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   BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95   

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https://dejure.org/1995,3538
BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95 (https://dejure.org/1995,3538)
BGH, Entscheidung vom 03.08.1995 - 5 StR 63/95 (https://dejure.org/1995,3538)
BGH, Entscheidung vom 03. August 1995 - 5 StR 63/95 (https://dejure.org/1995,3538)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Bekundung einer Tatsache - Angabe - Abgabenordnung - Durchführung eines Geschäfts - Vorbereitungshandlung - Steuerhinterziehung - Hinterziehungsbeträge - Nachvollziehbare Berechnung - Einräumung des Angeklagten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1996, 19
  • StV 1996, 375
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.12.1994 - 5 StR 210/94

    Strafbarkeit des ungenehmigten Verbringens von Waren in die frühere DDR; Begriff

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95
    Wegen der rechtlichen Beurteilung der gelieferten elektronischen Geräte im Hinblick auf die Strafbarkeit nach Art. VIII MRG Nr. 53 verweist der Senat auf seine Entscheidung - 5 StR 210/94 - vom 14. Dezember 1994 (BGHSt 40, 378 [BGH 14.12.1994 - 5 StR 210/94] = wistra 1995, 107 = NStZ 1995, 291).
  • BGH, 25.01.1983 - 5 StR 814/82

    Strafschärfung bei fortgesetzter Verwendung falscher oder nachgemachter Belege

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95
    Die Durchführung eines Geschäftes in der Absicht, die darauf entfallenden Steuern nicht zu entrichten, sowie die Erstellung einer falschen Buchführung, die dazu dienen soll, Grundlage unzutreffender Steuererklärungen zu werden, stellen jeweils nur Vorbereitungshandlungen für die beabsichtigte Steuerhinterziehung dar (BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; BGH wistra 1994, 268).
  • BGH, 27.04.1988 - 3 StR 55/88

    Verurteilung wegen Untreue in Tateinheit mit Steuerhinterziehung - Hinterziehung

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95
    Soweit der Angeklagte die ihm zur Last gelegten Hinterziehungsbeträge nicht einräumt, muß das Urteil darüber hinaus auch die Berechnung der jeweils hinterzogenen Steuern nachvollziehbar darstellen (ständige Rechtsprechung, vgl. BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 2 - 8).
  • BGH, 04.05.1990 - 3 StR 72/90

    Anspruch auf Auslieferung bei Nichtverlassen des Bundesgebietes innerhalb der

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95
    Denn es läßt nicht erkennen, auf welcher Grundlage der Tatrichter die rechtliche Beurteilung vorgenommen hat (BGHR AO § 370 I Berechnungsdarstellung 5).
  • BGH, 07.06.1994 - 5 StR 272/94

    Mittelbare Täterschaft - Einwirkung auf den Tatmittler - Urkundenfälschung -

    Auszug aus BGH, 03.08.1995 - 5 StR 63/95
    Die Durchführung eines Geschäftes in der Absicht, die darauf entfallenden Steuern nicht zu entrichten, sowie die Erstellung einer falschen Buchführung, die dazu dienen soll, Grundlage unzutreffender Steuererklärungen zu werden, stellen jeweils nur Vorbereitungshandlungen für die beabsichtigte Steuerhinterziehung dar (BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; BGH wistra 1994, 268).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Gegenüber den Finanzbehörden dienen dazu in der Regel die nach §§ 149 ff. AO vorgesehenen Erklärungen, die der Steuerpflichtige (§ 33 AO) oder sonst Erklärungspflichtige (§§ 34, 35 AO) auszufüllen und abzugeben hat (vgl. BGH, Beschluss vom 3. August 1995 - 5 StR 63/95, BGHR AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 Angaben 5).
  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

    bb) Mit ihrem Hinweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 3. August 1995  5 StR 63/95 (NStZ-Rechtsprechungs-Report Strafrecht 1996, 19) zu den Anforderungen an die Tatsachenfeststellungen in Strafurteilen wegen Steuerhinterziehung machen die Kläger der Sache nach keine Rechtsprechungsdivergenz geltend.
  • BGH, 05.03.1996 - 5 StR 73/96

    Steuerhinterziehung - Hinterziehung verschiedener Steuerarten - Gleichzeitige

    Die Erstellung einer falschen Buchführung durch die Steuerberaterin infolge der vom Angeklagten eingereichten falschen Belege kann die Hinterziehung unterschiedlicher Steuern, für die jeweils gesonderte Erklärungen abzugeben sind, nicht zur Tateinheit verklammern, selbst wenn dies bereits in steuerunehrlicher Absicht im Hinblick auf verschiedene Steuerarten geschieht (vgl. dazu BGHSt 31, 225; BGH wistra 1989, 264 f.; 1994, 268; 1995, 345); es ist vielmehr für die Frage der Konkurrenzen auf die jeweiligen Tathandlungen beziehungsweise das pflichtwidrige Unterlassen abzustellen.
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