (vgl. BGH, 4 StR 15/20 v. 04.06.2020 - NStZ 2020, 621 ; 5 StR 566/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 94 ; 5 StR 546/06 v. 18.04.2007 - BGHSt 51, 285 ; KK-StPO/Bruns, a.a.O., § 105 Rn. 22) geboten.

    Der Senat verkennt hierbei nicht, dass dem Beschuldigten mit dem Vorwurf des bewaffneten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ein schweres Verbrechen zur Last liegt (vgl. zur Berücksichtigung dieses Umstandes BGH, 2 StR 25/15 v. 17.02.2016 - NStZ 2016, 551 ; OLG Köln, 81 Ss 65/09 v. 27.10.2009 - StV 2010, 14 ) und es sich angesichts der Fortsetzung einer zunächst - auf der Grundlage der dem Vollstreckungshaftbefehl vorausgegangenen gerichtlichen Entscheidung - zulässigen Durchsuchung um einen Verstoß minderen Gewichts handelt (vgl. für eine zunächst gefahrenabwehrrechtlich zulässige Wohnungsdurchsuchung BGH, 3 StR 390/17 v. 03.05.2018 - NStZ 2019, 227 ; 5 StR 566/18 v. 27.11.2018 - NStZ-RR 2019, 94 , wobei aber - anders als hier - die meisten Beweismittel schon gesichtet wurden).

  • BGH, 12.07.2023 - 6 StR 417/22

    Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Dem Senat ist es daher verwehrt, die Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung umfassend zu beurteilen und gegebenenfalls weitergehend zu prüfen, ob aus dem Verfahrensfehler im konkreten Fall ein Beweisverwertungsverbot folgt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. März 2006 - 2 BvR 954/02, NJW 2006, 2684, 2686; BGH, Urteile vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, NStZ 2017, 367 Rn. 24, und vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285, 289; Beschlüsse vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95, vom 16. Februar 2016 - 5 StR 10/16, aaO, und vom 30. August 2011 - 3 StR 210/11, NStZ 2012, 104 Rn. 9).
  • BGH, 19.07.2023 - 5 StR 165/23

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge;

    Das kommt in Betracht, wenn der Richtervorbehalt bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. Juni 2020 - 4 StR 15/20, NStZ 2020, 621; vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94; grundlegend BGH, Urteil vom 18. April 2007 - 5 StR 546/06, BGHSt 51, 285; aus dem Schrifttum Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 66. Aufl., § 105 Rn. 19; MüKo-StPO/Hauschild aaO Rn. 36; für ein "allgemeines Verbot der Verwertung" dagegen LR/Tsambikakis aaO Rn. 141).
  • OLG Karlsruhe, 10.11.2020 - 2 Ws 249/20

    Übertragungsbeschlusses bei Zuständigkeitsübertragung in Haftsachen; Durchsuchung

    Hiervon ausgehend ist ein Beweisverwertungsverbot grundsätzlich bei schwerwiegenden, bewussten oder willkürlichen Verfahrensverstößen anzunehmen, bei denen die grundrechtlichen Sicherungen planmäßig oder systematisch außer Acht gelassen werden (BGH, Urteil vom 6. Oktober 2016 - 2 StR 46/15, juris Rn. 24 m.w.N. = BGHSt 61, 266 ff.; BVerfG, Beschluss vom 12. April 2005 - 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29, 61, juris Rn. 135; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 94 Rn. 21, § 105 Rn. 19 m.w.N.), namentlich wenn der Richtervorbehalt (§ 105 Abs. 1 StPO) bewusst missachtet oder seine Voraussetzungen in gleichgewichtig grober Weise verkannt wurden (BGH, Beschluss vom 27. November 2018 - 5 StR 566/18, NStZ-RR 2019, 94, 95).
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