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   BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93   

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https://dejure.org/1993,8574
BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,8574)
BGH, Entscheidung vom 04.05.1993 - 5 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,8574)
BGH, Entscheidung vom 04. Mai 1993 - 5 StR 69/93 (https://dejure.org/1993,8574)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen gewerbsmäßiger Hehlerei - Voraussetzung des Fortsetzungszusammenhangs - Konkretisierung der Tat durch Hinweis in der Hauptverhandlung - Unzureichende Bestimmung des Schuldumfangs - Würdigung der als wahr unterstellten Tatsachen durch das Gericht

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 22.09.1992 - 3 Ss 31/92

    Anklage; Anklagesatz; Umfang; Mangel; Eröffnungsbeschluß

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93
    Die Anklageschrift vom 25. Oktober 1990 bezeichnet die angeklagte gewerbsmäßige Hehlerei durch Ankauf von Schaltgeräten der Firma Kl.-M. in der Zeit von 1984 bis 1987 zwar nicht als fortgesetzte Handlung und gibt darüber hinaus auch nicht die dem Angeklagten zur Last gelegte Mindestzahl der Einzelakte an (vgl. BGH NStZ 1986, 275; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 [OLG Karlsruhe 22.09.1992 - 3 Ss 31/92] jeweils m.w.N.).
  • BGH, 10.12.1991 - 5 StR 536/91

    Fortsetzungszusammenhang bei Lohnsteuer- und Umsatzsteuerhinterziehung;

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93
    Die Tat stellt sich nach den Feststellungen als fortgesetzte Handlung dar (vgl. BGHSt 38, 165, 167 m.w.N.).
  • BGH, 28.01.1986 - 1 StR 646/85

    Prüfungsumfang der Prozessvoraussetzungen - An die Bezeichnung des

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93
    Die Anklageschrift vom 25. Oktober 1990 bezeichnet die angeklagte gewerbsmäßige Hehlerei durch Ankauf von Schaltgeräten der Firma Kl.-M. in der Zeit von 1984 bis 1987 zwar nicht als fortgesetzte Handlung und gibt darüber hinaus auch nicht die dem Angeklagten zur Last gelegte Mindestzahl der Einzelakte an (vgl. BGH NStZ 1986, 275; OLG Karlsruhe NStZ 1993, 147 [OLG Karlsruhe 22.09.1992 - 3 Ss 31/92] jeweils m.w.N.).
  • BGH, 26.01.1982 - 1 StR 802/81

    Strafbarkeit wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit sexueller Nötigung -

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93
    Die Beweisbehauptung muß aber so ausgelegt werden, daß der volle Sinn des Antrags ausgeschöpft wird und die als wahr unterstellten Tatsachen in vollem Umfang ohne jede Einengung und Verschiebung oder sonstige Änderung erfaßt werden (BGH NStZ 1982, 213; BGHR StPO § 244 III 2 Wahrunterstellung 4, 6).
  • BGH, 15.11.1983 - 5 StR 657/83

    Unwirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses bei schweren formellen und sachlichen

    Auszug aus BGH, 04.05.1993 - 5 StR 69/93
    Denn es war im übrigen klar, auf welchen konkreten Sachverhalt sich die Anklage bezog und welchen Umfang die Rechtskraft eines daraufhin ergehenden Urteils haben würde (vgl. BGH NStZ 1984, 133).
  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Es liegt darüber hinaus insbesondere auch bei weiteren "institutionalisierten" Wirtschaftsstraftaten (vgl. etwa BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -) und im Umweltstrafrecht (vgl. etwa BGHSt 37, 21 - mehrjährige Einleitung von Abfällen in ein Regenrückhaltebecken - BGHR StGB vor § 1/f.H. Gesamtvorsatz, erweiterter 15) nahe.
  • BGH, 06.12.1994 - 5 StR 305/94

    Serienstraftat der Beihilfe zur versuchten gewerbsmäßigen Hehlerei (Schätzung des

    Unumgänglich wird eine solche Schätzung namentlich dann sein, wenn Belege über kriminelle Geschäfte abhanden gekommen sind oder von vornherein fehlten (vgl. auch zu ähnlichen Fällen: BGH wistra 1993, 264; BGH, Beschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
  • BGH, 19.05.1993 - 2 StR 645/92

    Verurteilung eines Kassenarztes wegen Betruges - Annahme eines

    v. 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 (eingespieltes Liefer- und Bezugssystem).
  • BGH, 07.04.1993 - 2 StR 517/92

    Gesamtvorsatz - Eingespieltes Bezugs- und Verkaufssystem - Tatentschluß -

    v. 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93.
  • BGH, 08.06.1993 - 5 StR 151/93

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Versuchs der Hehlerei - Voraussetzungen

    Der nach der Rechtsprechung erforderliche Gesamterfolg in der Vorstellung des Täters einer fortgesetzten Handlung kann zwar nach Auffassung des Senats auch bei gewerbsmäßiger Hehlerei im Rahmen eines bestehenden und eingespielten Liefer- und Bezugssystems erfüllt sein (Senatsbeschluß vom 4. Mai 1993 - 5 StR 69/93 -).
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