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   BGH, 28.07.1999 - 5 StR 684/98   

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https://dejure.org/1999,4125
BGH, 28.07.1999 - 5 StR 684/98 (https://dejure.org/1999,4125)
BGH, Entscheidung vom 28.07.1999 - 5 StR 684/98 (https://dejure.org/1999,4125)
BGH, Entscheidung vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 (https://dejure.org/1999,4125)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    § 267 StGB;
    Unechte Urkunde; Stempelabdruck; Herstellen einer unechten Urkunde; Bildbearbeitungssoftware;

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 267 Abs. 1
    Urkundenfälschung mittels eines Scanners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1999, 620
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • BGH, 27.01.2010 - 5 StR 488/09

    Urkundenfälschung (computertechnische Manipulation und Ausdruck einer

    Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente grundsätzlich eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGHR StGB § 267 Abs. 1 Urkunde 5).
  • BGH, 16.06.2016 - 1 StR 20/16

    Betrug (Vermögensschaden: keine grundsätzliche Beschränkung der Zurechnung von

    Dies setzt jedoch voraus, dass die mittels Bildbearbeitungssoftware (als Faxvorlage) erstellten Schriftstücke die Merkmale einer Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB aufweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620).
  • BGH, 27.05.2020 - 5 StR 433/19

    Urkundenfälschung beim Gebrauch von am Computer verfälschten Gehaltsabrechnungen

    Es hat aber übersehen, dass durch die mittels eines Computers vorgenommene Verfälschung der Gehaltsrechnungen und Kontoauszüge sowie deren Ausdruck nicht inhaltlich falsche Kopien, sondern unechte Urkunden im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB hergestellt wurden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620; vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09, NStZ 2010, 703, 704; MüKoStGB/Erb, 3. Aufl., § 267 Rn. 106; LKZieschang, StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 135).
  • BGH, 05.09.2017 - 1 StR 198/17

    Steuerhinterziehung (Täterschaft: Voraussetzungen der Täterschaft, kein

    Dies setzt jedoch voraus, dass die erstellten oder verfälschten Schriftstücke die Merkmale einer Urkunde im Sinne des § 267 Abs. 1 StGB aufweisen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620).
  • BayObLG, 30.05.2023 - 203 StRR 149/23

    Rechtsfolgenausspruch, Urteilsgründe, Fälschung beweiserheblicher Daten,

    Zwar kann im Wege computertechnischer Maßnahmen wie der Veränderung eingescannter Dokumente eine (unechte) Urkunde hergestellt werden (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Januar 2010 - 5 StR 488/09 -, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris).

    Es fehlen hinreichende Ausführungen zur Gestaltung sowohl der vom Angeklagten digital gespeicherten als auch der in Papier gefertigten Bescheinigungen (vgl. zum Erfordernis der Beschreibung BayObLG, Beschluss vom 22. Juli 2022 - 202 StRR 71/22 -, juris; beispielhaft auch BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris).

    Ausführungen zum Herstellungsprozess, der verlässliche Rückschlüsse auf das Erscheinungsbild der Bescheinigungen zulassen würde (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -, juris), finden sich in den Urteilsgründen nicht.

  • BGH, 04.05.2023 - 5 StR 38/23

    Unterbrechung der Verjährung (Reichweite der Unterbrechungswirkung bei Ermittlung

    Ein derartiges mittelbares Gebrauchmachen setzt jedoch gleichfalls eine unechte oder verfälschte Urkunde voraus (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98, NStZ 1999, 620; Urteil vom 16. Juni 2016 - 1 StR 20/16, NJW 2016, 3543), an der es hier fehlt (BGH, Beschluss vom 26. Februar 2003 - 2 StR 411/02, NStZ 2003, 543).
  • FG München, 19.05.2010 - 3 K 1180/08

    Eingescannte Ausfuhrbelege kein Belegnachweis für steuerfreie Ausfuhrlieferungen

    Bei digitalisierten Ausfuhrbelegen, die Zollstempel enthalten, ist in diesem Fall nicht hinreichend feststellbar, ob der Stempelabdruck durch einen Originalstempel aufgebracht oder nur aufgedruckt (vgl. zu Fälschungen durch Aufdrucken von Zollstempeln BGH-Beschluss vom 28. Juli 1999 Az. 5 StR 684/98, HFR 2000, 535) bzw. aufkopiert wurde.
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.03.2019 - 1 K 1353/16

    Branntweinsteuer: Entziehen von verbrauchsteuerpflichtigen Waren aus dem

    Der die Käufer beauftragende Hintermann E... wurde mit Urteil des Landgerichts L... vom 30. Juli 1997 (KLs 182 Js 24592/96 (2. gr. 27/96 - W -), nachgehend Bundesgerichtshof, (Beschluss vom 28. Juli 1999 - 5 StR 684/98 -), die Kraftfahrer und Speditionsunternehmer sowie weitere Beteiligte wurden mit Urteilen des Amtsgerichts L... vom 21. März und 17. Juni 1997 (48 Ls 182 Js 54647/96 - W - 2/97) unter anderem wegen der hier in Rede stehenden fünf Lieferungen wegen Steuerhinterziehung zu teils mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.
  • FG Hamburg, 24.04.2001 - IV 285/98

    Steuerschuldner bei Entzug von Erzeugnissen aus dem Steueraussetzungsverfahren

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