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   BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04   

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https://dejure.org/2005,4216
BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04 (https://dejure.org/2005,4216)
BGH, Entscheidung vom 19.04.2005 - 5 StR 586/04 (https://dejure.org/2005,4216)
BGH, Entscheidung vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04 (https://dejure.org/2005,4216)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung und vorsätzlichen Bankrotts; Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision; Grundsätze zur Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts im Fall von ...

  • Judicialis

    StPO § 35a Satz 1; ; StPO § 44 Satz 1; ; GVG § 132 Abs. 3 Satz 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 44
    Unverschuldete Fristversäumung infolge der Rechtsprechung zur Unwirksamkeit eines abgesprochenen Rechtsmittelverzichts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJ 2005, 506
  • StV 2005, 373
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Auszug aus BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04
    Mit diesem in anderer Sache als Anfrage nach § 132 Abs. 3 Satz 1 GVG ergangenen Beschluß hat der 3. Strafsenat seine Absicht erklärt, zu entscheiden: "Die Erklärung des Angeklagten, auf Rechtsmittel zu verzichten, ist unwirksam, wenn ihr eine Urteilsabsprache vorausgegangen ist, in der unzulässigerweise (BGHSt 43, 195, 204) ein Rechtsmittelverzicht versprochen worden ist.".
  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

    Auszug aus BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04
    Allerdings hat der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs durch Beschluß vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - folgende Grundsätze aufgestellt: (1.) Das Gericht darf im Rahmen einer Urteilsabsprache an der Erörterung eines Rechtsmittelverzichts nicht mitwirken und auf einen solchen Verzicht auch nicht hinwirken.
  • BGH, 24.07.2003 - 3 StR 368/02

    Anfragebeschluss; Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts infolge seines

    Auszug aus BGH, 19.04.2005 - 5 StR 586/04
    Zur Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO macht der Angeklagte geltend, daß ihm der Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 24. Juli 2003 - 3 StR 368/02, 3 StR 415/02 (NJW 2003, 3426) - erst am 13. September 2004 zur Kenntnis gelangt sei.
  • BGH, 13.08.2008 - 1 StR 162/08

    Fristgemäße Einlegung der Anhörungsrüge und Zurechnung von Verteidigerverschulden

    Dass dies in Unkenntnis der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen (Erschöpfung des Rechtswegs) für eine auf die Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG gestützte Verfassungsbeschwerde (BVerfG, Beschl. vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05; entsprechend früher schon zu § 33a StPO vgl. Sperlich in Umbach/Clemens/Dollinger BVerfGG 2. Aufl. § 90 Rdn. 115 m.w.N.) geschah, stellt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO dar (zur entsprechenden Situation bei einer Rechtsprechungsänderung vgl. BGH, Beschl. vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04; Graalmann-Scheerer in Löwe/Rosenberg, StPO 26. Aufl. § 44 Rdn. 53 m.w.N.).
  • BGH, 01.07.2005 - 5 StR 583/03

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist

    Insoweit ist auch die vom Angeklagten als vermeintlicher Wiedereinsetzungsgrund geltend gemachte späte Kenntnisnahme von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ohne Relevanz; denn in der Unkenntnis des Angeklagten oder seines Verteidigers von bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (oder gar von dem Beschluß des Großen Senates für Strafsachen) liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH aaO; BGH, Beschluß vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • BGH, 31.05.2005 - 1 StR 158/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht bei reinem Motivirrtum; unwirksamer

    In der Unkenntnis des Angeklagten oder seines Verteidigers von bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Wirksamkeit des abgesprochenen Rechtsmittelverzichts (oder gar von dem genannten Beschluß des Großen Senats für Strafsachen) liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (BGH - Großer Senat - aaO; vgl. auch BGH, Beschluß vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • BGH, 11.05.2005 - 5 StR 124/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht (Behauptung mangelnder Sprachkenntnisse des

    Für eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision wären die genannten Umstände ohne Bedeutung (BGH Großer Senat für Strafsachen, Beschl. vom 3. März 2005 - GSSt 1/04 - veröffentlicht erst nach der Antragsschrift des Generalbundesanwalts in vorliegender Sache; BGH, Beschl. vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • BGH, 25.06.2008 - 4 StR 246/08

    Unzulässige Revisionseinlegung trotz mangelnder qualifizierter Belehrung nach

    "Ist eine gebotene qualifizierte Belehrung unterblieben und deshalb der Rechtsmittelverzicht des Verurteilten nicht wirksam erfolgt, kann er zwar noch Rechtsmittel einlegen, allerdings nur innerhalb der Rechtsmitteleinlegungsfrist (BGH, Beschluss vom 12.07.2006 - 1 StR 158/06; BGH, Beschluss vom 26.10.2005 - 1 StR 435/05; BGH, Beschluss vom (19.)04.2005 - 5 StR 586/04; BGH, Beschluss vom 11.05.2005 - 5 StR 124/05).
  • BGH, 20.09.2005 - 5 StR 354/05

    Wirksamer Rechtsmittelverzicht nach rechtswidriger Verfahrensabsprache

    Insoweit ist auch die vom Angeklagten als Wiedereinsetzungsgrund geltend gemachte späte Kenntnisnahme von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs ohne Relevanz; denn in der Unkenntnis des Angeklagten oder seines Verteidigers von bisheriger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (oder gar von einem bestimmten Beschluss des Großen Senats für Strafsachen) liegt keine Verhinderung im Sinne des § 44 Satz 1 StPO (vgl. BGH aaO; BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04; BGH, Beschluss vom 1. Juli 2005 - 5 StR 583/03; letztere Entscheidung auch zur Unerheblichkeit der auch hier erfolgten, freilich bedenklichen Verfahrensweise im Zusammenhang mit der nach Urteilsverkündung und Rechtsmittelverzicht getroffenen Haftentscheidung).
  • BGH, 31.08.2005 - 2 StR 308/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Unzulässigkeit: Glaubhaftmachung;

    Für eine etwaige Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision wären die genannten Umstände ohne Bedeutung (BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • BGH, 12.07.2006 - 1 StR 158/06

    Keine Wiedereinsetzung bei Hinwirken des Gerichts auf Rechtsmittelverzicht

    Selbst wenn man die Richtigkeit der Behauptungen des Verurteilten unterstellt, wäre dies für die beantragte Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Revision ohne Bedeutung (BGH, Beschluss vom 19. April 2005 - 5 StR 586/04).
  • LG Göttingen, 25.08.2005 - 8 KLs 4/04

    Belehrung; Einlegung; Fehlentscheidung; Frist; Rechtsmittel;

    Es ist vor diesem Hintergrund nicht fernliegend, dass er allein in Folge dieser Eindrücke und etwaiger weiterer Einwirkungen, die konkret bei Stellung eines Antrags auf Wiederseinsetzung darzulegen und glaubhaft zu machen wären (BGH-NJW 2005, 1446, Ausführungen unter Ziffer B. III. 3. e); BGH in StV 2005, 373), von seinem ursprünglich verfolgten Ziel, eine gegen ihn gerichtete Verurteilung in jedem Fall einer Überprüfung durch das Revisionsgericht zu unterziehen, abgehalten und zur Abgabe der Erklärung des Rechtsmittelverzichts gedrängt wurde.
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