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   BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99   

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https://dejure.org/2000,3287
BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99 (https://dejure.org/2000,3287)
BGH, Entscheidung vom 12.01.2000 - 5 StR 617/99 (https://dejure.org/2000,3287)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 2000 - 5 StR 617/99 (https://dejure.org/2000,3287)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Nicht geringe Menge - Revision - Verfahrensrüge - Vereidigte Dolmetscherin - Namensverwechselung - Wahrheitswidriger Sachvortrag - Verfahrenshindernis - Vertrauensperson

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; GVG § 189; ; GVG § 189 Abs. 2; ; BtMG § 29a Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 271, § 337 Abs. 1, § 344 Abs. 2
    Protokollberichtigung und Verfahrensrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2000, 216
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99
    Der Senat braucht auch nicht zu entscheiden, ob eine Ausnahme von dem Grundsatz, daß eine wirksame Protokollberichtigung nach Eingang einer Revisionsrechtfertigung nicht mehr möglich ist, wenn damit einer zulässigen Verfahrensrüge die Tatsachengrundlage entzogen wird (vgl. BGHSt 34, 11; Kleinknecht/Meyer-Goßner und Engelhardt jeweils aaO Rdn. 26 m.w.N.), für Fälle eines zweifelsfrei vom protokollierten Hergang abweichenden Sachablaufs in Betracht kommt.
  • BGH, 14.04.1999 - 3 StR 70/99

    Beweiskraft des Protokolls bei Verfahrensrügen

    Auszug aus BGH, 12.01.2000 - 5 StR 617/99
    Auf die Frage der Zulässigkeit von Verfahrensrügen mit wahrheitswidrigem Sachvortrag kommt es daher - nicht anders als bei der in BGHR StPO § 274 - Beweiskraft 21 abgedruckten Entscheidung des 3. Strafsenats - nicht an.
  • BGH, 23.04.2007 - GSSt 1/06

    Entscheidung des Großen Senats für Strafsachen zur Beachtlichkeit von

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich gegen das Verbot der Rügeverkümmerung Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wurde vom 1. Strafsenat offen gelassen in NJW 1982, 1057 sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (vgl. auch BGH (3. Strafsenat) NStZ-RR 1997, 73).
  • BGH, 12.01.2006 - 1 StR 466/05

    Beweiskraft des Protokolls bei Protokollberichtigung (Entfallen der maßgeblichen

    Auch in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs finden sich Vorbehalte: Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wird vom Senat offen gelassen in BGH NJW 1982, 1057, sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (Berichtigung des Namens einer Dolmetscherin bei offensichtlicher Namensverwechslung ist zulässig; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 73).

    Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) letztlich nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270 [272]; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2003 - 5 StR 462/03 - , insoweit nicht abgedruckt in StV 2004, 297).

  • BGH, 23.08.2006 - 1 StR 466/05

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; Beweiskraft des berichtigten

    Ob eine Protokollberichtigung einer bereits erhobenen Rüge die Grundlage entziehen darf, wird vom Senat offen gelassen in BGH NJW 1982, 1057, sowie vom 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 (Berichtigung des Namens einer Dolmetscherin bei offensichtlicher Namensverwechslung ist zulässig; vgl. auch BGH NStZ-RR 1997, 73).

    Die prozessuale Wirksamkeit auch einer bewusst unwahren Verfahrensrüge wurde von der Rechtsprechung trotz erkennbaren Unbehagens und geäußerter Zweifel (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 24) bis vor kurzem nie verneint (vgl. RGSt 43, 1; BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22, 27; BGH NStZ 2002, 270, 272).

  • BGH, 03.12.2003 - 5 StR 462/03

    Verlesung des Anklagesatzes; Beweiskraft des Protokolls (wesentliche

    Auf die Frage der Zulässigkeit von Verfahrensrügen mit wahrheitswidrigem Sachvortrag (vgl. BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21 und 22) und die nach Eingang der Revisionsbegründung vorgenommene - bedenkliche - Protokollberichtigung (vgl. BGH NJW aaO) kommt es nicht an.
  • BGH, 11.08.2004 - 3 StR 202/04

    Abwesenheit vorgeschriebener Verfahrensbeteiligter (notwendige Verteidigung);

    Den dies in Frage stellenden - nicht entscheidungstragenden - Erwägungen im Urteil des 2. Strafsenats vom 8. August 2001 (NStZ 2002, 270, 272; vgl. auch BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22 - 5. Strafsenat) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
  • BGH, 05.09.2001 - 3 StR 175/01

    Körperverletzung im Amt; Hinweispflicht (Veränderung eines rechtlichen

    Ob etwas anderes dann gelten könnte, wenn zweifelsfrei ein vom protokollierten Hergang abweichender Ablauf vorliegt (vgl. 5. Strafsenat in BGHR StPO § 274 Beweiskraft 22), braucht hier nicht entschieden zu werden, da angesichts der Erklärung des damals anwesenden Verteidigers zum Ablauf der Hinweiserteilung am 29. Mai 2000 einerseits und der erst nach mehr als acht Monaten der "Erinnerung nach" vorgenommenen Protokolländerung andererseits von einer zweifelsfreien Sachlage nicht gesprochen werden kann.
  • BGH, 25.02.2003 - 5 StR 55/03

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (notwendige Anwesenheit des

    Zu der vom Angeklagten T erhobenen, auf § 338 Nr. 5 StPO gestützten Verfahrensrüge merkt der Senat ergänzend zu den zutreffenden Ausführungen des Generalbundesanwalts an: Die Begründung der Rüge genügt auch deshalb nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil nicht deutlich wird, ob die - angeblich durch die Sitzungsniederschrift belegte (vgl. zur wahrheitswidrigen Verfahrensrüge in Fällen der hier vorliegenden Art: BGHR StPO § 274 Beweiskraft 21, 22 und 25) - Abwesenheit des Verteidigers einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung betraf.
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