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   BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05   

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https://dejure.org/2006,6536
BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05 (https://dejure.org/2006,6536)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2006 - 5 StR 593/05 (https://dejure.org/2006,6536)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05 (https://dejure.org/2006,6536)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO
    Überzeugungsbildung und Beweiswürdigung (Wiedererkennen; Lichtbildidentifizierung; unterbliebene Wahlgegenüberstellung; längerer Zeitablauf; lückenhafte Darstellung; Phänomen des Waffenfokus; nötige Personenbeschreibung; besondere Strenge des Revisionsgerichts bei einer ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen schwerer räuberischer Erpressung; Anforderungen an die Beweiswürdigung; Identifizierung einer Person als Täter; Prüfung von Entlastungsindizien

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 261
    Beweiswürdigung und Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Wiedererkennens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2006, 212
  • StV 2007, 342
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.11.2004 - 5 StR 376/03

    Abgrenzung von Sachrüge und Verfahrensrüge beim Recht auf

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - 5 StR 593/05
    Sollte die neue Verhandlung wiederum zur Verurteilung des Angeklagten führen, werden Erörterungen zu einer Verletzung des Verzögerungsverbots (Art. 6 Abs. 1 MRK), gegebenenfalls mit den vorgeschriebenen Konsequenzen einer numerisch bestimmten Strafreduzierung, die im angefochtenen Urteil bei einem unerklärten Abstand von über zwei Jahren zwischen der letzten urteilsrelevanten Ermittlungshandlung und der Anklageerhebung gleichfalls fehlerhaft unterblieben sind (vgl. BGHSt 49, 342), unerlässlich sein.
  • KG, 12.09.2014 - 3 Ws 484/14

    Strafbefehlsverfahren: Haftbefehl wegen Nichterscheinens des zum persönlichen

    Einer Identifizierung des Angeklagten in der Hauptverhandlung durch den Zeugen S. käme wegen der verstärkten Suggestibilität der Identifizierungssituation im Rahmen einer Konfrontation eines Zeugen allein mit dem Verdächtigten in der Rolle des Angeklagten nur ein geringer Beweiswert zu (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 212, 213), so dass das Amtsgericht die Anordnung einer Wahllichtbildvorlage auch hinsichtlich dieses Zeugen zu bedenken haben wird.
  • BGH, 25.09.2012 - 5 StR 372/12

    Rechtsfehlerhafte Überzeugungsbildung bzgl. der Täterschaft (Anforderungen an die

    Im Hinblick auf die von der Zeugin anlässlich der Identifizierung in der ersten Hauptverhandlung geäußerte Sicherheit lässt das Landgericht zum einen außer Acht, dass insoweit eine verstärkte Suggestibilität der Identifizierungssituation bestand (vgl. BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05, NStZ-RR 2006, 212).
  • BGH, 17.07.2007 - 5 StR 186/07

    Mindestanforderungen an die Beweiswürdigung (Gebot der erschöpfenden

    Dieser Umstand kann sie in ihrer Wahrnehmungsfähigkeit in Bezug auf Merkmale des Täters, die eine Wiedererkennung ermöglichen, beeinträchtigen, ähnlich auch der Situation von Opfern, die mit einer Schusswaffe bedroht worden sind (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 212).
  • BGH, 25.05.2023 - 5 StR 483/22

    Beweiswürdigung (auf dem Wiedererkennen des Angeklagten beruhender Tatnachweis;

    Um die tatgerichtliche Würdigung nachvollziehen zu können, bedarf es zudem eines Abgleichs der Beschreibung des Zeugen mit dem Erscheinungsbild des Angeklagten (BGH, Beschluss vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05, NStZ-RR 2006, 212).
  • OLG Zweibrücken, 14.01.2021 - 1 OLG 2 Ss 54/20

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Urteilsgründe bei

    Es bleibt deshalb völlig offen, ob und inwieweit die von ihnen angegebenen Merkmale auf die beiden Angeklagten zugetroffen haben und wie individuell und damit aussagekräftig diese Merkmale gewesen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 5 StR 593/05, juris Rn. 6; Beschluss vom 29.11.2016 - 2 StR 472/16, juris Rn. 4).

    c) In diesem Zusammenhang hätte sich das Amtsgericht zudem mit der verstärkten Suggestibilität der Identifizierungssituation in der Hauptverhandlung (hierzu: BGH, Beschluss vom 25.01.2006 - 5 StR 593/05, juris Rn. 7) auseinandersetzen müssen.

  • BGH, 24.11.2009 - 5 StR 448/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unvollständige Würdigung festgestellter

    aa) Das Landgericht hat es unterlassen, den den Angaben des Anzeigeerstatters innewohnenden Mangel zu bedenken, dass Ho. nicht in der Lage war, drei Täter näher zu beschreiben, obwohl er ihren - indes nicht etwa mit Waffen geführten (vgl. BGH NStZ-RR 2006, 212; 2008, 148, 150) - körperlichen Angriffen ausgesetzt war und zusätzlich Möglichkeiten zur Beobachtung bestanden, als die Täter die Schranktür aufgebrochen und aus dem Schrank und von dem Kühlschrank Diebesgut an sich genommen hatten.
  • BGH, 09.04.2013 - 5 StR 58/13

    Unzureichende Beweiswürdigung (fehlende Erörterung der Umstände der

    Angesichts dessen ist es für den Senat nicht überprüfbar, ob der Identifizierungssituation eine verstärkte Suggestibilität innewohnte, der das Landgericht in seiner Beweiswürdigung hätte Rechnung tragen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. September 2012 - 5 StR 372/12, NStZ-RR 2012, 381, und vom 25. Januar 2006 - 5 StR 593/05, NStZ-RR 2006, 212).
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