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Rechtsprechung
   BGH, 08.01.1997 - 5 StR 625/96   

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https://dejure.org/1997,4402
BGH, 08.01.1997 - 5 StR 625/96 (https://dejure.org/1997,4402)
BGH, Entscheidung vom 08.01.1997 - 5 StR 625/96 (https://dejure.org/1997,4402)
BGH, Entscheidung vom 08. Januar 1997 - 5 StR 625/96 (https://dejure.org/1997,4402)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Revision gestützt auf eine Verfahrensrüge - Verfahrensrüge des Verhandelns in der Sache in Abwesenheit des Angeklagten - Eigenmächtigkeit des Ausbleibens eines Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 231, § 338 Nr. 5

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 295
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 19.08.2021 - 4 StR 410/20

    Fortsetzung der Hauptverhandlung in Abwesenheit des Angeklagten

    Dagegen spielt nach der Rechtsprechung keine Rolle, ob anhand der dem Tatrichter bekannten Tatsachen Eigenmächtigkeit anzunehmen war; eine Bindung an die vom Tatrichter festgestellten Tatsachen besteht nicht (BGH, Urteil vom 26. Juni 1957 - 2 StR 182/57, BGHSt 10, 304; Urteil vom 26. Juli 1961 - 2 StR 575/60, BGHSt 16, 178, 180; Beschluss vom 8. Januar 1997 - 5 StR 625/96; Beschluss vom 6. Juni 2001 - 2 StR 194/01 Rn. 7; Beschluss vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 14 ff.; offengelassen in BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2011 - 3 StR 282/11; missverständlich BGH, Beschluss vom 12. Januar 2012 - 1 StR 474/11; für Bindung des Revisionsgerichts an die rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen des Tatrichters Becker in LR-StPO, 27. Aufl., § 231 Rn. 44; Maatz, DRiZ 1991, 200).
  • BGH, 07.11.2007 - 1 StR 275/07

    Anwesenheitsrecht des Angeklagten (Verhandlung in Abwesenheit bei eigenmächtigem

    Anders als bei einer Inhaftierung in anderer Sache in Deutschland (vgl. hierzu BGH NStZ 1997, 295) steht dann ein Zugriff auf den Angeklagten nicht in der Macht der deutschen Strafverfolgungsorgane.
  • KG, 02.12.2013 - 161 Ss 144/13

    Abwesenheitsverhandlung gegen den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten

    Für den nicht auf freiem Fuß befindlichen Angeklagten ist das insbesondere dann der Fall, wenn er - versehentlich oder bewusst - nicht zum Fortsetzungstermin vorgeführt wird, ohne dazu durch eine Weigerung Anlass gegeben zu haben (vgl. schon RGSt 31, 398; BGHSt 3, 187; BGH GA 1969, 281; NStZ 1997, 295; OLG Frankfurt StV 1987, 380).
  • OLG Hamm, 26.09.2006 - 1 Ss 406/06

    Eigenmacht; Begriff; Verhaftung des Angeklagten in anderer Sache

    Das Revisionsgericht prüft dabei selbständig ggf. im Wege des Freibeweises nach, ob die Eigenmächtigkeit auch zum Zeitpunkt des Revisionsverfahrens nachgewiesen ist, ohne an die Feststellungen des Tatrichters gebunden zu sein (BGH NStZ 1997, 295; OLG Hamm, Beschluss vom 22. Dezember 2004 - 3 Ss 403/04 -).
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Rechtsprechung
   BGH, 10.06.1998 - 5 StR 625/96 (kü nftig: 5 StR 233/98)   

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https://dejure.org/1998,18821
BGH, 10.06.1998 - 5 StR 625/96 (kü nftig: 5 StR 233/98) (https://dejure.org/1998,18821)
BGH, Entscheidung vom 10.06.1998 - 5 StR 625/96 (kü nftig: 5 StR 233/98) (https://dejure.org/1998,18821)
BGH, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 5 StR 625/96 (kü nftig: 5 StR 233/98) (https://dejure.org/1998,18821)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs einer Jugendlichen - Herabsetzung einer Gesamtfreiheitsstrafe - Verletzung des Verschlechterungsverbots

Verfahrensgang

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