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   BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97   

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https://dejure.org/1998,3804
BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97 (https://dejure.org/1998,3804)
BGH, Entscheidung vom 17.08.1998 - 5 StR 59/97 (https://dejure.org/1998,3804)
BGH, Entscheidung vom 17. August 1998 - 5 StR 59/97 (https://dejure.org/1998,3804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterwerfung unerlaubten Glücksspiels unter die deutsche Mehrwertsteuer - Beachtung des Grundsatzes der steuerlichen Neutralität - Berücksichtigung eines anhängigen Vorabentscheidungsverfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof in einer ähnlichen Sache - Berücksichtigung ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1998, 624
  • StV 1999, 28
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.12.1994 - 2 StR 415/94

    Strafbarkeit wegen Betrugs und Verletzung der Konkursantragspflicht -

    Auszug aus BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97
    Der nunmehr berufene Tatrichter wird bei der Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens und die neu zu bemessende Strafe nicht nur den lange zurückliegenden Tatzeitraum und die ohnehin sehr lange Verfahrensdauer zu bedenken haben, sondern auch die seit Erlaß des erstinstanzlichen Urteils am 28. November 1995 vergangene Zeit (vgl. BGH wistra 1995, 193).
  • EuGH, 11.06.1998 - C-283/95

    Fischer

    Auszug aus BGH, 17.08.1998 - 5 StR 59/97
    Der Europäische Gerichtshof (6. Kammer) hat mit Urteil vom 11. Juni 1998 in der Rechtssache C-283/95 (XXX gegen Finanzamt Donaueschingen, abgedruckt in DStRE 1998, 490) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens auf Vorlage des Finanzgerichts Baden-Württemberg darauf erkannt, daß die unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels in den Anwendungsbereich der Sechsten Richtlinie 77/388 EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (ABl. L 145, S. 1) fällt.
  • BGH, 23.09.2010 - IX ZR 26/09

    Haftung des Steuerberaters: Unkenntnis der vom Bundesfinanzhof geäußerten

    Demzufolge war der Gerichtshof in der Entscheidung aus dem Jahre 1998 lediglich einer Differenzierung zwischen erlaubtem und unerlaubtem Glücksspiel entgegengetreten und hatte daraus gefolgert, dass eine Steuerbefreiung nicht allein erlaubtem Glücksspiel vorbehalten werden dürfe (aaO S. 645 Rn. 28; ebenso BGH, Beschl. v. 17. August 1998 - 5 StR 59/97, HFR 1999, 410).
  • BGH, 02.02.1999 - 5 StR 596/96

    Verbot der Doppelbestrafung als Verfahrenshindernis - Voraussetzungen für

    Der neue Tatrichter wird allerdings im Falle einer abschließenden Entscheidung die inzwischen sehr lange Verfahrensdauer zu bedenken haben, auch wenn diese nicht in rechtsstaatswidrigen Verfahrensverzögerungen, sondern in der Kompliziertheit der Rechtsmaterie und der sich daraus ergebenden langwierigen Verfahrensgänge begründet sein mag (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 17. August 1998 - 5 StR 59/97 - Urteil vom 22. August 1996 - 5 StR 680/94 -).
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