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   BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52   

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https://dejure.org/1952,1239
BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52 (https://dejure.org/1952,1239)
BGH, Entscheidung vom 20.11.1952 - 5 StR 733/52 (https://dejure.org/1952,1239)
BGH, Entscheidung vom 20. November 1952 - 5 StR 733/52 (https://dejure.org/1952,1239)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.05.1952 - 5 StR 182/52
    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52
    Das ist, wie der Senat bereits in einemUrteil vom 8. Mai 1952 (5 StR 182/52) entschieden hat, im allgemeinen eine Ermessensfrage.

    In der erwähnten Sache 5 StR 182/52 konnte angesichts der besonderen Sachlage ohne weiteres davon ausgegangen werden, daß alle Bemühungen, den Zeugen für die Hauptverhandlung zu erreichen, vergeblich bleiben würden.

  • BGH, 28.02.1952 - 5 StR 46/52

    Beurteilung der Zurechnungsfähigkeit eines "hirnverletzten" Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52
    Hier ist das Schwurgericht - in Übereinstimmung mit der Entscheidung des Senats NJW 1952, 633 - davon ausgegangen, daß es in der Regel eines Hirnfacharztes bedürfe, um die Zurechnungsfähigkeit eines hirnverletzten Angeklagten zu beurteilen.

    Gerade in dieser Hinsicht hatten sich in dem Falle, den die Entscheidung NJW 1952, 633 behandelt, bestimmte, dort näher erörterte Bedenken ergeben.

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 20.11.1952 - 5 StR 733/52
    Erstattet jemand eine wahre Anzeige, die zu gerichtlicher Aburteilung führt, so kann allerdings die Frage, ob der Erfolg rechtswidrig ist, für alle Beteiligten (Anzeigeerstatter, Anklagevertreter, Richter) nur einheitlich entschieden werden (BGH NJW 1952, 1024; hier handelt es sich um das vom Angeklagten in seiner Eingabe vom 5. November 1952 nach der Tagespresse angeführte Urteil).
  • BGH, 26.04.1955 - 5 StR 86/55

    Stellung des Richters gegenüber dem psychiatrischen Sachverständigen -

    Der erkennende Senat hat darüber in seinem Urteil 5 StR 733/52 vom 20. November 1952 ausgeführt:.
  • BGH, 19.02.2014 - 5 StR 626/13

    Strafzumessung beim versuchten Mord (keine Strafrahmenverschiebung trotz

    Eine Erörterungspflicht käme auf der Grundlage der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann in Betracht, wenn die Ergebnisse einer nachgelagerten Untersuchung bislang getroffenen zentralen Befunden widersprächen, nicht aber dann, wenn sie diese, etwa auch nur in einem untergeordneten Punkt, bestätigen würden (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 2012 - 1 StR 389/12 Rn. 13 ff. mwN, aaO, sowie BGH, Urteile vom 20. November 1952 - 5 StR 733/52 - und vom 26. April 1955 - 5 StR 86/55, BGHSt 8, 113, 116).
  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
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  • BGH, 09.07.1968 - 1 StR 254/68

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Unerreichbarkeit eines Zeugen im Ausland -

    Dieser hätte - bei Zustimmung des Zeugen - auch eine eidliche Vernehmung durchführen können Grützner a.a.O.); nach dem Inhalt der Aussage hätte das Landgericht entscheiden können, ob es eine Vernehmung in der Hauptverhandlung für erforderlich hielt (vgl. BGH Urteil vom 20. November 1952 - 5 StR 733/52).
  • BGH, 12.03.1965 - 4 StR 77/65

    Beeinträchtigung der Zurechnungsfähigkeit durch syphilitische Hirnerkrankung -

    Hirnkranke leiden unter einer Freiheitsstrafe im allgemeinen stärker als andere (vgl. BGH 4 StR 470/52 vom 11. Dezember 1952, BGH 5 StR 733/52 vom 20. November 1952, beide bei Dallinger MDR 1953, 146, 147) [BGH 11.12.1952 - 4 StR 470/52] [BGH 19.12.1952 - StR 1 365/52 ].
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