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   BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17   

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https://dejure.org/2018,13773
BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17 (https://dejure.org/2018,13773)
BGH, Entscheidung vom 24.04.2018 - 5 StR 606/17 (https://dejure.org/2018,13773)
BGH, Entscheidung vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17 (https://dejure.org/2018,13773)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    § 249 StGB; § 253 StGB; § 255 StGB
    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens); finale Verknüpfung zwischen Nötigung und Wegnahme beim Raub (bloßes Ausnutzen der Wirkung einer ohne Wegnahmeabsicht ausgesprochenen Drohung nicht ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 154 Abs. 2 StPO, § 265a Abs. 1 StGB, § 240 Abs. 1 StGB, §§ 249, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 242 Abs. 1 StGB, 250 StGB, § 265 StPO, § 250 Abs. 3 StGB, § 473 Abs. 4 StPO

  • Wolters Kluwer

    Finale Verknüpfung zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub (hier: Entwendung der Tasche des Geschädigten unter Drohung mit einem Messer); Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild des ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Finale Verknüpfung zwischen der Drohung mit oder dem Einsatz von Gewalt und der Wegnahme beim Raub (hier: Entwendung der Tasche des Geschädigten unter Drohung mit einem Messer); Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung nach dem äußeren Erscheinungsbild des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub - und die finale Verknüpfung zwischen Gewalt und Wegnahme

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Raub oder räuberische Erpressung?

Besprechungen u.ä.

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.09.1983 - 4 StR 376/83

    gefesselter Hotelportier - § 255 StGB, Vermögensnachteil in Form der

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325).
  • BGH, 19.01.1999 - 4 StR 663/98

    Abgrenzung Räuberische Erpressung und Raub; Tateinheit

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem äußeren Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten, nämlich danach, ob der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt oder das Opfer sie ihm übergibt (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80, und vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 20.04.1995 - 4 StR 27/95

    Voraussetzungen einer "Dreieckserpressung"; Abgrenzung zwischen Raub und

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325).
  • BGH, 23.04.2002 - 3 StR 505/01

    Hinweispflicht (Änderung eines rechtlichen Gesichtspunkts); Beruhen; Zurechnung;

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    § 265 StPO steht im Hinblick darauf nicht entgegen, dass ihm - bei unveränderten Tatumständen (vgl. hierzu etwa BGH, Beschluss vom 23. April 2002 - 3 StR 505/01, BGHR StPO § 265 Abs. 1 Hinweispflicht 16) - mit der Anklage das umfassende Verbrechen einer (besonders schweren) räuberischen Erpressung zur Last gelegt worden war.
  • BGH, 24.02.2009 - 5 StR 39/09

    Raub (finale Beziehung zwischen Gewaltanwendung und Wegnahme; konkludente

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn eine Nötigungshandlung nicht zum Zwecke der Wegnahme vorgenommen wird, sondern der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (BGH, Urteile vom 22. September 1983 - 4 StR 376/83, BGHSt 32, 88, 92; vom 20. April 1995 - 4 StR 27/95, BGHSt 41, 123, 124; Beschluss vom 24. Februar 2009 - 5 StR 39/09, NStZ 2009, 325).
  • BGH, 22.10.2009 - 3 StR 372/09

    Schwerer Raub; erpresserischer Menschenraub (Sich-Bemächtigen mit

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem äußeren Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten, nämlich danach, ob der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt oder das Opfer sie ihm übergibt (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80, und vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 02.12.2010 - 4 StR 476/10

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (besonders schwerer Raub;

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem äußeren Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten, nämlich danach, ob der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt oder das Opfer sie ihm übergibt (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80, und vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 18.08.2011 - 3 StR 251/11

    Raub (Abgrenzung von der räuberischen Erpressung; äußeres Erscheinungsbild);

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    Die Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung erfolgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nach dem äußeren Erscheinungsbild des vermögensschädigenden Verhaltens des Verletzten, nämlich danach, ob der Täter eine fremde bewegliche Sache wegnimmt oder das Opfer sie ihm übergibt (BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 19. Januar 1999 - 4 StR 663/98, BGHR StGB § 255 Konkurrenzen 4; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80, und vom 18. August 2011 - 3 StR 251/11; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 21 mwN).
  • BGH, 18.02.2014 - 5 StR 41/14

    Fehlende finale Verknüpfung von Nötigung und Wegnahme beim Raub

    Auszug aus BGH, 24.04.2018 - 5 StR 606/17
    Allein der Umstand, dass die Wirkungen einer Drohung, die ohne (umfassende) Wegnahmeabsicht ausgesprochen wurde, beim Tatopfer noch andauern und der Täter dies bei der späteren Wegnahme ausnutzt, genügt für die Annahme eines Raubes nicht (vgl. auch Beschluss vom 18. Februar 2014 - 5 StR 41/14, NStZ 2015, 156, 157 mwN).
  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 474/20

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung

    Wird dieser gezwungen, die Wegnahme der Sache durch den Täter selbst zu dulden, so liegt Raub vor; wird er dagegen zur Vornahme einer vermögensschädigenden Handlung, mithin einer Weggabe, genötigt, so ist - sofern eine Absicht rechtswidriger Bereicherung gegeben ist - eine räuberische Erpressung anzunehmen (vgl. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris Rn. 13 mwN).

    Vielmehr wird dem Täter lediglich die Möglichkeit zum Gewahrsamsbruch und damit der eigentlichen vermögensschädigenden Handlung durch das Ansichnehmen des jeweiligen Gegenstandes eröffnet (vgl. BGH, Urteil vom 22. Oktober 2009 - 3 StR 372/09, NStZ-RR 2010, 46, 48; Beschlüsse vom 13. Oktober 2005 - 5 StR 366/05, NStZ 2006, 38; vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10, NStZ-RR 2011, 80; vom 3. Juli 2013 - 4 StR 186/13, juris; vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris Rn. 13).

  • BGH, 14.04.2020 - 5 StR 10/20

    Abgrenzung von Diebstahl und (Fund-)Unterschlagung (Gewahrsam bei im öffentlichen

    Zwar kann der Gewahrsam in gelockerter Form fortbestehen, etwa dann, wenn der Gewahrsamsinhaber durch eine Täuschung veranlasst scheinbar kurzfristig einen Gegenstand an den Täter übergibt (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 2016 - 1 StR 402/16, BGHR StGB § 242 Abs. 1, Wegnahme 16; BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17, juris; BGH, Beschluss vom 13. November 2019 - 3 StR 342/19, juris) oder eine räumliche Entfernung vorliegt, wenn beispielsweise ein Landwirt Geräte auf dem Feld zurücklässt (BGHSt 16, 271, 273; vgl. auch Schönke/Schröder/Bosch, StGB, 30. Aufl., § 242 Rn. 26; SSW/Kudlich, StGB, 4. Aufl., § 242 Rn. 19).
  • BGH, 17.07.2019 - 5 StR 637/18

    Schwerer Raub/schwere räuberische Erpressung (Vorsatzwechsel; unbeachtliche

    An einer solchen Verknüpfung fehlt es, wenn der Täter den Raub-/Erpressungsvorsatz erst nach Abschluss dieser Handlung fasst (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17 Rn. 10 mwN).

    Danach hat der Angeklagte eine vollendete schwere räuberische Erpressung nach §§ 255, 250 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b StGB begangen (vgl. zur Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung z.B. BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17 Rn. 13; MüKoStGB/Sander, 3. Aufl., § 253 Rn. 3).

  • BGH, 13.11.2019 - 3 StR 342/19

    Gewahrsam (Wegnahme; Raub; Diebstahl; Vollendung; kleine Gegenstände; Einstecken

    Danach wurde hier der Gewahrsam des Geschädigten H. zwar noch nicht dadurch gebrochen, dass M. mit dessen Einverständnis die Musikbox unter dem Vorwand in die Hand nahm, sich das Gerät anschauen zu wollen (vgl. zur Gewahrsamslockerung bei - scheinbar kurzfristiger - Übergabe von Gegenständen an den Täter BGH, Beschluss vom 24. April 2018, 5 StR 606/17, Rn. 6, 11, juris).
  • BGH, 28.08.2019 - 5 StR 298/19

    Gefährliche Körperverletzung (Tritt mit einem Straßenschuh gegen den Kopf als

    Eine solche Verknüpfung besteht nicht, wenn der Täter den Entschluss zur Wegnahme erst nach Abschluss seiner Nötigungshandlung fasst (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17 Rn. 10 mwN).
  • BGH, 05.09.2019 - 3 StR 307/19

    Vollendung der Wegnahme beim Raub (Gewahrsam; Sachherrschaft; Verkehrsauffassung;

    Demnach brach der Angeklagte G. nach der Verkehrsauffassung zwar den Gewahrsam des Geschädigten nicht bereits dadurch, dass er mit dessen Einverständnis das Mobiltelefon unter dem Vorwand in die Hand nahm, seine Rufnummer einzuspeichern (vgl. zur Gewahrsamslockerung bei - scheinbar kurzfristiger - Übergabe von Gegenständen an den Täter BGH, Beschluss vom 24. April 2018, 5 StR 606/17, Rn. 6, 11, juris).
  • BGH, 22.02.2023 - 6 StR 44/23

    Abgrenzung von Raub und räuberischer Erpressung (äußeres Erscheinungsbild des

    Es hat lediglich die Möglichkeit zur anschließenden Wegnahme eröffnet, aber noch keinen neuen Gewahrsam der Angeklagten begründet (vgl. BGH, Beschlüsse vom 2. Dezember 2010 - 4 StR 476/10; NStZ-RR 2011, 80; vom 24. April 2018 - 5 StR 606/17).
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