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   BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16   

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https://dejure.org/2017,6247
BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16 (https://dejure.org/2017,6247)
BGH, Entscheidung vom 22.02.2017 - 5 StR 606/16 (https://dejure.org/2017,6247)
BGH, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 (https://dejure.org/2017,6247)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 81e Abs. 1 StPO
    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in den Urteilsgründen (unzureichender pauschaler Verweis auf das Gutachten; fehlende Mitteilung von Anknüpfungstatsachen und Ausführungen des Gutachters)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73d StGB, § 64 StGB, § 67c Abs. 2 Satz 5 StGB, § 246a StPO

  • Wolters Kluwer

    Beweisrechtliche Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung; Aufhebung der Einziehungsanordnung aufgrund eines Rechtsfehlers in der Beweiswürdigung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweisrechtliche Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung; Aufhebung der Einziehungsanordnung aufgrund eines Rechtsfehlers in der Beweiswürdigung

  • rechtsportal.de

    StPO § 349 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 4 ; StGB § 73d
    Beweisrechtliche Anforderungen an die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung; Aufhebung der Einziehungsanordnung aufgrund eines Rechtsfehlers in der Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Täteridentifizierung: DNA-Gutachten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Verwertung eines DNA-Gutachtens - und die Anforderungen an die Urteilsgründe

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 439/13

    Anforderungen an die Wiedergabe des Inhalts von Sachverständigengutachten in den

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Reihe weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180 mwN; vgl. zur Entwicklung des Maßstabs für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen im tatrichterlichen Urteil auch BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 f., und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 21.03.2013 - 3 StR 247/12

    Beweiswürdigung (Beweiswert eines mit der Tatspur übereinstimmenden

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Reihe weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180 mwN; vgl. zur Entwicklung des Maßstabs für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen im tatrichterlichen Urteil auch BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 f., und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 03.03.2016 - 4 StR 586/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Zusammenhang zwischen

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
    Er verfügte ersichtlich über keine legalen Einkünfte, die ihm die Finanzierung eines eigenen Drogenkonsums hätten ermöglichen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 545/12, und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 23.10.2012 - 1 StR 377/12

    Aufklärungspflicht (alleinige Vernehmung des an der Hauptverhandlung gegen einen

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Reihe weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180 mwN; vgl. zur Entwicklung des Maßstabs für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen im tatrichterlichen Urteil auch BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 f., und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 12.04.2016 - 4 StR 18/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Auseinandersetzung mit

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Reihe weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180 mwN; vgl. zur Entwicklung des Maßstabs für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen im tatrichterlichen Urteil auch BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 f., und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 27.11.2012 - 5 StR 545/12

    Unzureichend begründetes Absehen von der Unterbringung des Angeklagten in einer

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
    Er verfügte ersichtlich über keine legalen Einkünfte, die ihm die Finanzierung eines eigenen Drogenkonsums hätten ermöglichen können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 27. November 2012 - 5 StR 545/12, und vom 3. März 2016 - 4 StR 586/15).
  • BGH, 24.03.2016 - 2 StR 112/14

    Tatrichterlicher Beweiswürdigung (Umgang mit DNA-Identifizierungsmustern:

    Auszug aus BGH, 22.02.2017 - 5 StR 606/16
    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16 mwN; zu ggf. geringeren Anforderungen bei einer Reihe weiterer gewichtiger Indizien BGH, Beschluss vom 23. Oktober 2012 - 1 StR 377/12, NStZ 2013, 179, 180 mwN; vgl. zur Entwicklung des Maßstabs für die sachlich-rechtlichen Anforderungen an die Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen im tatrichterlichen Urteil auch BGH, Urteile vom 21. März 2013 - 3 StR 247/12, BGHSt 58, 212, 217, vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NJW 2014, 2454, 2455 f., und vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490, 491).
  • BGH, 28.08.2018 - 5 StR 50/17

    Darlegungsanforderungen bei biostatistischen Wahrscheinlichkeitsberechnungen in

    Insoweit wurde - den allgemeinen Darlegungsanforderungen folgend - von den Tatgerichten verlangt, in den Urteilsgründen mitzuteilen, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergaben und mit welcher "Wahrscheinlichkeit' die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; vom 21. Juli 2016 - 2 StR 383/15 Rn. 35; vom 9. Februar 2017 - 3 StR 415/16 Rn. 25; Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15 Rn. 10; vom 1. Dezember 2015 - 4 StR 397/15 Rn. 4; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11; vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 645/17

    Einziehung von Taterträgen (aus der Tat erlangter Vermögenswert; tatsächliches

    Insbesondere genügt die Darstellung des DNA-Gutachtens den Anforderungen, die die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stellt (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschlüsse vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 und vom 18. Januar 2018 - 4 StR 377/17 jeweils mwN).
  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 352/18

    Urteilsgründe (Anforderungen an die Darlegung von Ergebnissen zu DNA-Gutachten);

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, juris Rn. 11; Beschluss vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, juris Rn. 10, NStZ 2017, 723, 724; Urteil vom 6. Februar 2019 - 1 StR 499/18, juris Rn. 15 ff., NStZ 2019, 427 f.; Beschluss vom 28. August 2019 - 5 StR 419/19; Beschluss vom 20. November 2019 - 4 StR 318/19, juris Rn. 4 f.).
  • BGH, 31.05.2017 - 5 StR 149/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Beweiswürdigung (Sachverständigengutachten;

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 mwN).
  • BGH, 23.11.2017 - 4 StR 219/17

    Totschlag (Konkurrenzverhältnis zu Körperverletzungsdelikten: Gesetzeskonkurrenz

    a) Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs grundsätzlich erforderlich, dass der Tatrichter mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Urteile vom 5. Juni 2014 - 4 StR 439/13, NStZ 2014, 477; vom 24. März 2016 - 2 StR 112/14, NStZ 2016, 490; Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16, Rn. 11 mwN).
  • BGH, 17.07.2018 - 1 StR 518/17

    Urteilsbegründung (Anforderungen an die Darstellung eines

    Für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung ist nach bisheriger Rechtsprechung in der Regel zumindest erforderlich, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. Mai 2017 - 5 StR 149/17, NStZ 2017, 723; vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11 und vom 12. April 2016 - 4 StR 18/16, NStZ-RR 2016, 223; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO , 61. Aufl., § 267 Rn. 13a, jeweils mwN).
  • BGH, 18.01.2018 - 2 StR 342/17

    Sachlich-rechtlich fehlerhafte Darstellung von DNA-Vergleichsuntersuchungen in

    Sie widerspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach für die Darstellung des Ergebnisses einer auf einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung beruhenden Wahrscheinlichkeitsberechnung in der Regel zumindest erforderlich ist, dass das Tatgericht mitteilt, wie viele Systeme untersucht wurden, ob und inwieweit sich Übereinstimmungen in den untersuchten Systemen ergeben haben und mit welcher Wahrscheinlichkeit die festgestellte Merkmalskombination zu erwarten ist (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 -, juris, Rn. 11 m.w.N.).
  • BGH, 13.07.2017 - 5 StR 277/17

    Rechtsfehlerhafte Strafzumessung bei Zusammentreffen verschiedener

    Allerdings entspricht die Darstellung des DNA-Gutachtens in den Urteilsgründen in keiner Weise den Maßgaben der derzeitigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 Rn. 11 f., mit zahlreichen Nachweisen).
  • BGH, 11.07.2017 - 5 StR 172/17

    Rechtsfehler bei der Verurteilung aufgrund von übereinstimmender DNA

    Dies genügt nicht den Anforderungen, die an die Darstellung des Ergebnisses einer molekulargenetischen Vergleichsuntersuchung gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Februar 2017 - 5 StR 606/16 mwN).
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