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BGH, 13.01.2000 - 5 StR 604/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 206a Abs. 1 StPO § 467 Abs. 1 StPO; § 472 StPO
Verfahrenseinstellung; Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten); Erstattung der dem Nebenkläger entstandenen notwendigen Auslagen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Einstellung - Verfahrenshindernis - Zwischenzeitlicher Tod - Keine Aufhebung des Urteils
- Judicialis
StPO § 206a Abs. 1; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 467 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 05.08.1999 - 4 StR 640/98
Entschädigung; Einstellungsbeschluß; Tod des Angeklagten; Beschränkung des …
Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 5 StR 604/99
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne daß es seiner Aufhebung bedarf (BGH, Beschluß vom 5. August 1999 - 4 StR 640/98 - Kleinknecht/ Meyer-Goßner StPO 44. Aufl. § 206a Rdn. 1, 6). - BGH, 08.06.1999 - 4 StR 595/97
Tod des Betroffenen; Einstellung; Rechtsbeschwerdeverfahren; Bußgeldverfahren
Auszug aus BGH, 13.01.2000 - 5 StR 604/99
Das Verfahren ist daher gemäß § 206a Abs. 1 StPO wegen eines Verfahrenshindernisses einzustellen (vgl. BGHR StPO § 206a Abs. 1 - Verfahrenshindernis 7).
- BGH, 16.05.2002 - 1 StR 553/01
Verfahrenshindernis (Tod des Angeklagten; Einstellung nach § 206a StPO); Beruhen …
Das angefochtene Urteil ist damit gegenstandslos, ohne daß es einer Aufhebung bedarf (BGHSt 45, 108;… BGHR StPO § 467 Abs. 3 Verfahrenshindernis 2; BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2000 - 5 StR 604/99; vom 18. April 2000 - 5 StR 659/99 und vom 10. Juli 2001 -1 StR 235/01).