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   BGH, 23.11.1998 - 5 StR 579/98   

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https://dejure.org/1998,5813
BGH, 23.11.1998 - 5 StR 579/98 (https://dejure.org/1998,5813)
BGH, Entscheidung vom 23.11.1998 - 5 StR 579/98 (https://dejure.org/1998,5813)
BGH, Entscheidung vom 23. November 1998 - 5 StR 579/98 (https://dejure.org/1998,5813)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.10.1998 - 3 StR 297/98

    Indizien für eine Bandenbildung, Bandenabrede; Keine Beweiswürdigung durch das

    Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 579/98
    Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft dadurch das Rechtsmittel auf den Strafausspruch beschränkt (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 3 StR 297/98 -).
  • BGH, 12.04.1989 - 3 StR 453/88

    Anzeigepflicht bei Selbstverdächtigung; Verwertung einer Tonbandaufnahme

    Auszug aus BGH, 23.11.1998 - 5 StR 579/98
    Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft dadurch das Rechtsmittel auf den Strafausspruch beschränkt (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Beschluß vom 28. Oktober 1998 - 3 StR 297/98 -).
  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 651/98

    Keine tateinheitliche sexuelle Nötigung bei begangener Vergewaltigung;

    Im Ergebnis hat die Staatsanwaltschaft dadurch das Rechtsmittel auf den Einzelstrafausspruch wegen "Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung" (drei Jahre Freiheitsstrafe) und den Gesamtstrafausspruch beschränkt (vgl. auch BGHR StPO § 344 Abs. 1 Antrag 3; BGH, Beschluß vom 23. November 1998 - 5 StR 579/98 -).
  • BGH, 16.12.1998 - 5 StR 567/98

    Gesamtstrafenbildung; Zäsur durch noch nicht vollstreckte Geldstrafe

    Dem Schuldspruch wegen schwerer räuberischer Erpressung im zweiten Fall, welcher der mit Anklageerhebung erfolgten Beschränkung (§ 154a StPO) entspricht, hat die Staatsanwaltschaft vom Rechtsmittelangriff ausgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 23. November 1998 - 5 StR 579/98 - mit Nachweisen).
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