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   BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77   

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BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77 (https://dejure.org/1977,5877)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1977 - 5 StR 724/77 (https://dejure.org/1977,5877)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 (https://dejure.org/1977,5877)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Freiwilliges, aber nicht eigenmächtiges Verlassen des Sitzungssaals durch den Angeklagten bei der Vernehmung eines Zeugen - Fehlender Gerichtsbeschluss zur Entfernung des Angeklagten als absoluter Revisionsgrund - Erkennbarkeit des Grundes für die Entfernug des ...

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.10.1953 - 5 StR 245/53

    Beweiskraft eines Protokolls bei nachträglicher Unrichtigerklärung durch eine der

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77
    Dieser Mangel bedeutet jedenfalls dann einen unbedingten Revisionsgrund im Sinn des § 338 Nr. 5 StPO, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501).
  • BGH, 28.09.1960 - 2 StR 429/60

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes nach § 338 Nr.

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77
    Dieser Mangel bedeutet jedenfalls dann einen unbedingten Revisionsgrund im Sinn des § 338 Nr. 5 StPO, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501).
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 616/67

    Zeitweiser Ausschluss des Angeklagten auf Zeugenwunsch - Drohender Verlust eines

    Auszug aus BGH, 06.12.1977 - 5 StR 724/77
    Dieser Mangel bedeutet jedenfalls dann einen unbedingten Revisionsgrund im Sinn des § 338 Nr. 5 StPO, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501).
  • BGH, 30.08.2000 - 5 StR 268/00

    Verurteilung einer Leipzigerin zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen Ermordung

    Das sollte aber - zur gebotenen Vermeidung überspannter Formstrenge bei Anwendung der absoluten Revisionsgründe - jedenfalls dann nicht gelten, wenn die Voraussetzungen für eine Abwesenheitsverhandlung zweifelsfrei vorliegen, entsprechend das Einverständnis des auf sein Anwesenheitsrecht verzichtenden Angeklagten - wie das sämtlicher Prozeßbeteiligter - auf der Anerkennung dieser verfahrensrechtlich eindeutigen Situation beruht (vgl. zum Meinungsstand BGHR StPO § 338 Nr. 5 - Angeklagter 18; BGH NJW 1976, 1108; BGH NStZ 1983, 36; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77; jeweils m.w.N.; so jedenfalls für das Fehlen einer Beschlußbegründung: BGHSt 22, 18, 20; BGHR StPO § 247 Satz 2 - Begründungserfordernis 1; vgl. auch BGHSt 45, 117 m. Anm. Rieß JR 2000, 253; a.A. Diemer in KK 4. Aufl. § 247 Rdn. 16).
  • BGH, 06.08.1986 - 3 StR 243/86

    Strafbarkeit wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Voraussetzungen für eine

    Daß der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 8. Oktober 1953 - 5 StR 245/53 (BGHSt 4, 364) in dem bloßen Fehlen einer Begründung eines verkündeten Gerichtsbeschlusses stets, also unabhängig vom Vorliegen der sachlichen Voraussetzungen für ihn, einen unbedingten Revisionsgrund annehmen wollte, liegt fern (vgl. BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77), kann aber letztlich dahinstehen; die bezeichnete Entscheidung, die einen Fall zum Gegenstand hatte, in dem ein Gerichtsbeschluß überhaupt nicht ergangen war, würde auf einer solchen Rechtsauffassung nicht beruhen.
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Das Einverständnis der Verfahrensbeteiligten mit der eingehaltenen Verfahrensweise ändert daran nichts, weil die Voraussetzungen des § 247 StPO nicht ihrer Verfügung unterliegen (vgl. BGH NStZ 1991, 296; BGH, Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 22. April 1975 - 5 StR 146/75).
  • BGH, 19.10.1982 - 5 StR 670/82

    Voraussetzungen der ordnungsgemäßen Rüge in Bezug auf die zweitweilige

    Dieser Mangel kann jedenfalls dann die Revision begründen, wenn nicht klar zutage liegt, daß die sachlichen Voraussetzungen des § 247 StPO vorgelegen haben (BGHSt 4, 364; 15, 194, 196; 22, 18, 20; BGH GA 1968, 281; BGH MDR 1976, 501; BGH Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - 5 StR 724/77 - und vom 18. Juli 1978 - 1 StR 180/78 -).
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