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   BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92   

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BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92 (https://dejure.org/1993,2027)
BGH, Entscheidung vom 18.01.1993 - 5 StR 682/92 (https://dejure.org/1993,2027)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 1993 - 5 StR 682/92 (https://dejure.org/1993,2027)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Entbehrlichkeit der Verhängung einer Jugendstrafe wegen Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • StV 1993, 534
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.04.1991 - 4 StR 89/91

    Psychiatrische Unterbringung eines Jugendlichen

    Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92
    Angesichts dieses Sachzusammenhanges und mit Rücksicht darauf, daß die Unterbringung eines Jugendlichen in einem psychiatrischen Krankenhaus immer nur in besonderen Ausnahmefällen gerechtfertigt sein kann (BGHSt 37, 373, 374), hält es der Senat für angezeigt, daß im Rahmen der ohnehin gebotenen neuen Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen, auch unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung des Angeklagten in der Untersuchungshaft, mit sachverständiger Hilfe nochmals sorgfältig mitgeprüft wird, ob der durch die Persönlichkeitsstörung des Angeklagten begründeten Gefährlichkeit allein durch einen länger andauernden normgerechten Jugendstrafvollzug ausreichend begegnet werden kann.
  • BGH, 09.12.1992 - 3 StR 434/92

    Absehen von Zuchtmitteln und Jugendstrafe bei Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 18.01.1993 - 5 StR 682/92
    Die Entbehrlichkeit wird im Falle einer solchen Unterbringung gemäß § 63 StGB, § 7 JGG für den Regelfall bejaht (Eisenberg, JGG 4. Aufl. § 5 Rdn. 28; Brunner, JGG 9. Aufl. § 5 Rdn. 2; Ostendorf, JGG 2. Aufl. § 7 Rdn. 10; vgl. auch BGH, Urteil vom 9. Dezember 1992 - 3 StR 434/92 -).
  • BGH, 26.01.2017 - 1 StR 646/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Voraussetzungen: Hang,

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Dezember 2013 - 2 StR 154/13 für § 64 StGB; vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 3 und vom 18. Januar 1993 - 5 StR 682/92, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, jeweils für § 63 StGB) ist auch der Strafausspruch aufzuheben.
  • BGH, 09.05.2000 - 4 StR 59/00

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen); Absehen von

    Dies ist rechtsfehlerhaft und führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe (BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2).

    Dazu nötigt hier schon, daß der unmittelbar die Verhängung der Jugendstrafe betreffende Rechtsfehler eng mit dem Verhältnis zwischen Jugendstrafe und Unterbringung zusammenhängt, die Unterbringung eines jugendlichen oder eines nach Jugendrecht beurteilten heranwachsenden Täters in einem psychiatrischen Krankenhaus nur in Ausnahmefällen in Betracht kommt (vgl. BGHSt 37, 373, 374) und deshalb ohnehin neue Erwägungen über die angemessenen Rechtsfolgen geboten sind (vgl. BGH NStZ 1998, 86, 87; BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).

  • BGH, 29.01.2002 - 4 StR 529/01

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Entbehrlichkeit

    Dieser Rechtsfehler führt zur Aufhebung des Ausspruchs über die Jugendstrafe (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2; Beschluß vom 23. Juli 1993 - 2 StR 364/93).".

    Er hebt angesichts des Sachzusammenhangs zwischen Jugendstrafe und Unterbringung (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1) auch den - für sich gesehen - rechtsfehlerfrei begründeten Ausspruch über die Unterbringung nach § 63 StGB auf.

  • BGH, 26.05.2009 - 4 StR 134/09

    Geltung des Vorwegvollzuges auch bei der Verhängung von Jugendstrafe; Prüfung der

    Wegen des durch § 5 Abs. 3 JGG vorgegebenen sachlichen Zusammenhangs zwischen Strafe und Unterbringung (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 für die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) hebt der Senat den Rechtsfolgenausspruch insgesamt auf.
  • BGH, 26.05.2011 - 4 StR 159/11

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt neben einer Jugendstrafe

    Dies ist rechtsfehlerhaft (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Januar 1993 - 5 StR 682/92, BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).
  • BGH, 02.12.1997 - 4 StR 581/97

    Verurteilung wegen gemeinschaftlichen Mords in Tateinheit mit Freiheitsberaubung

    Der Strafauspruch kann nicht bestehen bleiben, weil die Jugendkammer von der Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus mit nicht rechtsfehlerfreier Begründung abgesehen und sich deshalb den Blick für die Prüfung verstellt hat, ob gemäß § 5 Abs. 3 JGG von Jugendstrafe abzusehen ist (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1).
  • BGH, 19.02.2003 - 2 StR 478/02

    Jugendstrafe neben Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Wird aus Anlaß der Straftat eines nach Jugendstrafrecht zu beurteilenden Heranwachsenden nach § 63 StGB dessen Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet, so ist grundsätzlich zu prüfen, ob die angeordnete Maßregel die Ahndung mit Jugendstrafe entbehrlich macht (§ 5 Abs. 3 JGG; vgl. BGH NStZ 2000, 469; StV 1993, 534; 2002, 416 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 30.08.2011 - 3 StR 264/11

    Vergewaltigung; Nötigung; Bedrohung; räuberische Erpressung; Konkurrenzen;

    ... Wegen des aufgrund § 5 Abs. 3 JGG bestehenden Zusammenhangs lässt der aufgezeigte Rechtsfehler den Strafausspruch nicht unberührt (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2; Diemer in Diemer/Schatz/Sonnen JGG 6. Aufl. § 5 JGG Rdn. 21)." Dem folgt der Senat.
  • BGH, 04.07.2002 - 4 StR 192/02

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei Jugendlichen

    Der Senat hebt auch den Strafausspruch auf, weil dem angefochtenen Urteil - auch in seinem Gesamtzusammenhang - nicht zu entnehmen ist, daß die Jugendkammer die Möglichkeit des § 5 Abs. 3 JGG geprüft hat (vgl. BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1, 2).
  • BGH, 08.07.2009 - 2 StR 227/09

    Erörterungsmangel hinsichtlich der naheliegenden Unterbringung des Angeklagten in

    Der aufgezeigte Rechtsfehler zwingt im Hinblick auf § 5 Abs. 3 JGG (BGHR JGG § 5 Abs. 3 Absehen 1 und 2; Senatsbeschluss vom 20. Januar 1999 - 2 StR 627/98), dessen Anwendung hier allerdings fernliegt, zur Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs.
  • BGH, 21.03.2006 - 3 StR 58/06

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • BGH, 20.05.2003 - 4 StR 152/03

    Absehen von der Jugendstrafe wegen Anordnung Unterbringung des Angeklagten in

  • BGH, 27.05.2008 - 3 StR 131/08

    Jugendstrafe (Absehen von der Verhängung; Unterbringung des Angeklagten in einem

  • BGH, 29.04.2003 - 4 StR 119/03

    Absehen von Jugendstrafe bei Anordnung der Unterbringung in einer

  • BGH, 12.10.2016 - 1 StR 470/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des

  • BGH, 12.03.2012 - 3 StR 42/12

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; sachlicher Zusammenhang zwischen

  • BGH, 03.01.1997 - 3 StR 549/96

    Revisionsrechtliche Überprüfung der Unterbringung eines Jugendlichen in einem

  • BGH, 17.12.2013 - 2 StR 154/13

    Zusammenhang von Maßregelanordnung und Jugendstrafe; Beihilfe zum Diebstahl

  • BGH, 22.02.2000 - 5 StR 11/00

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, wenn die

  • BGH, 13.05.1997 - 4 StR 216/97

    Gebotenheit einer Jugendstrafe neben der Anordnung der Unterbringung in einem

  • BGH, 20.01.1999 - 2 StR 627/98

    Fehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer

  • BGH, 13.06.1995 - 4 StR 315/95

    Jugendstrafe - Jugendstrafvollzug - Schuldangemessene Strafe - Strafrahmen -

  • BGH, 23.07.1993 - 2 StR 364/93

    Verurteilung eines Heranwachsenden wegen Totschlags - Anordnung der Unterbringung

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