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BGH, 28.01.2003 - 5 StR 589/02 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 55 Abs. 1 Satz 1 StGB; § 358 Abs. 2 StPO
Gesamtfreiheitsstrafe (Zäsurwirkung; reformatio in peius; Verschlechterungsverbot) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Zäsurwirkung einer weiteren Einzelfreiheitsstrafe bei der Festsetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Berücksichtigung des Verschlechterungsverbotes bei erneuter Gesamtstrafenbildung
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 28.11.1986 - 3 StR 499/86
Zweck einer nachträglichen Gesamtstrafenbildung
Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 589/02
Dem steht die Zäsurwirkung der weiteren vom Amtsgericht Hamburg einbezogenen und vom Amtsgericht Düsseldorf am 18. September 1996 erkannten Freiheitsstrafe von vier Monaten entgegen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Zäsurwirkung 1). - BGH, 07.12.1990 - 2 StR 513/90
Gesamtstrafenbildung bei Straftat zwischen rechtskräftigen Vorverurteilungen
Auszug aus BGH, 28.01.2003 - 5 StR 589/02
Diese muß wegen des Verschlechterungsverbots des § 358 Abs. 2 StPO so bemessen werden, daß der Angeklagte wieder in den Genuß der zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe kommt und darf mithin zwei Jahre und vier Monate nicht übersteigen (vgl. BGHR StGB § 55 Abs. 1 Satz 1 Fehler 1).
- BGH, 11.05.2016 - 1 StR 627/15
Europarechtliches Doppelbestrafungsverbot (unionsrechtlich autonome Auslegung); …
Das Verschlechterungsverbot erfordert aber bei einer allein zu Gunsten des Angeklagten eingelegten Revision, ihm einen solchen Vorteil zu belassen (vgl. dazu dem Rechtsgedanken nach BGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 4 StR 111/13, wistra 2013, 354 f.; siehe auch BGH, Beschlüsse vom 7. April 2016 - 5 StR 88/16 Rn. 3 f., vom 28. Januar 2003 - 5 StR 589/02 Rn. 4 und vom 25. März 2003 - 5 StR 90/03).