Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8442
BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07 (https://dejure.org/2008,8442)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2008 - 5 StR 634/07 (https://dejure.org/2008,8442)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - 5 StR 634/07 (https://dejure.org/2008,8442)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,8442) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Bestehende Bandenmitgliedschaft als Kriterium für eine mittäterschaftliche Verurteilung

  • Judicialis

    StPO § 154 Abs. 2; ; StPO § 244 Abs. 5 Satz 2; ; StPO § 244 Abs. 6; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 354 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 30 a
    Keine Verurteilung bei bloßer Bandenmitgliedschaft

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.03.1994 - 5 StR 8/94

    Anforderung an Beurteilung der Ablehnung eines Beweisantrags - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Der Senat entnimmt den ablehnenden Beschlüssen des Landgerichts (Revisionsbegründung S. 75 f. und 82 f.), die auf die Wahrnehmungssituation und die Erinnerungsfähigkeit der Hotelangestellten für ein Wiedererkennen von Hotelgästen nach Ablauf von zweieinhalb Jahren und weitere Umstände abstellen (vgl. BGH NStZ 2000, 156, 157), eine die Voraussetzung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO erfüllende antizipierende Wertung, dass das erhoffte Beweisergebnis nicht werde erbracht werden können und dass die Aufklärungspflicht die beantragte Beweiserhebung nicht gebietet (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 1).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Damit ist in diesem Fall die Annahme einer mittelbaren Täterschaft kraft Organisationsherrschaft ausreichend belegt (vgl. BGHSt 48, 331, 342 m.w.N.).
  • BGH, 29.03.2007 - 5 StR 116/07

    Anforderungen an den Begriff des Beweisantrages (konkrete Behauptung;

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Der Senat schließt deshalb aus, dass das Urteil auf einer letztlich nur unzutreffenden rechtlichen Einordnung des Antrags beruhen kann (vgl. BGHR aaO; BGH, Beschluss vom 29. März 2007 - 5 StR 116/07).
  • BGH, 27.02.2007 - 5 StR 459/06

    Rechtliches Gehör bei eigener Sachentscheidung des Revisionsgerichts auf

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Der Senat hat diese - dem Antrag des Generalbundesanwalts folgend - entsprechend § 354 Abs. 1 StPO auf elf Jahre festgesetzt (vgl. BGHR StPO § 354 Abs. 1 Strafausspruch 12; BGHR StPO § 356a Gehörsverstoß 1).
  • BGH, 05.02.1997 - 2 StR 551/96

    Verurteilung wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Im Blick darauf, dass das erhoffte Beweisergebnis (vom Hotelpersonal nicht in Den Haag wahrgenommen worden zu sein) die Einlassung des Angeklagten (nicht mit S. in Den Haag zum Kauf von Kokain gewesen zu sein) lediglich wahrscheinlicher gemacht haben könnte, ist eine Benachteiligung des Angeklagten durch ein auf Grund der Behandlung des Antrags als Beweisermittlungsantrag entstandenes Informationsdefizit nicht gegeben (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Ablehnung 1).
  • BGH, 25.06.2002 - 5 StR 60/02

    Verurteilung im Fall des Bremer Tiefgaragenmordes bestätigt

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Insoweit handelt es sich nicht um einen Beweisantrag, weil kein bestimmtes Beweismittel bezeichnet worden ist (vgl. BGH NStZ-RR 2002, 270).
  • BGH, 10.01.2008 - 5 StR 365/07

    Verfall von Wertersatz (Bestimmung des Erlangten bei Mittäterschaft, Erlangung

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Die Feststellungen belegen keine gemeinschaftliche Verfügbarkeit über die Rauschgifterlöse und lassen auch nichts Genaueres zur Frage über deren Verteilung erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07 Rdn. 8).
  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Die Feststellungen belegen keine gemeinschaftliche Verfügbarkeit über die Rauschgifterlöse und lassen auch nichts Genaueres zur Frage über deren Verteilung erkennen (vgl. BGH NStZ-RR 2007, 121; BGH, Beschluss vom 10. Januar 2008 - 5 StR 365/07 Rdn. 8).
  • BGH, 12.10.1999 - 1 StR 109/99

    Ablehnung eines Beweisantrags auf Sachverständigenvernehmung infolge eigener

    Auszug aus BGH, 07.05.2008 - 5 StR 634/07
    Der Senat entnimmt den ablehnenden Beschlüssen des Landgerichts (Revisionsbegründung S. 75 f. und 82 f.), die auf die Wahrnehmungssituation und die Erinnerungsfähigkeit der Hotelangestellten für ein Wiedererkennen von Hotelgästen nach Ablauf von zweieinhalb Jahren und weitere Umstände abstellen (vgl. BGH NStZ 2000, 156, 157), eine die Voraussetzung des § 244 Abs. 5 Satz 2 StPO erfüllende antizipierende Wertung, dass das erhoffte Beweisergebnis nicht werde erbracht werden können und dass die Aufklärungspflicht die beantragte Beweiserhebung nicht gebietet (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 5 Satz 2 Auslandszeuge 1).
  • BGH, 06.09.2011 - 1 StR 633/10

    Fall Schreiber muss neu verhandelt werden

    Zu der Frage, ob die Aufklärungspflicht insoweit auch zur Vernehmung von Auslandszeugen drängt, und zur Bewertung des dadurch möglicherweise zu erzielenden Beweisergebnisses verweist der Senat auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. Oktober 1999 - 1 StR 109/99, NStZ 2000, 156, vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07 und vom 14. September 2004 - 4 StR 309/04, StV 2005, 115 sowie des Bundesverfassungsgerichts vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 149/03, NStZ 2004, 214.
  • BGH, 07.12.2023 - 5 StR 168/23

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Gerichtliche

    All dies rechtfertigt bei Betäubungsmittelserienstraftaten trotz der durch den Handel abstrakt geschaffenen Gefahren für das Rechtsgut der Volksgesundheit und der hohen Strafdrohungen eine weniger schematische Sichtweise als etwa bei Gewalttaten (vgl. aber auch für den Fall des unmittelbaren Verkaufs von Heroin an Konsumenten BGH, Urteil vom 27. Juli 2000 - 1 StR 263/00, NJW 2000, 3015; sowie für einen bereits 18 Jahre in Haft befindlichen Händler von Heroin BGH, Urteil vom 31. Juli 2008 - 4 StR 152/08, NStZ-RR 2008, 336; vgl. auch BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07; vom 14. März 2002 - 3 StR 9/02; vom 18. Mai 1988 - 3 StR 71/88; Urteil vom 7. April 1999 - 2 StR 440/98).
  • BGH, 23.02.2021 - 3 StR 424/20

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

    Allein der Umstand, dass die Bestandshaltung auch im Interesse der übrigen Bandenmitglieder lag, rechtfertigt eine Zurechnung an diese nicht (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 375/03, NStZ-RR 2004, 146, 148; Beschluss vom 7. Juni 2005 - 3 StR 150/05, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 23; ferner: BGH, Urteil vom 30. Januar 2001 - 1 StR 423/00, NJW 2001, 1289; Beschluss vom 7. Mai 2008 - 5 StR 634/07, juris Rn. 4 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht