Rechtsprechung
   BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,3362
BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00 (https://dejure.org/2001,3362)
BGH, Entscheidung vom 25.04.2001 - 5 StR 613/00 (https://dejure.org/2001,3362)
BGH, Entscheidung vom 25. April 2001 - 5 StR 613/00 (https://dejure.org/2001,3362)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2001,3362) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 78a StGB; § 370 AO; § 10d EStG; § 46 StGB
    Verjährung bei Steuerhinterziehung (Bestimmung nach Steuerart und Steuerschuldner); Verlustrücktrag; Strafzumessung (Zulässiges Verteidigungsverhalten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Körperschaftsteuerhinterziehung - Gewerbesteuerhinterziehung - Bankrotts - Verjährungsfrist - Bekanntgabe des Steuerbescheids - Strafzumessung - Steuerhinterziehung

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; KStG § 8; ; EStG § 10d; ; StGB § 78a; ; StGB § 78c Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 283 Abs. 1 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1; StGB § 78 a
    Verjährungsbeginn bei der Steuerhinterziehung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Verjährungsunterbrechung - Änderung eines Steuerbescheides

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.11.1995 - 2 StR 527/95

    Hartnäckiges Leugnen - Strafschärfung

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00
    Der Senat besorgt deshalb, daß das Landgericht das Verteidigungsverhalten des Angeklagten insoweit strafschärfend gewürdigt hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verteidigungsverhalten 17, vgl. andererseits zur Offenbarungspflicht nach § 807 ZPO, BGHSt 37, 340).
  • BGH, 19.03.1991 - 5 StR 516/90

    Prozessuale Offenbarungspflicht des Maklers über laufende Einnahmen - Vollendete

    Auszug aus BGH, 25.04.2001 - 5 StR 613/00
    Der Senat besorgt deshalb, daß das Landgericht das Verteidigungsverhalten des Angeklagten insoweit strafschärfend gewürdigt hat (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Verteidigungsverhalten 17, vgl. andererseits zur Offenbarungspflicht nach § 807 ZPO, BGHSt 37, 340).
  • BGH, 10.07.2019 - 1 StR 265/18

    Steuerhinterziehung (Umfang der Steuerverkürzung: zulässige Schätzung auf

    Die Hinterziehung der Gewerbesteuer war mit Wirksamwerden des Gewerbesteuerbescheides vom 21. September 2005 infolge Zugangs bei der oHG (§§ 122, 124 Abs. 1 AO) vollendet und zugleich beendet (vgl. BGH, Beschluss vom 25. April 2001 - 5 StR 613/00 Rn. 2).
  • BGH, 30.06.2016 - 1 StR 99/16

    Tatzeitprinzip (Anwendbarkeit des Regelbeispiels einer alten Fassung);

    In diesem Zeitpunkt ist die Tat zugleich beendet (BGH, Beschlüsse vom 25. April 2001 - 5 StR 613/00, wistra 2001, 309, 310 und vom 7. Februar 1984 - 3 StR 413/83, wistra 1984, 142; Joecks in Joecks/Jäger/Randt, Steuerstrafrecht, 8. Aufl., § 376 Rz. 26).
  • LG Köln, 11.06.2019 - 109 KLs 3/18

    Vorsätzliche Verkürzung der Einkommensteuer durch die Nichtangabe der Einkünfte

    Für die Bestimmung des Schuldumfangs im Rahmen der Steuerhinterziehung ist allein die Differenz zwischen der bei inhaltlich zutreffenden Angaben geschuldeten Steuer und der durch die unrichtigen Angaben bewirkten niedrigeren Steuerfestsetzung maßgeblich (BGH Beschl. v. 25.04.2001 - 5 StR 613/00, wistra 2001, 309).

    Die Kammer hat den begehrten Verlustvortrag bei der Berechnung der Steuerverkürzung unberücksichtigt gelassen, denn bei der Berechnung der Steuerverkürzung ist die Differenz zwischen der bei inhaltlich zutreffenden Angaben geschuldeten Steuer und der durch die unrichtigen Angaben bewirkten niedrigeren Steuerfestsetzung maßgeblich (BGH Beschl. v. 25.04.2001, a.a.O.).

  • BGH, 09.06.2008 - 5 StR 98/08

    Bankrott (Feststellung der Überschuldung, der Zahlungsunfähigkeit oder der

    Denn die dem Angeklagten W. K. zur Last liegenden Taten der Hinterziehung von Körperschaftsteuer für den Veranlagungszeitraum 1998 (infolge des auf denselben unvollständigen Angaben in der Körperschaftsteuererklärung 1999 beruhenden Verlustrücktrags, vgl. dazu BGH wistra 2001, 309, 310) und 1999 sowie von Gewerbesteuer und Umsatzsteuer für den Veranlagungszeitraum 1999 durch Einreichung unvollständiger Steuererklärungen stehen - entgegen der Annahme des Landgerichts - zueinander nicht im Verhältnis der Tatmehrheit, sondern der Tateinheit (§ 52 StGB).
  • LG Köln, 21.03.2019 - 112 KLs 35/11

    Hadsch, Pilgerreise, Mekka, Medina, Steuerhinterziehung

    Ein nach §§ 8 Abs. 1 KStG, 10d Abs. 1 EStG a.F. grundsätzlich möglicher Verlustrücktrag aus dem Jahr 2002 war für die Berechnung der Körperschaftsteuer nicht vorzunehmen, da insoweit das Kompensationsverbot des § 370 Abs. 4 S. 3 AO zur Anwendung kommt (BGH, Beschl. v. 25.04.2001 - 5 StR 613/00).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht