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   BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93   

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https://dejure.org/1994,4792
BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93 (https://dejure.org/1994,4792)
BGH, Entscheidung vom 25.01.1994 - 5 StR 678/93 (https://dejure.org/1994,4792)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 (https://dejure.org/1994,4792)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Sexuelle Nötigung - Fortgesetzte Handlung - Einzelakt - Revisionsgericht - Revision - Urteil

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 178; StPO § 267, § 354

Papierfundstellen

  • NJW 1994, 1161
  • WM 1994, 650
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.05.1993 - 5 StR 206/93

    Wirkungen rechtsfehlerhafter Einbeziehung verjährter Taten in eine abgeurteilte

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93
    Insoweit ist der Angeklagte dadurch aber nicht beschwert (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Auswirkung, nachteilige 13).
  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93
    Für die - hier gerade noch ausreichende - Fassung der Anklage in vergleichbaren Fällen verweist der Senat auf seinUrteil vom 11. Januar 1994 - 5 StR 682/93 - (zur Veröffentlichung in BGHSt bestimmt).
  • BGH, 12.01.1994 - 5 StR 740/93

    Vollendung - Beischlaf - Glied - Scheide - Berühren - Vergewaltigung - Sexuelle

    Auszug aus BGH, 25.01.1994 - 5 StR 678/93
    Die Verurteilung wegen versuchter Vergewaltigung hat schon deshalb keinen Bestand, weil das Landgericht, das ausdrücklich festgestellt hat, daß der Angeklagte seine Stieftochter nie geschlagen hat, keine Feststellungen getroffen hat, wonach er der Geschädigten anläßlich jener Versuche Gewalt zugefügt oder sie in der von § 177 StGB geforderten qualifizierten Form (vgl.Senatsbeschluß vom 12. Januar 1994 - 5 StR 740/93 -) bedroht hätte.
  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten

    Dadurch wurde die Notwendigkeit, bei einer fortgesetzten Tat eine Mindestzahl individualisierter Tatbestandsverwirklichungen festzustellen (vgl. BGH StV 1991, 245, 246; 1993, 508, 509; BGH, Beschlüsse vom 12. November 1993 - 2 StR 594/93 und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93; Jähnke GA 1989, 376, 390), nicht in Frage gestellt, sondern lediglich ein entsprechender Mangel bei Erfüllung bestimmter Voraussetzungen unter dem Gesichtspunkt mangelnder Beschwer für hinnehmbar erklärt.
  • BGH, 05.10.1994 - 2 StR 411/94

    Fortgesetzte Vergewaltigung - Opferschutz - Schuldumfang - Revision

    Eine solche Vernehmung wäre aber nach einer Aufhebung des Schuldspruchs unumgänglich (vgl. BGH, Beschl. v. 21. Januar 1994 - 5 StR 678/93).
  • BGH, 05.07.1994 - 5 StR 342/94

    Fortgesetzte Handlung - Vergewaltigung - Individualisierung - Schuldspruch -

    e) Der Senat sieht mit Rücksicht auf das in Fällen dieser Art überragend wichtige Interesse des Opferschutzes (vgl. auch Senatsbeschlüssevom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 - undvom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94 -) von einer Aufhebung des Schuldspruchs wegen der Taten zum Nachteil M ab, spricht den Angeklagten der insoweit im einzelnen aus dem Urteil feststellbaren neun Einzeltaten schuldig - woran § 265 StPO nicht hindert, da sich der Angeklagte insoweit nicht wirksamer hätte verteidigen können - und spricht ihn im übrigen wegen des weitergehenden Anklagevorwurfs frei.
  • BGH, 25.03.1997 - 1 StR 93/97

    Einstellung des Verfahrens wegen Verfolgungsverjährung - Unterbrechung der

    Deshalb sieht der Senat - auch unter dem Gesichtspunkt des Wohles der kindlichen Zeugin - von einer Aufhebung des Schuldspruchs und einer Zurückverweisung zur neuen Verhandlung zum Schuldspruch ab (vgl. BGH Beschl. vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 und vom 18. Mai 1994 - 5 StR 252/94).
  • BGH, 22.02.1994 - 5 StR 27/94

    Verurteilung eines Täters wegen Annahme des Fortsetzungszusammenhangs bei der

    Der Senat entnimmt dem Gesamtzusammenhang des Urteils angesichts festgestellter höherer Frequenz zu Beginn dieses Tatkomplexes, daß sich der Schuldumfang danach auf die Hälfte der festgestellten Einzelfälle, also auf zehn Einzelfälle, vermindert (vgl. zur Bestimmung des Mindestschuldumfangs durch das Revisionsgericht in derartigen Fällen Senatsbeschlüsse vom 4. Mai 1993 - 5 StR 206/93 -, vom 12. Januar 1994 - 5 StR 740/93 - und vom 25. Januar 1994 - 5 StR 678/93 -).
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