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BGH, 09.12.1998 - 5 StR 619/98 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2 und Abs. 4; ; StPO § 337 StPO; ; StGB § 267
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 04.03.1992 - 3 StR 20/92
Strafrechliche Wirkungen eines gestohlenen echten Schlüssels - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 619/98
Dabei hat die Strafkammer verkannt, daß die Abhebungen von dem durch Diebstahl erlangten Postsparbuch als mitbestrafte Nachtaten anzusehen sind (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH StV 1992, 272 jeweils m.w.N.).Die Vergehen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB bleiben jedoch davon unberührt (vgl. BGH b. Dallinger, MDR 1957, 652; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 7, BGH StV 1992, 272).
- BGH, 08.11.1991 - 2 StR 488/91
Abhebungen von durch Diebstahl erlangten Postsparbüchern als mitbestrafte …
Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 619/98
Dabei hat die Strafkammer verkannt, daß die Abhebungen von dem durch Diebstahl erlangten Postsparbuch als mitbestrafte Nachtaten anzusehen sind (…vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 7; BGH StV 1992, 272 jeweils m.w.N.).Die Vergehen der Urkundenfälschung nach § 267 StGB bleiben jedoch davon unberührt (vgl. BGH b. Dallinger, MDR 1957, 652; BGHR StGB § 263 Abs. 1 Konkurrenzen 7, BGH StV 1992, 272).
- BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81
Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des …
Auszug aus BGH, 09.12.1998 - 5 StR 619/98
Anders als in den Fällen, in denen der Angeklagte mittels entwendeter Scheckformulare bzw. mittels der entwendeten EC-Karte Abhebungen vom Konto vorgenommen hat bzw. vornehmen wollte (vgl. BGH b. Holtz, MDR 1982, 280), beinhalten die Abhebungen von dem Postsparbuch nicht eine Erweiterung oder Vertiefung des schon durch das Eigentumsdelikt verursachten Schadens.
- BGH, 18.07.2007 - 2 StR 69/07
Betrug (Vermögensverfügung; Inhaberscheck; Orderscheck); Diebstahl eines …
Die Verurteilung wegen Urkundenfälschung in Tateinheit mit Missbrauch von Ausweispapieren kann demgegenüber bestehen bleiben (vgl. BGH wistra 1999, 108).