Rechtsprechung
BGH, 26.02.1954 - 5 StR 720/53 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 5, 352
- NJW 1954, 685
Wird zitiert von ... (18)
- BGH, 17.10.1961 - 1 StR 130/61
Verfassungsgemäßheit von § 401 Abgabenordnung (AbgO) a.F. - Möglichkeit …
Sie sei außerdem in - sich widersprüchlich - und deswegen verfassungswidrig (BVerfGE 1, 14, 45) [BVerfG 23.10.1951 - 2 BvG 1/51] -, weil Einziehung und Wertersatz, allein nach dem Wert der einzuziehenden Ware festbestimmt, es nicht zuließen, die Schwere der Tat und das Maß der Schuld zu berücksichtigen, dies aber umgekehrt für die nachgiebige Geldsumme, die bei nicht zu ermittelndem Wert an die Stelle des Wertersatzes tritt, gerade vorgeschrieben sei (BGHSt 5, 352).- Ebenfalls kann hier - her z.B. die Rechtsprechung gezählt werden, daß die Einziehung sich nicht allein gegen den Täter oder Teilnehmer richte, dem die Sache gehört, sondern als Strafe auch alle anderen an der Tat etwa Beteiligten treffen solle; und daß diese dann, wenn abgabepflichtige Ware bei ihrem Eigentümer nicht mehr einziehbar ist, gesamtschuldnerisch mit dem Eigentümer den Wert - als Strafe - zu ersetzen haben, aber wenn einer von ihnen den Wertersatz leistet, wie von einer bürgerlichrechtlichen Schuld befreit werden und untereinander sollen Geldausgleich suchen dürfen (§ 422 Abs. 1 Satz 1, § 426 BGB), sonst jedoch die Ersatzfreiheitsstrafe, und zwar jeder ganz, zu verbüßen haben (BGSt 62, 49, 51; 65, 283, 284; 68, 37; 72, 239, 240; BGHSt 5, 352, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; 6, 4) [BGH 04.03.1954 - 3 StR 281/53].
Bei dieser Sachlage wäre eine Wertersatzstrafe gegen den Angeklagten nach § 401 Abs. 2 AbgO ohne weiteres gerechtfertigt gewesen; denn diese trat stets ein, wenn die Einziehung, sei es aus tatsächlichen, sei es aus rechtlichen Gründen unausführbar war (BGHSt 4, 62, 64 [BGH 20.02.1953 - 2 StR 655/52]; 5, 352, 354, 8, 98, 99) [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53].
- BGH, 27.01.1959 - 5 StR 428/57
Rechtsmittel
Diese Vergünstigung kommt nur dem an der Steuerstraftat (Zollstraftat) schuldlosen Eigentümer selbst, nicht aber - mittelbar - auch dem an dieser Tat beteiligten Täter zu (vgl. BGHSt 3, 163 [164]; BGH NJW 1954, 685).Die Vorschrift setzt allerdings voraus, daß der Tatrichter den Wert genau ermittelt, daß er, wenn auch auf Grund einer Schätzung, die volle Überzeugung von dem von ihm ermittelten Wert gewinnt (vgl. BGHSt 5, 352 = NJW l954, 685).
Die verhängte Geldstrafe darf nur nicht in auffälligem Mißverhä1tnis zu dem Tatgeschehen stehen oder gegen die allgemeinen Grundsätze der Strafzumessung verstoßen (vgl. BGHSt 5, 352 = NJW 1954, 685).
- BGH, 28.03.1979 - 2 StR 700/78
Verfall und Wertersatzeinziehung bei Verstoß gegen das BtMG - Rechtliche …
Dies wäre mit dem Sinn der Maßnahme des Verfalls nicht vereinbar (vgl. BGHSt 5, 155, 162 f; 5, 352, 354).
- BGH, 11.12.1956 - 1 StR 182/56
Rechtsmittel
Der Tatrichter kann aber, wenn andere Mittel zur Erforschung des Sachverhalts versagen, den (Mindest-)Umfang der strafbaren Beteiligung eines Angeklagten auch auf Grund einer Schätzung feststellen und so zu voller Schuldüberzeugung kommen (vgl BGHSt 5, 352 f; 1 StR 159/51 vom 9.10.1951; 3 StR 462/55 vom 1.3.1956).Soweit die Angeklagten gemeinsam an der Straftat beteiligt sind, hätte übrigens nur ihre gesamtschuldnerische Haftung für die Geldsummen ausgesprochen werden dürfen (BGHSt 5, 352, 354) [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53].
- BGH, 19.07.1955 - 5 StR 462/54 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 22.11.1957 - 5 StR 477/57
Letztes Wort, Schlussvortrag Verteidiger, Absetzen der Urteilsformel, …
Das hat der Senat bereits wiederholt entschieden (vgl. BGHSt 4, 191; 5,354) [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]. - BVerwG, 16.12.1980 - 6 C 110.79
Voraussetzungen für eine vorschriftsmäßige Besetzung eines Gerichts - Verletzung …
Die Rechtsprechung hat vielmehr anerkannt, daß ein blinder Richter durchaus in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht mitwirken kann (BGHSt 4, 191; 5, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; BSGE 23, 184; BSG, NJW 1971, 1382). - BVerwG, 02.07.1981 - 6 C 98.79
Die vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Schließen der Augen durch einen …
Die Rechtsprechung hat vielmehr anerkannt, daß ein blinder Richter durchaus in einem als Tatgericht erkennenden Kollegialgericht mitwirken kann (BGHSt 4, 191; 5, 354 [BGH 26.02.1954 - 5 StR 720/53]; BSGE 23, 184; BSG, NJW 1971, 1382). - BGH, 25.04.1979 - 2 StR 196/79
Abschöpfung des durch die rechtswidrige Tat erlangten Gewinns durch die Maßnahme …
Dies wäre mit dem Sinn der Maßnahme des Verfalls nicht vereinbar (vgl. BGHSt 5, 155, 162 f; 5, 352, 354). - BGH, 05.04.1955 - 1 StR 494/54
Rechtsmittel
Die Kammer durfte sie für alle Angeklagten zusammenfassend darlegen (BGH vom 26. Februar 1954 - 5 StR 720/53 -). - BGH, 12.02.1965 - 4 StR 346/64
Verletzung der vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts durch die Zuteilung …
- BGH, 20.05.1959 - 2 StR 160/59
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- BGH, 18.12.1958 - 4 StR 390/58
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- BGH, 09.12.1954 - 4 StR 304/54
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- BGH, 09.08.1957 - 2 StR 208/57
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- BGH, 28.03.1957 - 4 StR 2/57
Rechtsmittel
- BGH, 29.10.1958 - 2 StR 425/58
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- BGH, 16.04.1958 - 2 StR 121/58
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