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   BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78   

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https://dejure.org/1979,8012
BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78 (https://dejure.org/1979,8012)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1979 - 5 StR 746/78 (https://dejure.org/1979,8012)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 (https://dejure.org/1979,8012)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unerreichbarkeit eines im Ausland an einem bekannten Ort lebenden Zeugen - Entfernung von Zollplomben als Urkundenunterdrückung und Siegelbruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unerreichbarkeit eines im Ausland an einem bekannten Ort lebenden Zeugen; Entfernung von Zollplomben als Urkundenunterdrückung und Siegelbruch

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 296
  • NStZ 1981, 96
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 02.11.1976 - 1 StR 502/76

    Ordnungsgemäße Ablehnung der Vernehumg eines Zeugen - Verlesung der

    Auszug aus BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78
    In einem solchen Falle ist die Vernehmung vor einem ersuchten Richter nutzlos und damit überflüssig, weil sie sich zur Sachaufklärung nicht eignet (BGH Urteil vom 2. November 1976 - 1 StR 502/76).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 31/12

    Aufklärungspflicht des Gerichts bei zunächst erfolgter Wahrunterstellung und

    a) Nach ständiger Rechtsprechung ist das Tatgericht zwar nicht gehalten, die als wahr unterstellte Tatsache noch im Urteil als bedeutsam anzusehen und sie als solche in die Beweiswürdigung einzustellen; es ist daher nicht gehindert, eine zunächst als wahr unterstellte Behauptung im Urteil als aus tatsächlichen Gründen bedeutungslos zu behandeln (BGH, Urteile vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78, NStZ 1981, 96; vom 2. November 1982 - 5 StR 308/82, NStZ 1983, 357; vom 24. Januar 2006 - 5 StR 410/05, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung 37; Beschlüsse vom 23. Juli 2008 - 5 StR 285/08, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Wahrunterstellung; vom 24. Februar 2009 - 5 StR 605/08, NStZ-RR 2009, 179).
  • BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf

    Zu a): Der Beschwerdeführer wendet sich nicht dagegen, daß die Strafkammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs angenommen hat, ein bekannter Zeuge, der sich an einem bekannten Ort des Auslands aufhält, dürfe als unerreichbar angesehen werden, falls nicht die Vernehmung durch einen ersuchten Richter, sondern nur die Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erforschung der Wahrheit beizutragen vermag, aber nicht herbeigeführt werden kann (RGSt 46, 383; RG HRR 1937, 361; BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH GA 1971, 85; BGH, Urt. vom 14. Februar 1978 - 1 StR 652/77 - bei Holtz MDR 1978, 459; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 - bei Holtz MDR 1979, 807).
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