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   BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94   

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https://dejure.org/1994,5638
BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94 (https://dejure.org/1994,5638)
BGH, Entscheidung vom 16.02.1994 - 5 StR 60/94 (https://dejure.org/1994,5638)
BGH, Entscheidung vom 16. Februar 1994 - 5 StR 60/94 (https://dejure.org/1994,5638)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).
  • BGH, 11.05.1988 - 3 StR 89/88

    Strafprozeßrecht: Augenscheineinnahme bei Abwesenheit des Angeklagten

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).
  • BGH, 17.03.1992 - 5 StR 110/92

    Information des Angeklagten vor Entlassung minderjähriger Zeugin -

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).
  • BGH, 15.01.1987 - 1 StR 678/86

    Zugehörigkeit der Verhandlung über die Vereidigung eines Zeugen, der Vereidigung

    Auszug aus BGH, 16.02.1994 - 5 StR 60/94
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gehören die Verhandlung über die Vereidigung, diese selbst und die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen nicht mehr zur Vernehmung des Zeugen, während derer der Angeklagte gemäß § 247 StPO ausnahmsweise ferngehalten werden kann (BGHSt 26, 218 [BGH 21.10.1975 - 5 StR 431/75]; BGHR StPO § 247 Abwesenheit 1 bis 3 jeweils m.w.N.; BGH, Beschluß vom 17. März 1992 - 5 StR 110/92 - weitere Nachweise bei Kleinknecht/Meyer-Goßner StPO 41. Aufl. § 247 Rdn. 8 bis 10).
  • BGH, 22.06.1995 - 5 StR 173/95

    Zeugenvernehmung - Abwesenheit des Angeklagten - Ausschluß des Angeklagten -

    "Zutreffend legt die Revision unter Hinweis auf die inzwischen als gefestigt erscheinende Rechtsprechung (u.a. BGHR StPO § 247 - Abwesenheit 1 - ebenso BGH, Beschlüssevom 21. Juli 1992 - 5 StR 358/92 - undvom 16. Februar 1994 - 5 StR 60/94 -) dar, daß die Verhandlung über die Entlassung der Zeugin in nach § 247 StPO angeordneter Abwesenheit des Angeklagten einen absoluten Revisionsgrund im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO darstelle.
  • BGH, 28.10.1998 - 2 StR 481/98

    Behandlung der Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen als wesentlicher Teil

    Er hält an der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fest, daß die Verhandlung und Entscheidung über die Vereidigung und Entlassung eines Zeugen nicht zur Vernehmung im Sinne des § 247 StPO gehören und einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung bilden (vgl. BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 5, 11; BGH, Beschl. v. 30. September 1997 - 4 StR 359/97; v. 10. April 1997 - 4 StR 132/97; v. 22. Mai 1996 - 3 StR 142/96; v. 10. August 1995 - 5 StR 272/95; v. 16. Februar 1994 - 5 StR 60/94; v. 20. März 1991 - 2 StR 624/90; v. 2. November 1989 - 2 StR 506/89; v. 9. Juni 1989 - 2 StR 275/89).
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