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   BGH, 22.12.1993 - 5 StR 705/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,4116
BGH, 22.12.1993 - 5 StR 705/93 (https://dejure.org/1993,4116)
BGH, Entscheidung vom 22.12.1993 - 5 StR 705/93 (https://dejure.org/1993,4116)
BGH, Entscheidung vom 22. Dezember 1993 - 5 StR 705/93 (https://dejure.org/1993,4116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 30 Abs. 1, Abs. 2, § 52
    Verabredung zur Begehung eines Verbrechens: Konkurrenz mit versuchter Bestimmung zur Begehung eines Verbrechens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verabredung zu Verbrechen - Strafgefangene - Versuch zu weiterer Bestimmung - Weiterer Mithäftling - Konkurrenzen

Papierfundstellen

  • NStZ 1994, 383
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 23.03.2017 - 3 StR 260/16

    Vorstufen der Beteiligung (Verabredung eines Verbrechens bei innerem Vorbehalt;

    Der Senat kann dabei offenlassen, ob die versuchte Anstiftung schon auf der Tatbestandsebene ausscheidet oder erst auf der Konkurrenzebene verdrängt wird (zum Zurücktreten hinter die tatnähere oder schwerwiegendere Beteiligungsform des § 30 StGB s. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 1993 - 5 StR 705/93, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 4; Urteil vom 19. März 1996 - 1 StR 497/95, NJW 1996, 2239, 2242 (insoweit in BGHSt 42, 86 nicht abgedr.); SK-StGB/Hoyer, 35. Lfg., § 30 Rn. 58; LK/Schünemann, aaO § 30 Rn. 79).
  • BGH, 23.08.2023 - StB 51/23

    Sichbereiterklären zur schweren Brandstiftung; Hinreichende Wahrscheinlichkeit

    Derjenige, der sich selbst zu einem Verbrechen bereiterklärt, kann mit Blick auf den Gesetzeswortlaut nicht auch wegen versuchter Anstiftung eines anderen zu derselben Tat verurteilt werden (s. BGH, Beschlüsse vom 23. März 2017 - 3 StR 260/16, BGHSt 62, 96 Rn. 15 ff.; vom 22. Dezember 1993 - 5 StR 705/93, BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 4).
  • BGH, 14.10.1997 - 1 StR 635/96
    Die Entscheidungen des 5. Strafsenats in BGH StV 1983, 456 f. und BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 4 betreffen nach Meinung des Senats eine andere rechtliche Konstellation der Handlungseinheit mehrerer Anstiftungshandlungen beziehungsweise Beteiligungsversuche.
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 39/97

    Rücktritt vom Versuch der Anstiftung mit strafbefreiender Wirkung -

    In diesem Zusammenhang wird auch zu beachten sein, daß nach den getroffenen Feststellungen das Verhalten des Angeklagten in Bezug auf die in L. geplante Tat den Tatbestand der Verabredung nach § 30 Abs. 2 StGB und nicht nur den der versuchten Anstiftung nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StGB erfüllt (zur Konkurrenz zwischen den beiden Begehungsformen vgl. BGHR StGB § 30 Abs. 1 Satz 1 Konkurrenzen 4).
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