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   BGH, 24.01.1995 - 5 StR 577/94   

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https://dejure.org/1995,5447
BGH, 24.01.1995 - 5 StR 577/94 (https://dejure.org/1995,5447)
BGH, Entscheidung vom 24.01.1995 - 5 StR 577/94 (https://dejure.org/1995,5447)
BGH, Entscheidung vom 24. Januar 1995 - 5 StR 577/94 (https://dejure.org/1995,5447)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NStZ 1995, 353
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BVerfG, 21.01.2002 - 2 BvR 1225/01

    Zur gebotenen Substantiierung der strafprozessualen Revisionsrüge der Verwertung

    Der Revisionsführer hat mithin nicht nur die Vernehmungssituation im Ermittlungsverfahren, ihre Bedeutung für die Entschließungsfreiheit des Beschuldigten zu schildern (vgl. Sarstedt/Hamm a.a.O.) und den Inhalt der so entstandenen Aussage wiederzugeben (vgl. BGH Urteil vom 9. März 1995 - 4 StR 77/95 - JURIS; BGH NStZ 1995, S. 353; 1996, S. 290 ; StV 1993, S. 289), sondern auch die Vernehmungssituation und die daraus hervorgegangenen Aussageinhalte in der Hauptverhandlung darzulegen.
  • OLG Düsseldorf, 14.05.2007 - 5 Ss OWi 97/07

    Erfordernis der Aktenkundigkeit von Polizeiarbeit; Erfolg einer Rechtsbeschwerde

    Nach § 46 Abs. 1 OWiG in Verbindung mit § 168b StPO, der für Polizeibeamte entsprechend gilt (BGH NStZ 1995, 353; NStZ 1997, 611; Rieß, in: Löwe/Rosenberg, StPO, 25. Aufl. [2003], § 168b Rdnr. 2a), ist das Ergebnis der Polizeiarbeit (und die Maßnahme, die dort hingeführt hat; Rieß aaO Rdnr. 6) aktenkundig zu machen.
  • BGH, 31.05.2022 - 6 StR 96/22

    Bewaffnetes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Denn die Urteilsgründe teilen lediglich zusammenfassend mit, dass der Zeuge in der Hauptverhandlung seine früheren Angaben zu großen Teilen revidiert hat (vgl. BGH, Beschluss vom 24. Januar 1995 - 5 StR 577/94, NStZ 1995, 353).
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