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   BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92   

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BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92 (https://dejure.org/1993,1821)
BGH, Entscheidung vom 20.10.1993 - 5 StR 635/92 (https://dejure.org/1993,1821)
BGH, Entscheidung vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 635/92 (https://dejure.org/1993,1821)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zu Veruntreuung von Parteigeldern (PDS) - Unrechtmäßige Beschränkung einer Zeugenvernehmung - Annahme eines Zeugnisverweigerungsrechts

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 53, § 245 Abs. 1 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ZIP 1994, 159
  • MDR 1994, 191
  • NStZ 1994, 94
  • NJ 1994, 180
  • StV 1994, 57
  • DVBl 1994, 223 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 10.07.1991 - 2 BvE 3/91

    Treuhandanstalt

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Auf den nach dem 7. Oktober 1989 angefallenen Neuerwerb ("Neuvermögen") erstreckt sich die Treuhandverwaltung nicht (vgl. BVerfGE 84, 290, 301) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91].

    Damit will der Gesetzgeber zugleich verhindern, daß Parteien der ehemaligen DDR, insbesondere die PDS, am demokratischen Willensbildungsprozeß unter Einsatz von Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können (BVerwG DVBl. 1993, 849, 850 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; OVG Berlin DVBl. 1992, 280 und 1305).

    Denn nur durch eine lückenlose Erfassung des noch nicht getrennten Gesamtvermögens sowie eine Beobachtung aller auf dieses Vermögen bezogenen Vorgänge lassen sich die belasteten Vermögenswerte erfassen und damit der vom Gesetzgeber verfolgte Sicherungs- und Restitutionszweck verwirklichen (BVerwG DVBl. 1993, 849, 851 f.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 301) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91].

    Soweit von der Verfügungsbeschränkung nach § 20 b Abs. 1 PartG-DDR vorübergehend auch unbelastetes "Alt- und Neuvermögen" betroffen ist, erweist sich diese Regelung angesichts der Absicht des Gesetzgebers, rechtsstaatswidrig erlangtes Vermögen zu sichern und an die Berechtigten zurückzugeben bzw. gemeinnützigen Zwecken zuzuführen und damit Chancengleichheit unter den Parteien herzustellen, als eine verhältnismäßige und damit zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG DVBl. 1993, 849, 852 unter Hinweis auf BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; so auch OVG Berlin DVBl. 1992, 280, 1305).

  • BVerwG, 11.03.1993 - 7 C 15.92

    Parteivermögen - Treuhänderische Verwaltung - PDS - SED

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Damit will der Gesetzgeber zugleich verhindern, daß Parteien der ehemaligen DDR, insbesondere die PDS, am demokratischen Willensbildungsprozeß unter Einsatz von Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können (BVerwG DVBl. 1993, 849, 850 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; OVG Berlin DVBl. 1992, 280 und 1305).

    Denn nur durch eine lückenlose Erfassung des noch nicht getrennten Gesamtvermögens sowie eine Beobachtung aller auf dieses Vermögen bezogenen Vorgänge lassen sich die belasteten Vermögenswerte erfassen und damit der vom Gesetzgeber verfolgte Sicherungs- und Restitutionszweck verwirklichen (BVerwG DVBl. 1993, 849, 851 f.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 301) [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91].

    Soweit von der Verfügungsbeschränkung nach § 20 b Abs. 1 PartG-DDR vorübergehend auch unbelastetes "Alt- und Neuvermögen" betroffen ist, erweist sich diese Regelung angesichts der Absicht des Gesetzgebers, rechtsstaatswidrig erlangtes Vermögen zu sichern und an die Berechtigten zurückzugeben bzw. gemeinnützigen Zwecken zuzuführen und damit Chancengleichheit unter den Parteien herzustellen, als eine verhältnismäßige und damit zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG DVBl. 1993, 849, 852 unter Hinweis auf BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; so auch OVG Berlin DVBl. 1992, 280, 1305).

  • OVG Berlin, 08.10.1991 - 2 S 6.91

    Treuhandanstalt; Verwaltungsrechtsweg; Parteivermögen; Zustimmungsvorbehalt;

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Damit will der Gesetzgeber zugleich verhindern, daß Parteien der ehemaligen DDR, insbesondere die PDS, am demokratischen Willensbildungsprozeß unter Einsatz von Vermögenswerten teilnehmen, die sie in einem demokratischen Rechtsstaat nie hätten erwerben können (BVerwG DVBl. 1993, 849, 850 m.w.N.; vgl. auch BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; OVG Berlin DVBl. 1992, 280 und 1305).

    Soweit von der Verfügungsbeschränkung nach § 20 b Abs. 1 PartG-DDR vorübergehend auch unbelastetes "Alt- und Neuvermögen" betroffen ist, erweist sich diese Regelung angesichts der Absicht des Gesetzgebers, rechtsstaatswidrig erlangtes Vermögen zu sichern und an die Berechtigten zurückzugeben bzw. gemeinnützigen Zwecken zuzuführen und damit Chancengleichheit unter den Parteien herzustellen, als eine verhältnismäßige und damit zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (BVerwG DVBl. 1993, 849, 852 unter Hinweis auf BVerfGE 84, 290, 300 [BVerfG 10.07.1991 - 2 BvE 3/91]; so auch OVG Berlin DVBl. 1992, 280, 1305).

  • BGH, 27.02.1975 - 4 StR 571/74

    Zurückverweisung

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Bei solcher Sachlage käme es auf die Zustimmung von Parteigremien unterhalb der Ebene des Parteitages nicht an, weil diese satzungswidrig und damit rechtlich unbeachtlich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1975, 1234; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 18; vgl. ferner die weiteren Nachweise bei Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdnr. 87).
  • BGH, 05.02.1991 - 1 StR 623/90

    Untreue wegen Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht für ein Vereinsvermögen -

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Bei solcher Sachlage käme es auf die Zustimmung von Parteigremien unterhalb der Ebene des Parteitages nicht an, weil diese satzungswidrig und damit rechtlich unbeachtlich gewesen wäre (vgl. BGH NJW 1975, 1234; BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 18; vgl. ferner die weiteren Nachweise bei Hübner in LK 10. Aufl. § 266 Rdnr. 87).
  • BGH, 30.07.1991 - 5 StR 250/91

    Aufstellung einer Schöffenvorschlagsliste nach dem Zufallsprinzip

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Dies hat der Senat bereits zweimal - ebenfalls in Berliner Sachen - ausgesprochen (BGHSt 38, 47 und BGH NStZ 1991, 546).
  • RG, 16.02.1923 - IV 847/22

    1. Hindert die nach einer beleidigenden Kundgebung vor ihrer Kenntnisnahme durch

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Der Eintritt des Taterfolges, hier insbesondere die erst am 9. Oktober 1990 erfolgte Gutschrift aufgrund des Überweisungsauftrages vom 2. Oktober 1990 (UA S. 35), ist gemäß § 8 StGB für die "Begehung der Tat" im Sinne des § 2 Abs. 2 StGB ohne Bedeutung (Gribbohm in LK 11. Aufl. § 2 Rdn. 11, 13; vgl. auch RGSt 57, 193, 195 f.).
  • BGH, 13.08.1991 - 5 StR 263/91

    Rüge der nicht wirksamen Wahl der Schöffen - Voraussetzungen für die Ungültigkeit

    Auszug aus BGH, 20.10.1993 - 5 StR 635/92
    Dies hat der Senat bereits zweimal - ebenfalls in Berliner Sachen - ausgesprochen (BGHSt 38, 47 und BGH NStZ 1991, 546).
  • OLG Hamm, 29.04.1999 - 2 Ws 71/99

    Ablehnung der Eröffnung des Hauptverfahrens, DRK Bochum, Untreue

    Anderenfalls handeln sie pflichtwidrig (vgl. dazu BGH wistra 1994, 25, 27; BGH NJW 1975, 1234; BGH NStE § 266 Nr. 30; Lenckner aaO. Rn. 18).

    Er steht auch der Annahme pflichtwidrigen Handelns der ausführenden Organe nicht entgegen (vgl. dazu BGH wistra 1994, 25, 27; OLG Hamm NJW 1982, 190, 192).

  • BGH, 20.02.1998 - V ZR 319/96

    Haftung des Neuvermögens einer politischen Partei der ehemaligen DDR für

    Das rechtsstaatswidrig erlangte Parteivermögen zählt nicht zu dem an der Gewährleistung des Art. 14 GG teilnehmenden Eigentum (BGH, Urt. v. 20. Oktober 1993, 5 StR 635/92, ZIP 1994, 159; BVerwG ZIP 1993, 789 unter Hinweis auf BVerfGE 84, 290, 300).
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2678/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

    Das Urteil wurde durch Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.10.1993 (5 StR 635/92) auf die Rüge, die Vernehmung des Zeugen H. (von Dezember 1989 bis Januar 1993 Vorsitzender der PDS) sei zu Unrecht beschränkt worden, aufgehoben.

    BGH, Beschluss vom 20.10.1993 - 5 StR 635/92 - , juris = MDR 1994, 191.

  • BGH, 24.09.1996 - XI ZR 185/94

    Rückforderung und Verzinsung eines von einer Partei der ehemaligen DDR gewährten

    Diese Gesetzesziele (vgl. zu allen: BGH, Urteil vom 20. Oktober 1993 - 5 StR 635/92 = ZIP 1994, 159, 161; BVerwG ZIP 1993, 789, 790) lassen sich nur dann umfassend verwirklichen, wenn die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Altvermögen dessen Inhaber genommen und der Treuhänderin übertragen wird.
  • OLG Köln, 21.10.1997 - 2 Ws 585/97
    Selbst wenn also der förmlichen Verpflichtungserklärung vom 20. Mai 1996 rückwirkende Kraft zukommt (vgl. hierzu Oberlandesgericht Frankfurt vom 17. November 1987 - 2 Ws 278/87 - Oberlandesgericht Hamburg NStZ 94, 94), so doch nicht über den Zeitpunkt hinaus, ab dem der Zeuge C. seinerseits für die Polizei tätig war (selbst wenn eine solche Tätigkeit schon mit der erstmaligen Kontaktaufnahme zu dem P. begonnen haben sollte).
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2495/98

    Rechtmäßigkeit eines Beschlusses eines Untersuchungsausschusses des Deutschen

    BGH, Beschluss vom 20.10.1993 - 5 StR 635/92 - , juris = MDR 1994, 191.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2676/98

    Überprüfung des Vermögens der Parteien und Massenorganisationen der ehemaligen

    BGH, Beschluss vom 20.10.1993 - 5 StR 635/92 - , juris = MDR 1994, 191.
  • VG Köln, 19.11.2002 - 7 K 2677/98

    Fortbestehen der Wirkungen der Rechtshängigkeit bei Verweis des Rechtsstreits an

    BGH, Beschluss vom 20.10.1993 - 5 StR 635/92 - , juris = MDR 1994, 191.
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