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   BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07   

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https://dejure.org/2008,4686
BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07 (https://dejure.org/2008,4686)
BGH, Entscheidung vom 09.01.2008 - 5 StR 572/07 (https://dejure.org/2008,4686)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 2008 - 5 StR 572/07 (https://dejure.org/2008,4686)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Zusammenfassung von Taten eines Bandenchefs zu einer einheitlichen Tat als "uneigentliches" Organisationsdelikt; "Scheinvermittlung" von Arbeitslosen durch eine ausschließlich betrügerisch agierende Vermittlungsfirma

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StGB § 52 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 25 Abs. 2 § 52 Abs. 1 § 263 Abs. 3 Nr. 1
    Tateinheit bei einem Bandenmitglied trotz einer Vielzahl von Taten der Bande

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
    Seine Tatbeiträge erschöpften sich damit im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs und sind damit als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 49, 177, 184; 48, 331, 343; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGHR StGB 263 Täterschaft 1; BGH NJW 2004, 375, 378; 1998, 767, 769).

    Die Annahme von Gewerbs- und Bandenmäßigkeit wird durch die Änderung des Konkurrenzverhältnisses nicht berührt (vgl. BGHSt 49, 177, 182 ff., 187 f.).

    Ob die Mittäter des Angeklagten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 49, 177, 183; BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; wistra 2001, 336, 337).

  • BGH, 10.05.2001 - 3 StR 52/01

    Konkurrenzen (Individuelle Beurteilung von Tatmehrheit und Tateinheit); Handlung;

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
    Ob die Mittäter des Angeklagten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 49, 177, 183; BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; wistra 2001, 336, 337).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
    Seine Tatbeiträge erschöpften sich damit im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs und sind damit als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 49, 177, 184; 48, 331, 343; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGHR StGB 263 Täterschaft 1; BGH NJW 2004, 375, 378; 1998, 767, 769).
  • BGH, 13.05.2003 - 3 StR 128/03

    Gewerbs- und bandenmäßige Fälschung beweiserheblicher Daten (0190-Rufnummern;

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
    Ob die Mittäter des Angeklagten die einzelnen Delikte gegebenenfalls tatmehrheitlich begangen haben, ist ohne Bedeutung (vgl. BGHSt 49, 177, 183; BGH NStZ-RR 2003, 265, 267; wistra 2001, 336, 337).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
    Seine Tatbeiträge erschöpften sich damit im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs und sind damit als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 49, 177, 184; 48, 331, 343; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGHR StGB 263 Täterschaft 1; BGH NJW 2004, 375, 378; 1998, 767, 769).
  • BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
    Seine Tatbeiträge erschöpften sich damit im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs und sind damit als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (vgl. BGHSt 49, 177, 184; 48, 331, 343; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGHR StGB 263 Täterschaft 1; BGH NJW 2004, 375, 378; 1998, 767, 769).
  • BGH, 08.02.2007 - 3 StR 493/06

    Rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung (Arbeitsverweigerung des

    Auszug aus BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07
    Der Senat setzt die Strafe in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst herab, um weitere Verfahrensverzögerungen zu vermeiden (vgl. BGH wistra 2007, 257; 231; 150, 153).
  • OLG Dresden, 28.03.2019 - 8 U 1249/17

    Haftung der Vorstände der Aufsichtsräte und der Prokuristen einer KGaA wegen

    Entsprechende Tatbeiträge können im Vorfeld oder während der Laufzeit der Deliktsserie erbracht werden (BGH, wistra 2008, 181).

    Eine verantwortliche Teilhabe am Aufbau und an der Aufrechterhaltung eines auf Täuschung ausgerichteten Geschäftsbetriebs (BGH, wistra 2008, 181) kann als uneigentliches Organisationsdelikt einzustufen und entsprechend zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen sein (BGH, wistra 2013, 97; wistra 2008, 181).

  • OLG Dresden, 28.06.2018 - 8 U 1802/17

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilprozess

    Entsprechende Tatbeiträge können im Vorfeld oder während der Laufzeit der Deliktsserie erbracht werden (BGH, Beschluss vom 09.01.2008 - 5 StR 572/07, Rn. 3, wistra 2008, 181).

    Erschöpft sich eine Teilhabe im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf die Begehung von Betrugsstrafbarkeiten ausgerichteten Geschäftsbetriebs (BGH, aaO, wistra 2008, 181), können diesbezügliche Handlungen als uneigentliches Organisationsdelikt einzustufen und entsprechend zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen sein (vgl. BGH, Beschluss vom 14.11.2012 - 3 StR 403/12, Rn. 6 f., wistra 2013, 97; Beschluss vom 09.01.2008 - 5 StR 572/07, Rn. 3, wistra 2008, 181).

  • LG Hamburg, 21.03.2012 - 608 KLs 8/11

    Abofallen-Verfahren: Freiheits- und Geldstrafen verhängt

    Der Betrieb der Projekte O, .de und o.de war jeweils als uneigentliches Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Betrugstat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen, da die Tatbeiträge aller sieben Angeklagter angesichts der weitgehenden Automatisierung beim Betrieb der Internetseiten und beim Versand der Zahlungsaufforderungen jeweils im Aufbau, in der Aufrechterhaltung und/oder in der Förderung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs bestanden (vgl. BGH, Urt. v. 09.01.2008, Az. 5 StR 572/07 m.w.N.; BGH, Urt. v. 01.04.2008, Az. 5 StR 90/08 m.w.N.; jew. zit. nach Juris).
  • LG Düsseldorf, 05.02.2018 - 18 KLs 2/17

    Hohe Freiheitsstrafe gegen neun Angeklagte wegen betrügerischer Abrechnung von

    Es handelt sich um ein sog. uneigentliches Organisationsdelikt (vgl. BGH, Beschl. v. 26. August 2003 - 5 StR 145/03, NJW 2004, 375; Beschl. v. 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, NJW 2004, 2840; Beschl. v. 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07, wistra 2008, 181; Beschl. v. 9. November 2011 - 4 StR 242/11, StraFo 2012, 72).
  • BGH, 14.11.2012 - 3 StR 403/12

    Bandenmäßige Begehung von Betrug und Urkundenfälschung (rechtsfehlerhaft

    Wirkt ein Täter an einzelnen Taten anderer Täter nicht mit, sondern erschöpfen sich seine Tatbeiträge hierzu im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs, sind diese Tathandlungen als - uneigentliches - Organisationsdelikt zu einer einheitlichen Tat im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammenzufassen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07, wistra 2008, 181, 182 mwN), ohne dass die Annahme banden- und gewerbsmäßiger Begehung dadurch berührt würde.
  • LG Hagen, 24.06.2013 - 46 KLs 300 Js 1873/10

    Pflegedienst-Leiterin bereicherte sich an Wachkoma-Patienten

    Die Taten E2 Angeklagten erschöpften sich auch nicht in dem Aufbau und E2 Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes und stellen sich somit nicht als sog. uneigentliches Organisationsdelikt und damit als insgesamt tateinheitlich dar (vgl. dazu BGH Beschluss vom 09.11.2011, 4 StR 252/11 sowie Beschluss vom 09.01.2008, 5 StR 572/07 m. w. N.).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 134/15

    Tatmehrheit (eigenständige Bestimmung für jeden Tatbeteiligten: Zahl der eigenen

    Dass der Angeklagte K. als Mittäter die einzelnen Taten tatmehrheitlich begangen hat, ist ohne Bedeutung (BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 aaO; vgl. auch BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07, wistra 2008, 181, 182).
  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08

    Konkurrenzverhältnisse beim gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug

    Im vorliegenden Fall gilt hinsichtlich der Beurteilung der Konkurrenzverhältnisse nichts anderes als in dem Verfahren gegen einen weiteren Angeklagten aus derselben Tätergruppe, die der Senatsbeschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07 behandelt:.

    Zwar lässt die Umstellung von mehreren Taten auf eine Tat für sich genommen den Schuldumfang unberührt, so dass regelmäßig zu erwägen ist, die bisherige Gesamtstrafe als Strafe aufrechtzuerhalten (vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07 Rdn. 5).

  • BGH, 09.11.2011 - 4 StR 252/11

    Betrug (erforderliche Feststellungen für die Täuschungshandlung, den Irrtum und

    Die Tatbeiträge der Angeklagten erschöpften sich nicht im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07, wistra 2008, 181); vielmehr hat das Landgericht mit der Durchführung der Präsentationsveranstaltungen durch den Angeklagten R. und der Durchführung der Einzelgespräche wie der Beitreibung des Geldes durch die Angeklagten S., H. und W. für jeden Angeklagten individuelle, nur einzelne Taten fördernde Tatbeiträge festgestellt.
  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

    a) Die Zusammenziehung der genannten 14 Fälle zu einer Tat ließe für sich genommen den Schuldumfang unberührt (vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296 f.; BGH, Beschluss vom 9. Januar 2008 - 5 StR 572/07, Rdn. 5).
  • LG Mönchengladbach, 12.07.2019 - 28 KLs 2/11

    Versuchter Betrug im Zusammenhang mit der Vermittlung von Optionen an

  • FG Hamburg, 12.12.2013 - 3 K 87/13

    Abgabenordnung: Haftung gemäß § 71 AO aufgrund einer Beteiligung an einem

  • LG Düsseldorf, 23.11.2020 - 17 KLs 14/19
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