Rechtsprechung
BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 373 Abs. 2 Nrn. 1 und 2 AO; § 370 AO; § 46 StGB
Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung: Strafzumessung; Lockspitzeleinsatz; Observation - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung - Gewaltsamer Schmuggel - Strafausspruch - Revision - Zoll - Zigaretten - Strafrahmen - Lockspitzel
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; AO § 373 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 373 Abs. 2 Nr. 2; ; AO § 373
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
AO § 373 Abs. 2 Nr. 1, Nr. 2
Mitführen einer Waffe beim Schmuggel - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2000, 555
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 221/99
Tatprovokation durch Vertrauensperson
Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
Die Strafzumessungserwägungen lassen besorgen, daß das Landgericht die im vorliegenden Einzelfall gegebenen Besonderheiten des Lockspitzeleinsatzes im Zusammenhang mit einer fast durchgehenden Observation der Angeklagten und der Schmuggelware nicht ausreichend strafmildernd berücksichtigt hat (zu den Grenzen eines zulässigen Lockspitzeleinsatzes vgl. BGH NJW 2000, 1123). - BGH, 10.08.1982 - 1 StR 416/82
Pistole im Fluchtwagen - §§ 249, 22 StGB, gescheiterter/beendeter Raub; § 250 …
Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216). - BGH, 28.09.1983 - 3 StR 280/83
Besonderer Strafrahmen - Gewerbsmäßiger Schmuggel - Eingangsabgabenhinerziehung - …
- BGH, 23.08.1983 - 5 StR 408/83
Ekel vor Schußwaffe - § 250 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 24 StGB, "Rücktritt von der …
Auszug aus BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
Für die rechtliche Beurteilung als gewaltsamer Schmuggel ist es ausreichend, daß dem Täter - wie hier - die Waffen zu irgendeinem Zeitpunkt während des Tathergangs zur Verfügung standen (vgl. BGHSt 31, 105, 106; BGH NStZ 1984, 216).
- BGH, 08.06.2004 - 5 StR 173/04
Lückenhafte Strafzumessung (hinreichende Erörterung einer engmaschigen …
Dieser Gesichtspunkt ist - neben der (späteren) Sicherstellung des Rauschgiftes - ein bestimmender Strafzumessungsgesichtspunkt, der im Rahmen der Strafzumessung zu erörtern gewesen wäre (vgl. BGH StV 2000, 555). - BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Strafaussetzung zur Bewährung (Ausscheiden bei vollständiger Verbüßung durch …
Die Strafaussprüche, über die das Landgericht nach Rechtskraft der Schuldsprüche (vgl. BGH wistra 2000, 352) nur noch zu entscheiden hatte, begegnen keinen rechtlichen Bedenken. - BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe
Richtig ist zwar, dass es grundsätzlich einen besonders bestimmenden Strafzumessungsgesichtspunkt darstellt, wenn ein "Geschäft" in engmaschiger Überwachung durch Polizeibeamte stattgefunden hat und dadurch tatsächliche Gefährdungen ausgeschlossen sind und dass dies grundsätzlich bei der Strafzumessung ausführlich zu erörtern ist (BGH StV 2000, 555; BGH StV 2004, 604).
Rechtsprechung
BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 56 StGB; § 46 StGB
Strafaussetzung zur Bewährung (Ausscheiden bei vollständiger Verbüßung durch Anrechnung von Untersuchungshaft); Strafzumessung (angemessener Tatschuldausgleich) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Bewährung - Untersuchungshaft - Freiheitsstrafe - Strafaussetzung - Strafausspruch
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 153 Abs. 2; ; StGB § 51 Abs. 1 Satz 2
- ra.de
- rechtsportal.de
StGB § 56
Keine Bewährung bei Verbüßung durch U-Haft - datenbank.nwb.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 24.03.1982 - 3 StR 29/82
Strafaussetzung zur Bewährung bei Verbüßung der angeordneten Freiheitsstrafe …
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die Strafen infolge der Anrechnung vollständig verbüßt sind (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH…, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01). - BGH, 21.03.2002 - 5 StR 566/01
Neue Hauptverhandlung gegen Grenzschutzpolizisten in Dresden angeordnet
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die Strafen infolge der Anrechnung vollständig verbüßt sind (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; BGH, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01). - BGH, 17.09.1980 - 2 StR 355/80
Bundesbankbeamte - §§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines …
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Die verhängten Freiheitsstrafen lösen sich damit weder nach oben noch nach unten von ihrer Bestimmung, gerechter Schuldausgleich zu sein (vgl. hierzu BGHSt 29, 319, 320), und sind vom Revisionsgericht hinzunehmen. - BGH, 19.04.2000 - 5 StR 644/99
Gewaltsamer Schmuggel; Beisichführen einer Waffe; Steuerhinterziehung: …
Auszug aus BGH, 29.05.2002 - 5 StR 105/02
Die Strafaussprüche, über die das Landgericht nach Rechtskraft der Schuldsprüche (vgl. BGH wistra 2000, 352) nur noch zu entscheiden hatte, begegnen keinen rechtlichen Bedenken.
- BGH, 09.07.2002 - 5 StR 250/02
Verhältnis der Anrechnung von Untersuchungshaft und der Aussetzung zur Bewährung
Damit scheidet eine Strafaussetzung bereits begrifflich aus, weil die verhängte Freiheitsstrafe infolge der Anrechnung der Auslieferungs- und der Untersuchungshaft vollständig verbüßt ist (vgl. BGHSt 31, 25, 27 ff.; Senat…, Urt. vom 21. März 2002 - 5 StR 566/01 und Beschl. vom 29. Mai 2002 - 5 StR 105/02; BGH, Beschl. vom 8. Januar 2002 - 3 StR 453/01).