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   BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19   

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https://dejure.org/2020,14713
BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19 (https://dejure.org/2020,14713)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2020 - 5 StR 672/19 (https://dejure.org/2020,14713)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19 (https://dejure.org/2020,14713)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revision als unbegründet mit Anm. des Senats zu den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Revisionsvortrag

  • rewis.io

    Revision in Strafsachen: Unzureichende Begründung von Verfahrensrügen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Die Revisionsbegründung ist keine Nacherzählung der HV

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2020, 625
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14, StraFo 2015, 70; Beschluss vom 14. April 2010 - 2 StR 42/10; Herb, NStZ-RR 2019, 97, 98).
  • BGH, 14.04.2010 - 2 StR 42/10

    Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge

    Auszug aus BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19
    Es ist nicht Aufgabe des Revisionsgerichts, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14, StraFo 2015, 70; Beschluss vom 14. April 2010 - 2 StR 42/10; Herb, NStZ-RR 2019, 97, 98).
  • BGH, 23.08.2006 - 5 StR 151/06

    Gefährliche Körperverletzung; Tötungsvorsatz; Rücktritt vom unbeendeten Versuch

    Auszug aus BGH, 14.05.2020 - 5 StR 672/19
    Die Revision lässt einen klar strukturierten Vortrag und eine erkennbare Unterscheidung zwischen Revisionsvortrag und zum Teil wahllos eingestreutem Akteninhalt vermissen (vgl. BGH, Urteil vom 23. August 2006 - 5 StR 151/06, dort nicht abgedruckt).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20

    Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos;

    Es fehlt bereits der eigene, klar strukturierte Revisionsvortrag zu den Grundlagen des geltend gemachten Verfahrensmangels (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19).
  • BGH, 24.10.2022 - 5 StR 184/22

    Berliner Verurteilungen wegen Immobilienbetrugs zum Nachteil eines älteren

    Dafür reicht es nicht, die für unterschiedliche Beanstandungen möglicherweise relevanten Verfahrenstatsachen im Sinne einer Nacherzählung der Hauptverhandlung zu referieren, denn es ist nicht die Aufgabe des Revisionsgerichts, sich aus einem umfangreichen Konvolut von Unterlagen das für die jeweilige Rüge Passende herauszusuchen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen; stattdessen wäre es erforderlich, bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625 mwN; vgl. auch BGH, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 4 StR 533/19, NStZ 2021, 178, 179 mwN; Herb, NStZ-RR 2022, 97, 98).
  • BGH, 14.12.2022 - 6 StR 340/21

    Unzulässige Aufklärungsrüge; Vorführung der Bild-Ton-Aufzeichnung (Voraussetzung

    Es genügt den Anforderungen an einen ordnungsgemäßen Revisionsvortrag nicht (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO), sämtliche Verfahrenstatsachen - den Verfahrensrügen voran- oder nachgestellt - im Sinne einer Nacherzählung der Hauptverhandlung zu referieren, statt bezogen auf die konkrete Rüge (lediglich) den insoweit relevanten Verfahrensstoff mitzuteilen (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 ? 5 StR 672/19, NStZ 2020, 625; Urteil vom 2. September 2020 ? 5 StR 630/19, NStZ 2020, 749).
  • BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21

    Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des

    Es fehlt bereits der eigene, klar strukturierte Revisionsvortrag zu den Grundlagen des geltend gemachten Verfahrensmangels (vgl. BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020 - 5 StR 672/19).
  • OLG Hamburg, 25.06.2020 - 2 Rev 85/19

    Bescheidung eines Antrags auf Vernehmung eines Augenscheinsgehilfen

    (1) Dies könnte schon deshalb der Fall sein, weil die Revision im Sinne einer unzulässigen "Gesamtrüge" (vgl. OLG Hamm, NStZ 2019, 109) in großem Umfang für die jeweilige Rüge bedeutungslose Aktenbestandteile referiert und es nicht Aufgabe des Revisionsgerichts ist, den Revisionsvortrag aus verschiedenen Unterlagen jeweils an passender Stelle zu ergänzen und dabei den Sachzusammenhang selbst herzustellen (vgl. Senat, Beschluss vom 13. Februar 2019, Az.: 2 Rev 37/19; BGH, Beschluss vom 14. Mai 2020, Az.: 5 StR 672/19, juris).
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