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   BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59   

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https://dejure.org/1960,5749
BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59 (https://dejure.org/1960,5749)
BGH, Entscheidung vom 01.03.1960 - 5 StR 646/59 (https://dejure.org/1960,5749)
BGH, Entscheidung vom 01. März 1960 - 5 StR 646/59 (https://dejure.org/1960,5749)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der Darlegung von Revisionsgründen im Strafprozess - Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1952 - 1 StR 119/52

    Hammerschlag - § 32 StGB: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß,

    Auszug aus BGH, 01.03.1960 - 5 StR 646/59
    Dann aber ist es rechtlich unerheblich, ob er daneben auch noch die Absicht verfolgte, dem G. einen Denkzettel zu versetzen (vgl. für den Fall der Notwehrüberschreitung BGHSt 3, 194, 198) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52].
  • BGH, 05.11.1970 - 4 StR 349/70

    Zur Verhinderung der Weiterfahrt eines alkoholisierten Kfz-Führers durch

    Handelt der Täter auch zu seiner Verteidigung und war die Verteidigungsabsicht nicht mit Sicherheit von ganz nebensächlicher Bedeutung, so ist Notwehr, hier Putativnotwehr gegeben (BGHSt 3, 194, 196; 5, 245, 247; 5 StR 646/59 vom 1. März 1960; RGSt 54, 196, 199; 60, 261, 262).
  • BGH, 19.04.1967 - 2 StR 14/67

    Totschlag durch einen gezielten Schuss auf den Körper - Inhaltliche Anforderungen

    Er braucht die eigene körperliche Unversehrtheit nicht zugunsten der Unversehrtheit des Angreifers zu opfern (BGH GA 1956, 49, 50; BGH GA 1965, 147, 148; BGH Urteile vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59 -, 18. Juli 1961 - 5 StR 185/61 - und 16. Oktober 1962 - 5 StR 304/62).
  • BGH, 29.02.1972 - 1 StR 648/71

    Überschreiten der Verteidigung durch eine Handlung mit Wutgefühlen, Zorngefühlen

    Es brauchte von diesem Standpunkt aus nicht noch - entsprechend den im voraufgegangenen Revisionsurteil enthaltenen Hinweisen - näher zu untersuchen, ob sich der Schuldvorwurf gegen den Angeklagten vielleicht auch daraus rechtfertigte, daß möglicherweise bereits die Drohung mit dem Einsatz des Messers zur Abwendung des erwarteten Angriffs ausgereicht hätte, oder daraus, daß es für den Angeklagten wegen seiner Mitverantwortlichkeit für die Entstehung der tätlichen Auseinandersetzung zumutbar gewesen wäre, dem - vermeintlich bevorstehenden - weiteren Angriff des Nebenklägers auszuweichen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59).
  • BGH, 12.01.1971 - 1 StR 354/70

    Erschöpfende Würdigung eines festgestellten Sachverhalts in den Urteilsgründen -

    Diese Umstände würden zu besonders sorgfältiger Prüfung der Frage nötigen, ob es nicht für den Angeklagten zumutbar gewesen wäre, die weitere Entfernung des Nebenklägers abzuwarten, und ob er diesen nicht doch wenigstens zunächst in geeigneter Weise vor dem möglichen Einsatz des Messers zu Verteidigungszwecken hätte warnen müssen (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59).
  • BGH, 16.10.1962 - 5 StR 304/62

    Rechtsmittel

    Vielmehr darf er sich grundsätzlich zur Wehr setzen und hierbei das Abwehrmittel wählen, das mit Gewißheit eine Beendigung des Angriffs gewährleistet (BGH 5 StR 646/59 vom 1. März 1960 und 185/61 vom 18. Juli 1961).
  • BGH, 09.10.1973 - 1 StR 426/73

    Voraussetzungen der Strafmilderung - Erforderliche Verteidigung

    Auf das Risiko (erstmaliger oder weiterer) Verletzungen oder eines Ungewissen Ausgangs bei Anwendung eines schonenderen Verteidigungsmittels braucht er sich nicht einzulassen (BGHSt 24, 356, 358; BGH GA 1969, 23, 24; BGH, Urteil vom 19. Juni 1973 - 1 StR 119/73-; BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59 -, wiedergegeben bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 53 Anm. 3).
  • BGH, 08.12.1964 - 5 StR 495/64

    Rechtsmittel

    Wer in Notwehr ist und mehrere Möglichkeiten hat, sich erfolgreich zu verteidigen, muß zwar die Art der Abwehr wählen, die, obwohl sie wirksam ist, den Angreifer am wenigsten gefährdet; er darf aber bei seiner Verteidigung solche Mittel anwenden, die mit Sicherheit eine schnelle Beendigung des Kampfes versprechen (BGH GA 1956, 49 und die unveröffentlichten Entscheidungen des Senats vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59 - und vom 18. Juli 1961 - 5 StR 185/61 -).
  • BGH, 15.05.1973 - 1 StR 152/73

    Unrechtsausschließungsgrund der Notwehr - Vorliegen eines "Verteidigungswillens"

    Dieser Wille wird zwar grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198; BGH, Urteil vom 13. Juli 1971 - 1 StR 172/71).
  • BGH, 18.07.1961 - 5 StR 185/61

    Rechtsmittel

    Der Angegriffene ist vielmehr berechtigt, dasjenige Mittel zu wählen, das eine sofortige Beendigung des Kampfes mit Sicherheit erwarten läßt (BGH 5 StR 646/59 vom 1. März 1960).
  • BGH, 13.07.1971 - 1 StR 172/71

    Erforderlichkeit eines Notwehrmittels zur Abwehr eines Angriffs - Prüfung der

    Zwar wird der Verteidigungswille grundsätzlich nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Verteidiger daneben auch noch die Absicht verfolgt, dem Angreifer einen Denkzettel zu versetzen (BGH, Urteil vom 1. März 1960 - 5 StR 646/59); § 53 StGB ist aber nicht anwendbar, wenn die Verteidigungsabsicht nur von ganz nebensächlicher Bedeutung war (vgl. BGHSt 3, 194, 198) [BGH 01.07.1952 - 1 StR 119/52].
  • BGH, 03.05.1960 - 1 StR 101/60

    Rechtsmittel

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