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BGH, 08.07.2003 - 5 StR 63/03 |
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 33a StPO; § 349 Abs. 3 Satz 2 StPO
Nachträgliche Gewährung rechtlichen Gehörs (Bestätigung des Eingangs der Gegenerklärung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung von Schriftsätzen der Rechtsanwälte
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 3
Hinweis auf Vorliegen der Gegenerklärung - datenbank.nwb.de