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   BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04   

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https://dejure.org/2004,2664
BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04 (https://dejure.org/2004,2664)
BGH, Entscheidung vom 07.07.2004 - 5 StR 71/04 (https://dejure.org/2004,2664)
BGH, Entscheidung vom 07. Juli 2004 - 5 StR 71/04 (https://dejure.org/2004,2664)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 31 BtMG; Art. 6 Abs. 3 lit. d EMRK; § 69 Abs. 2 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 55 StPO
    Beweiswürdigung bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts (Glaubwürdigkeitsbeurteilung; Aufklärungserfolg nach § 31 BtMG; Belastungszeuge; Verfahrensabsprachen; Darlegungspflichten); Konfrontationsrecht (Prüfung der Zubilligung eines ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Freiheitsstrafe wegen des bandenmäßigen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln ; Durchgreifender Erörterungsmangel in den Urteilsgründen eines strafrechtlichen Urteils; Strafmilderung für den Aufklärungsgehilfen eines Betäubungsmitteldeliktes; Fehlen eines ...

  • Judicialis

    StPO § 55; ; StPO § 247a; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; BtMG § 30a; ; BtMG § 31; ; BtMG § 31 Nr. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 55 § 261; BtMG § 31
    Beweiswürdigung bei Einführung früherer Vernehmungen eines jetzt nach § 55 StPO schweigenden Belastungszeugen, der sich bei diesen Aussagen zudem gemäß § 31 BtMG entlasten wollte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 691
  • StV 2004, 578
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.2003 - 1 StR 464/02

    Absprache; Deal; Glaubwürdigkeit eines Geständnisses; Beweiswürdigung

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
    Fehlen Darlegungen hierzu in den Urteilsgründen, so kann dies als durchgreifender Erörterungsmangel ein sachlichrechtlicher Fehler sein (vgl. auch BGHSt 48, 161, 168).

    Das Landgericht hat dabei verkannt, daß es für die Beurteilung der Glaubwürdigkeit eines Hauptbelastungszeugen gerade entscheidend darauf ankommen kann, ob er sich geständig im Rahmen einer verfahrensbeendenden Absprache durch die Belastung von Mittätern - womöglich unter Verringerung des eigenen Tatbeitrags - einen erheblichen Vorteil versprechen konnte oder nicht (vgl. BGHSt 48, 161, 168).

  • BGH, 15.09.1999 - 1 StR 286/99

    Urteil des Bundesgerichtshofs zur audiovisuellen Vernehmung von Zeugen, die sich

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
    Es blieb unbeachtet, daß ein Zeuge auch dann erreichbar sein kann, wenn er im Ausland im Wege der Videokonferenz nach § 247a StPO aus der Hauptverhandlung heraus mittels einer zeitgleichen Bild-Ton-Übertragung vernommen werden kann (BGHSt 45, 188, 190).
  • BGH, 29.04.2003 - 1 StR 88/03

    Beweiswürdigung (Gesamtwürdigung bei Aussage gegen Aussage; Kronzeugenregelung)

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
    Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es regelmäßig ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte; für diesen Fall besteht nämlich die nicht fernliegende Gefahr, daß der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den Nichtgeständigen zu Unrecht belastet (vgl. BGH NStZ-RR 2003, 245).
  • BGH, 21.10.1987 - 3 StR 455/87

    Aufhebung des Strafausspruchs wegen fehlender Erörterung der Anwendung von § 31

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
    Im Hinblick auf die in diesem Zusammenhang getroffenen Urteilsfeststellungen liegt die Annahme eines Aufklärungserfolgs durchaus nahe und bedurfte der Erörterung (vgl. hierzu BGHR BtMG § 31 Nr. 1 Prüfungspflicht 1; Körner, BtMG 5. Aufl. § 31 Rdn. 32 ff. m.w.N.).
  • BGH, 12.06.2002 - 5 StR 207/02

    Strafmildernde Berücksichtigung des Zeitpunkts des Eingreifens von

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
    Das Drogenlabor in Kevelaer war von den Ermittlungsbehörden schon so frühzeitig entdeckt worden, daß die gesamte Produktion von MDMA unter den Augen der Polizei stattfand (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 600/83; Beschluß vom 12. Juni 2002 - 5 StR 207/02).
  • BGH, 25.07.2000 - 1 StR 169/00

    Fragerecht gegenüber Belastungszeugen

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
    Kann der Angeklagte aber sein durch Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK garantiertes Recht, Fragen an den Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen, nicht ausüben, weil diesem ein weitgehendes oder umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden wird, muß dieser Umstand schon deshalb bei der Beweiswürdigung hinreichend bedacht werden, weil die durch Vernehmung der Verhörsperson eingeführte Aussage bei Fehlen eines kontradiktorischen Verhörs (§ 69 Abs. 2 StPO) nur beschränkt hinterfragt und vervollständigt werden kann (vgl. BGHSt 46, 93, 106).
  • BGH, 25.10.1983 - 5 StR 600/83

    Überprüfung des Bestands eines Schuldspruchs - Erhebung von Beweisen für die

    Auszug aus BGH, 07.07.2004 - 5 StR 71/04
    Das Drogenlabor in Kevelaer war von den Ermittlungsbehörden schon so frühzeitig entdeckt worden, daß die gesamte Produktion von MDMA unter den Augen der Polizei stattfand (vgl. BGH StV 2000, 555; BGH, Urteil vom 25. Oktober 1983 - 5 StR 600/83; Beschluß vom 12. Juni 2002 - 5 StR 207/02).
  • BGH, 08.06.2016 - 2 StR 539/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Zeuge, der mit Aussage zugleich strafrechtliche

    Dies muss erst recht gelten, wenn ein unmittelbarer Tatzeuge mit seinen Angaben, die einen anderen belasten, zugleich Vorteile im Sinne von § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG oder § 46b StGB, einschließlich der Verschonung von Untersuchungshaft, erstrebt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, StV 2004, 578, 579).
  • BGH, 08.12.2005 - 4 StR 198/05

    Recht auf ein faires Verfahren (Verfahrensabsprachen: ausgeschlossener Gegenstand

    Sie war daher dem Strengbeweis zugänglich (vgl. BGH NStZ 2003, 558, 559; 2004, 691, 692 aE).

    So verhielt es sich aber hier; denn für die Frage, ob das den Angeklagten D. belastende Geständnis des A. glaubhaft ist, und damit für die Beurteilung der Schuldfrage bei D. , konnte es entscheidend darauf ankommen, ob A. sich durch eine (wahrheitswidrige) Benennung bzw. (übermäßige) Belastung von Tatbeteiligten im Rahmen einer Absprache Vorteile versprechen konnte (vgl. BGHSt 48, 161, 168; BGH NStZ 2004, 691, 692).

  • BGH, 17.09.2009 - 4 StR 174/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung bei Abstützung des Urteils auf möglicherweise

    Zudem hätte es unter den hier gegebenen Umständen der Mitteilung bedurft, ob die Zeugen K. und N. bereits wegen ihrer Beteiligung an den hier ausgeurteilten Straftaten verurteilt worden waren, weil es gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts regelmäßig ein wichtiger Gesichtspunkt ist, ob sich ein Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte (vgl. BGH NStZ 2004, 691).

    Insbesondere hätte sich das Landgericht mit der nicht fern liegenden Gefahr auseinandersetzen müssen, dass ein "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, einen nicht Geständigen zu Unrecht belastet (vgl. BGH NStZ 2003, 245; 2004, 691).

  • BGH, 22.09.2011 - 2 StR 263/11

    Beweiswürdigung (Überzeugungsbildung bei maßgeblichen, belastenden Angaben eines

    Dabei sind im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 d MRK erhöhte Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung zu stellen, wenn die belastenden Angaben - wie hier - nur mittelbar über eine Vernehmungsperson in die Hauptverhandlung eingeführt werden können (vgl. BGHR StPO, § 261 Zeuge 2; BGH NStZ 2004, 691, 692).

    b) Ferner hätte sich das Landgericht auch mit der Frage auseinandersetzen müssen, ob sich der Zeuge C. in dem gegen ihn geführten Strafverfahren möglicherweise durch unrichtige Angaben Vorteile im Sinne einer "Aufklärungshilfe" verschaffen wollte (BGH NStZ 2004, 691, 692).

  • OLG Koblenz, 04.05.2006 - 1 Ss 93/06

    Beweiswürdigung bei Aussage eines einzigen Belastungszeugen

    Für die Glaubhaftigkeitsbeurteilung gerade bei Aussagen im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts ist es regelmäßig ein wesentlicher Gesichtspunkt, ob sich der Zeuge durch seine Aussage in dem gegen ihn selbst gerichteten Verfahren im Hinblick auf § 31 BtMG entlasten wollte; für diesen Fall besteht nämlich die nicht fern liegende Gefahr, dass der "Aufklärungsgehilfe", der sich durch seine Aussage Vorteile verspricht, den nicht Geständigen zu Unrecht belastet (BGH, NStZ-RR 2003, 245; NStZ 2004, 691 f.).

    Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastende Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits wegen seiner Beteiligung an derselben Betäubungsmittelstraftat verurteilt worden, muss die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als Aufklärungshilfe verdient hat oder nicht (BGH, NStZ 2004, 691, 692).

    Das Gericht hat in seiner Gesamtbeurteilung der Zeugenaussage S...... weiterhin nicht berücksichtigt, ob sich der geständige Mitbeschuldigte S...... nicht nur durch die wahrheitsgemäße Belastung des Angeklagten eigene Vorteile verschafft hat, sondern sich möglicherweise darüber hinaus in bedenklicher Weise zu Lasten des nicht geständigen Angeklagten eingelassen haben könnte (vgl. BGH, NStZ 2004, 691, 692).

  • BGH, 01.02.2007 - 5 StR 494/06

    Raub mit Todesfolge (Leichtfertigkeit; Raubvorsatz); Beweiswürdigung und

    dd) Das Landgericht hat es schließlich unterlassen, bei der Wertung der Beweise auf die sich aus der Konstellation Aussage-gegen-Aussage in Kumulation mit dem geringeren Beweiswert der bloß zur Verfügung stehenden mittelbaren Aussagen ergebenden erhöhten Schwierigkeiten Bedacht zu nehmen (vgl. BGH NStZ 2004, 691, 692; NJW 2007, 237, 239 m.w.N.).
  • BGH, 06.08.2013 - 1 StR 201/13

    Verfahrensabtrennung (Überprüfung der Zweckmäßigkeit und des richterlichen

    Dabei hat es auch den im Hinblick auf Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK - die belastenden Angaben waren nur mittelbar über zwei Vernehmungspersonen in die Hauptverhandlung eingeführt worden - erhöhten Anforderungen an die Sorgfältigkeit und Vollständigkeit der vorzunehmenden Gesamtwürdigung genügt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Juli 2004 - 5 StR 71/04, BGH NStZ 2004, 691, 692; vom 17. März 2009 - 4 StR 662/08, NStZ-RR 2009, 212; vom 22. September 2011 - 2 StR 263/11, NStZ-RR 2012, 52).
  • BGH, 17.04.2007 - 5 StR 99/07

    Beweiswürdigung bei ausschließlicher Belastung durch die Aussage eines anderen

    Diese Erwägungen reichen indes nicht aus, um die in der hier gegebenen Situation der konkreten Belastung allein durch einen entdeckten Tatbeteiligten gebotene sorgfältige Gesamtwürdigung aller Indizien zu belegen (vgl. BGH NStZ 2004, 691).
  • BGH, 17.03.2009 - 4 StR 662/08

    Lückenhafte Beweiswürdigung (Darstellungsanforderungen bei Verurteilung auf Grund

    Kann der Angeklagte aber sein durch Art. 6 Abs. 3 lit. d MRK garantiertes Recht, Fragen an den Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen, nicht ausüben, weil diesem ein weitgehendes oder umfassendes Auskunftsverweigerungsrecht zugestanden wird, muss dieser Umstand schon deshalb bei der Beweiswürdigung bedacht werden, weil die durch die Vernehmung der Verhörsperson eingeführte Aussage bei Fehlen eines kontradiktorischen Verhörs nur beschränkt hinterfragt und vervollständigt werden kann (BGH NStZ 2004, 691, 692 m.w.N.).
  • BGH, 24.11.2004 - 5 StR 480/04

    Verletzung der Aufklärungspflicht (sich aufdrängende Beweiserhebung);

    Ist ein geständiger Mitbeschuldigter, auf dessen belastende Aussage die Überführung des Angeklagten entscheidend gestützt wird, bereits - wie hier - wegen seiner Beteiligung an derselben Betäubungsmittelstraftat verurteilt worden, muß die Beweiswürdigung deshalb erkennen lassen, ob sich der Betreffende eine Strafmilderung als "Aufklärungsgehilfe" verdient hat oder nicht und ob er sich möglicherweise darüber hinaus in bedenklicher Weise zu Lasten des nicht geständigen Angeklagten eingelassen haben kann (vgl. BGH StV 2004, 578, 579).
  • BGH, 14.05.2008 - 2 StR 147/08

    Beweiswürdigung (Betäubungsmittelstraftaten; Aufklärungshilfe)

  • BGH, 15.01.2008 - 4 StR 533/07

    Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage (Anforderungen an die

  • BGH, 22.12.2005 - 4 StR 268/05

    Begrenzte Revisibilität der Beweiswürdigung

  • BGH, 01.09.2009 - 5 StR 285/09

    Rechtsfehlerhafte Beweiswürdigung (unauflöslicher Widerspruch)

  • OLG Düsseldorf, 20.02.2008 - 5 Ss 15/08

    Strafprozessrecht: Beweiswürdigung bei Aussage gegen Aussage

  • OLG Koblenz, 30.11.2015 - 2 OLG 4 Ss 186/15

    Betäubungsmitteldelikt: Eigennützigkeit des Handeltreibens; Erwerb von

  • BGH, 03.08.2004 - 5 StR 263/04

    Unbegründetheit einer Revision

  • OLG Koblenz, 26.11.2007 - 1 Ss 321/07

    Betäubungsmittelverfahren: Würdigung der dem Bestreiten des Angeklagten

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