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   BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98   

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https://dejure.org/1999,3673
BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98 (https://dejure.org/1999,3673)
BGH, Entscheidung vom 06.01.1999 - 5 StR 655/98 (https://dejure.org/1999,3673)
BGH, Entscheidung vom 06. Januar 1999 - 5 StR 655/98 (https://dejure.org/1999,3673)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 46 StGB; Art 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK
    Recht auf Verfahrensbeschleunigung (Kompensation bei überlanger Verfahrensdauer; rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung; Anwendung auf die Revision)

  • Wolters Kluwer

    Beschleunigungsgrundsatz - Strafverfahren - Verfahrensverzögerung - Revision - Verurteilung - Strafzumessung

  • Wolters Kluwer

    Revision aufgrund der Verletzung von formellem und materiellem Recht; Begründung des Gerichts bei einerüberaus langen Verfahrensdauer; Rechtstaatswidrige Verfahrensverzögerungen; Verletzung des Beschleunigungsgebotes

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46 Abs. 2
    Verfahrensdauer als Strafzumessungsgrund

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2000, 79 (Ls.)
  • StV 2000, 554
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 19.08.1993 - 1 StR 433/93

    Rechtsprechung - Rechtsstaatswidrigkeit - Verfahrensverzögerung -

    Auszug aus BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98
    Vielmehr ist in Fällen rechtstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277; NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH StV 1998, 376, 377).
  • BGH, 29.04.1997 - 5 StR 168/97

    Verhältnis zwischen Umsatzsteuervoranmeldungen und Umsatzsteuerjahreserklärung -

    Auszug aus BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98
    Vielmehr ist in Fällen rechtstaatswidriger Verfahrensverzögerungen das Ausmaß der vorgenommenen Herabsetzung der Strafe durch Vergleich mit der ohne Berücksichtigung der Verletzung des Beschleunigungsgebotes angemessenen Strafe exakt zu bestimmen (BVerfG - Kammer - NJW 1993, 3254; 1995, 1277; NStZ 1997, 591; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 7, 11; BGH StV 1998, 376, 377).
  • BGH, 30.09.1998 - 5 StR 239/98

    BGH hebt Verurteilung von Polizisten wegen Körperverletzung und Nötigung auf

    Auszug aus BGH, 06.01.1999 - 5 StR 655/98
    Der nunmehr berufene Tatrichter wird bei Neufestsetzung der Strafe auch die beträchtliche Verfahrensverzögerung ab Erlaß des erstinstanzlichen Urteils bis zum Eingang der Akten beim Generalbundesanwalt zu berücksichtigen haben (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 2 Verfahrensverzögerung 8; BGH, Beschluß vom 30. September 1998 - 5 StR 239/98 -).
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