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   BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94   

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BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94 (https://dejure.org/1995,226)
BGH, Entscheidung vom 16.11.1995 - 5 StR 747/94 (https://dejure.org/1995,226)
BGH, Entscheidung vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 (https://dejure.org/1995,226)
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Todesstrafen in der DDR

Rechtsbeugung, Totschlag

Volltextveröffentlichungen (6)

  • HRR Strafrecht

    § 336 StGB; § 244 StGB DDR; Art. 6 Abs. 2 DDR-Verfassung
    Tatbestand der Rechtsbeugung bei Mitwirkung eines DDR-Strafrichters an Todesurteilen (Fallgruppen der durch Willkür gekennzeichneten offensichtlichen schweren Menschenrechtsverletzungen)

  • lexetius.com

    StGB-DDR § 244; StGB § 23 Abs. 1, § 336; Verf-DDR Art. 6 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung eines Richters - DDR - Mitwirkung an Todesurteilen

Kurzfassungen/Presse (2)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsbeugungsprozesse gegen ehemalige DDR-Richter und Staatsanwälte vor dem Bundesgerichtshof (Ulrike Homann; KJ 1996, 494-504)

In Nachschlagewerken

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHSt 41, 317
  • NJW 1996, 857
  • MDR 1996, 402
  • NStZ 1996, 389 (Ls.)
  • NJ 1996, 154
 
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Wird zitiert von ... (31)Neu Zitiert selbst (31)

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Eine Bestrafung ist weder durch in der DDR erlassene Amnestien (vgl. BGHSt 39, 353, 358 ff.; BGH NJW 1994, 3238, 3239 - insoweit nicht in BGHSt 40, 169 abgedruckt - Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt) noch durch Verfolgungsverjährung ausgeschlossen.

    An den mit dem Erfordernis eines elementaren Verstoßes gegen die Rechtspflege verbundenen Einschränkungen des Rechtsbeugungstatbestandes hat der Senat auch für den besonders sensiblen Bereich der politisch motivierten Strafjustiz festgehalten (dazu näher Urteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    b) Die strafrechtliche Bewertung der Tätigkeit von DDR-Justizangehörigen ist unter strikter Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien vorzunehmen, die für das Strafrecht entwickelt worden sind und seiner Anwendung Grenzen setzen (Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 --, zum Abdruck in BGHSt bestimmt).

    bb) Das staatlich verübte Unrecht in der DDR kann mit Rücksicht auf die unterschiedliche Dimension nicht mit dem im nationalsozialistischen Regime begangenen gleichgesetzt werden (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -).

    Es kann dahinstehen, ob Vorstellungen dieser Art als Verbotsirrtum anzusehen sind; ein solcher wäre jedenfalls weder unvermeidbar noch jemals zur Strafrahmenverschiebung geeignet (vgl. Senatsurteil vom 15. September 1995 - 5 StR 713/94 -).

  • BGH, 03.11.1992 - 5 StR 370/92

    Mauerschützen I

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    So hat der Bundesgerichtshof für die Todesschüsse an der innerdeutschen Grenze entschieden (BGHSt 39, 1; zuletzt BGH NJW 1995, 2728 m.w.N.).

    Im übrigen gestattete Art. 6 Abs. 2 der DDR-Verfassung/1949 in der Auslegung durch die Rechtsprechung der DDR es dem Richter in allen Fällen, eine andere Strafe als die Todesstrafe zu wählen; insofern konnte die Vorschrift "menschenrechtsfreundlich" (BGHSt 39, 1, 25) ausgelegt werden.

    Anders als im nationalsozialistischen Führerstaat gab es in der DDR keine Doktrin, wonach der bloße Wille der Inhaber staatlicher Macht Recht schaffen konnte (vgl. BGHSt 39, 1, 24; 40, 30, 35, 40, 113, 116).

  • BGH, 13.12.1993 - 5 StR 76/93

    Stellung der Rechtspflege im System der DDR; Rechtsbeugung durch DDR-Richter

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Richter der DDR wegen Rechtsbeugung (§ 336 StGB, § 244 StGB-DDR) und damit tateinheitlich zusammentreffender Delikte verfolgt werden (vgl. BGHSt 40, 30; 40, 125; 40, 169; 40, 272; BGH NJW 1995, 2734; Senatsurteile vom 15. September 1995 - 5 StR 642 und 713/94 sowie 23, 68 und 168/95 -).

    (BGHSt 40, 30, 32 ff.; vgl. auch BGHSt 14, 147 sowie LG Leipzig NJ 1994, 111 und die darauf ergangene Revisionsentscheidung BGH, Beschluß vom 10. August 1994 - 3 StR 252/94 -, s. NJ 1994, 456).

    Anders als im nationalsozialistischen Führerstaat gab es in der DDR keine Doktrin, wonach der bloße Wille der Inhaber staatlicher Macht Recht schaffen konnte (vgl. BGHSt 39, 1, 24; 40, 30, 35, 40, 113, 116).

  • BVerfG, 21.06.1977 - 1 BvL 14/76

    Lebenslange Freiheitsstrafe

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Die Idee der Gerechtigkeit fordert, daß Tatbestand und Rechtsfolge in einem sachgerechten Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 20, 323, 331); eine verhängte Strafe muß ein gerechtes Verhältnis zum Maß der Schuld des Täters einhalten (BVerfGE 45, 187, 260).

    Besonders beachtlich ist dabei auch die Berücksichtigung zeitgebundener Wandlungen im Verständnis von Strafe und Strafrechtsfunktion (vgl. BVerfGE 45, 187, 229).

  • BGH, 07.12.1956 - 1 StR 56/56

    Standgerichtliches Todesurteil gegen einen Volkssturmmann (wegen Fahnenflucht und

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Er war als Verbot grausamen oder übermäßig harten Strafens von jeher ungeschriebener Grundsatz des deutschen Strafrechts (BGHSt 3, 110, 119; 10, 294, 301); er wurde bereits durch das MRG Nr. 1 Art. IV Ziff. 8 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland , S. 11) ausgesprochen.

    Einen wesentlichen Anteil an dieser Entwicklung hatte nicht zuletzt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl., BGHSt 10, 294; BGH NJW 1968, 1339, 1340; vgl. dazu LG Berlin DRiZ 1967, 390, 393, r. Sp.).

  • BGH, 18.01.1994 - 1 StR 740/93

    Verjährung für DDR-Alttaten, die vor dem Beitritt noch nicht verjährt waren;

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Auch für die hier zur Entscheidung stehenden Fälle der Anwendung politischen Strafrechts durch den Ia-Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht, so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (BGHSt 40, 48; 40, 113; BGH NJW 1995, 2861; - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).

    Es ist ferner auszuschließen, daß das Schwurgericht in Anwendung des StGB-DDR zu einer die verhängte Gesamtstrafe unterschreitenden Hauptstrafe gelangt wäre, wenngleich bei Anwendung des § 113 Abs. 1 Nr. 3 StGB-DDR, die anstelle von § 213 StGB alternativ nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48, 55; 40, 113, 115), i.V.m. §§ 244, 64 StGB-DDR theoretisch eine geringere Mindeststrafe (sechs Monate Freiheitsstrafe) zur Verfügung gestanden hätte.

  • BGH, 05.07.1995 - 3 StR 605/94

    Mögliche Rechtsbeugung durch Arbeitsrichter in der DDR bei Überprüfung der

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Nach inzwischen gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs können Richter der DDR wegen Rechtsbeugung (§ 336 StGB, § 244 StGB-DDR) und damit tateinheitlich zusammentreffender Delikte verfolgt werden (vgl. BGHSt 40, 30; 40, 125; 40, 169; 40, 272; BGH NJW 1995, 2734; Senatsurteile vom 15. September 1995 - 5 StR 642 und 713/94 sowie 23, 68 und 168/95 -).

    Das Recht der DDR darf mit Rücksicht auf das Prinzip des Vertrauensschutzes, auch im Blick auf Art. 103 Abs. 2 GG, nicht nach einer am Grundgesetz orientierten Auslegung interpretiert werden; sonst würde das Handeln eines Täters an ihm fremden Maßstäben, nämlich denen eines Rechtsstaats und seiner Wertordnung, gemessen werden (vgl. Senatsurteil a.a.O.; BGH NJW 1995, 2734).

  • BGH, 19.04.1994 - 5 StR 204/93

    Verjährung hinsichtlich von Straftaten, die in der DDR bewusst nicht geahndet

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Auch für die hier zur Entscheidung stehenden Fälle der Anwendung politischen Strafrechts durch den Ia-Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht, so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (BGHSt 40, 48; 40, 113; BGH NJW 1995, 2861; - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).

    Es ist ferner auszuschließen, daß das Schwurgericht in Anwendung des StGB-DDR zu einer die verhängte Gesamtstrafe unterschreitenden Hauptstrafe gelangt wäre, wenngleich bei Anwendung des § 113 Abs. 1 Nr. 3 StGB-DDR, die anstelle von § 213 StGB alternativ nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48, 55; 40, 113, 115), i.V.m. §§ 244, 64 StGB-DDR theoretisch eine geringere Mindeststrafe (sechs Monate Freiheitsstrafe) zur Verfügung gestanden hätte.

  • BGH, 26.04.1995 - 3 StR 93/95

    DDR - StGB-DDR - Verfolgungsverjährung - Verjährung - Körperverletzung -

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Auch für die hier zur Entscheidung stehenden Fälle der Anwendung politischen Strafrechts durch den Ia-Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR hat die Verjährung in der DDR aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses geruht, so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (BGHSt 40, 48; 40, 113; BGH NJW 1995, 2861; - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).

    § 244 StGB-DDR hat insoweit wegen des Grundsatzes strikter Alternativität (vgl. BGH NJW 1995, 2861; Senatsurteil vom 15. September 19915 - 5 StR 642/94 -) außer Betracht zu bleiben.

  • BGH, 08.07.1952 - 1 StR 123/51

    Mittelbare Täterschaft durch Anzeige und Herbeiführung einer Verhandlung vor

    Auszug aus BGH, 16.11.1995 - 5 StR 747/94
    Allein die gesetzliche Eröffnung von Strafrahmen anstelle absoluter Strafdrohungen, wie sie für Art. 6 Abs. 2 der DDR-Verfassung/1949 aus § 1 Abs. 1 StGB entnommen wurde, bildet hierfür eine hinreichend deutliche gesetzliche Verankerung (vgl. BGHSt 3, 110, 118 f.), so daß die Verhängung einer in diesem Sinne unverhältnismäßig Höhen Strafe aus dem gesetzlichen Strafrahmen fraglos eine gesetzwidrige Entscheidung war (s. auch Lehrbuch aaO S. 602 f., 605 f.).

    Er war als Verbot grausamen oder übermäßig harten Strafens von jeher ungeschriebener Grundsatz des deutschen Strafrechts (BGHSt 3, 110, 119; 10, 294, 301); er wurde bereits durch das MRG Nr. 1 Art. IV Ziff. 8 (Amtsblatt der Militärregierung Deutschland , S. 11) ausgesprochen.

  • BGH, 16.02.1960 - 5 StR 473/59

    Richter, dem es an der verfassungsgemäßen Unabhängigkeit fehlt, als Täter einer

  • BGH, 09.05.1994 - 5 StR 354/93

    Rechtsbeugung durch DDR-Militär-Staatsanwälte; Begünstigung

  • BGH, 06.10.1994 - 4 StR 23/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der ehemaligen DDR (Straftaten der

  • BGH, 10.03.1995 - 5 StR 434/94

    Strafverfahren gegen Erich Mielke wegen Heimtückemord am Bülow-Platz in Berlin am

  • BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81

    V-Mann

  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 120/83

    vom Angeklagten verfaßte Revisionsbegründung mit 2938 Blättern - § 345 Abs. 2

  • BVerfG, 25.10.1966 - 2 BvR 506/63

    'nulla poena sine culpa'

  • BVerfG, 17.07.1985 - 2 BvR 1190/84

    Verletzung der Gebietshoheit eines fremden Staates durch Verbringung einer Person

  • LG Berlin, 03.07.1967 - 3 P Ks 1/67

    Im Namen Von Mulka, Boger, Kaduk Und Anderen

  • BGH, 30.04.1968 - 5 StR 670/67

    Hans-Joachim Rehse

  • BVerfG, 10.05.1957 - 1 BvR 550/52

    Strafvorschriften gegen männliche Homosexualität verstoßen nicht gegen

  • BGH, 20.03.1995 - 5 StR 111/94

    Mauerschützen III

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 642/94

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR

  • BGH, 30.05.1985 - 4 StR 187/85

    völkerrechtswidrige Entführung aus den Niederlanden - Art. 25 GG, kein

  • BGH, 10.08.1994 - 3 StR 252/94

    Auswirkungen eines gleichzeitigen Anwendens von neuem Recht und altem DDR-Recht

  • BVerfG, 04.05.1982 - 1 BvR 1457/81

    Auslieferung III

  • BGH, 20.10.1993 - 5 StR 473/93

    Umfang der Wirkung der Verfolgungs- und Vollstreckungsverjährung für in der DDR

  • BVerfG, 30.06.1964 - 1 BvR 93/64

    Auslieferung I

  • BGH, 29.04.1994 - 3 StR 528/93

    Politische Verdächtigung eines DDR-Bürgers durch einen DDR-Bürger (Anzeige einer

  • LG Leipzig, 01.09.1993 - 1 Ks 04 Js 1807/91
  • OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 10.05.1949 - StS 39/49

    Beeinflussung der Rechtspflege sowie Verleitung zur Rechtsbeugung und zum Bruch

  • BVerfG, 08.03.2006 - 2 BvR 486/05

    Todesurteile von 1944 gegen zwei Jugendliche kraft Gesetzes aufgehoben - daher

    Diese auch zur Frage der Rehabilitierung bei Entscheidungen des Volksgerichtshofes und der Sondergerichte (vgl. BGHSt 41, 317 ) ohne Verfassungsverstoß vertretene Meinung muss im Falle der vorliegenden standgerichtlichen Verurteilung ebenfalls gelten.
  • BGH, 17.06.2004 - 5 StR 115/03

    Massenerschießungen am Turchino-Paß im Jahre 1944

    Auch im vorliegenden Zusammenhang ist kein Raum, systemimmanent indoktrinierten Tätern eine Exkulpation aus subjektiven Gründen zu gewähren (vgl. in anderem Zusammenhang BGHSt 41, 247, 276; 41, 317, 340).
  • BGH, 03.12.1996 - 5 StR 67/96

    Strafbarkeit eines DDR-Amtsträgers, der die Verschleppung eines Westspions in die

    bb) Soweit auf die Taten das Recht der DDR (§ 223, § 239 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 RStGB, § 115 Abs. 1, § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 80 Abs. 1 StGB-DDR) Anwendung findet, hat die Verjährung in der DDR indes aufgrund eines quasigesetzlichen Verfolgungshindernisses bis zum 3. Oktober 1990 geruht (§ 69 Abs. 1 Satz 1 RStGB, § 83 Nr. 2 StGB-DDR), so daß Verfolgungsverjährung nach Art. 315a EGStGB ausgeschlossen ist (vgl. BGHSt 40, 48; 40, 113; 41, 247, 248; 41, 317, 320; BGHR StGB § 78b Abs. 1 Verfolgungshindernis 2 - dazu bestätigend BVerfG, Kammer, Beschluß vom 13. November 1996 - 2 BvR 1130/95 - 1. - VerjährungsG vom 26. März 1993, BGBl I 392).

    Dies hat der Bundesgerichtshof für die Strafverfolgung bei Schüssen an der innerdeutschen Grenze (BGHSt 40, 48; 40, 113), für die Verfolgung von Körperverletzungen an Gefangenen durch Strafvollzugsbedienstete der DDR (BGHR StGB § 78b Abs. 1 Ruhen 2) und für die Haftung von Angehörigen der DDR-Justiz wegen Rechtsbeugung und damit tateinheitlich zusammentreffender Delikte (BGHSt 41, 247; 41, 317) ausgesprochen.

    Bei diesem Verfassungsartikel handelte es sich nach der Entscheidung des Obersten Gerichts der DDR vom 4. Oktober 1950 (OGSt 1, 33 ff.) um ein "unmittelbar anzuwendendes Strafgesetz", das "Spionagehandlungen" mit dem Begriff der "Kriegshetze" erfassen sollte (vgl. BGHSt 41, 317, 322).

    Hierzu hat der Senat in seinem Urteil vom 16. November 1995 folgende, auch vorliegend gültige Ausführungen gemacht (BGHSt 41, 317, 343 f.):.

    Ein solcher Nachweis hat sich im vorliegenden Fall, zumal da er den Tatbeitrag eines nicht in maßgeblicher Position stehenden SfS-Angehörigen betrifft, ersichtlich nicht führen lassen (vgl. dazu auch BGHSt 41, 317, 347).

  • BGH, 10.12.1998 - 5 StR 322/98

    BGH hebt Freisprüche im Havemann-Prozeß auf

    Rechtsbeugung im Sinne von Willkür durch schwere Menschenrechtsverletzungen kann auch durch die Art und Weise der Durchführung von Verfahren begangen werden, namentlich wenn die Strafverfolgung und die Bestrafung überhaupt nicht der Verwirklichung von Gerechtigkeit (Art. 86 der DDR-Verfassung), sondern der Ausschaltung des politischen Gegners gedient hat (BGHSt 40, 30, 43; 41, 247, 254; 41, 317, 347; 42, 332, 341; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25).

    a) Insoweit hat der Bundesgerichtshof insbesondere an "Drehbuch-Fälle" gedacht (BGHSt 41, 317, 347; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 25; Willnow aaO S. 267).

  • BVerfG, 07.04.1998 - 2 BvR 2560/95

    Erste Entscheidung zur "Strafbarkeit von DDR-Richtern wegen Rechtsbeugung", hier:

    Danach ist es verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß der Bundesgerichtshof angesichts der besonders hohen Anforderungen an den objektiven Rechtsbeugungstatbestand davon ausgeht, es erscheine von vornherein kaum vorstellbar, daß einem Berufsrichter die evidente Rechtswidrigkeit seiner Entscheidung in diesen Fällen verborgen geblieben sein könne (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).

    Gleiches gilt für die Erwägung, daß ein möglicherweise vorliegender Verbotsirrtum nicht unvermeidbar sei und sich deshalb nicht der Strafrahmen verschiebt (vgl. BGH, NJW 1996, S. 857 ).

  • BVerwG, 16.05.2012 - 5 C 2.11

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit oder

    Zweifelsohne widersprach dieser Teil der Straf- und Strafzumessungspraxis in unerträglichem Maße den Grundsätzen der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit (BSG, Urteil vom 11. September 1991 - 9a RV 11/90 - BSGE 69, 211 ; BGH, Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - BGHSt 41, 317 ; Dietz, a.a.O. S. 485).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 596/98

    Rechtsbeugung; DDR-Justiz; Offener Brief; Gesetzesverletzung; Überdehnung

    Es liegt zudem nicht fern, daß die Anwendung des Verbrechenstatbestandes unter gebotener Berücksichtigung der Betrachtungsweise eines DDR-Justizangehörigen zur Tatzeit - also in einer Hochphase des "Kalten Krieges" -, möglicherweise auch vor dem Hintergrund der vom Obersten Gericht der DDR gebilligten Verurteilung G s, aus subjektiven Gründen noch nicht als Rechtsbeugung zu bewerten wäre (vgl. BGHSt 41, 317, 322; BGH NStZ-RR 1998, 360; vgl. andererseits BGHR StGB § 336 DDR-Recht, 14).

    Dies gilt um so mehr, als Anhaltspunkte für konkrete gewichtige Einflußmöglichkeiten des Verfolgten gar nicht erkennbar sind; die Strafe wurde mithin ganz vorrangig vom Ziel völlig überzogener plakativer Abschreckung bestimmt (vgl. BGHSt 41, 317, 336; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 15).

    Etwa durchgreifende Bedenken gegen die Annahme des erforderlichen direkten Rechtsbeugungsvorsatzes, die einer Beanstandung des erfolgten Freispruchs im Ergebnis entgegenstehen könnten, sind im Falle eines markanten Unrechtsurteils, wie es hier nach den bislang getroffenen Feststellungen vorliegt, nicht ersichtlich (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.), und zwar auch nicht bezogen auf den - freilich besonders lange zurückliegenden - Tatzeitpunkt (vgl. BGHSt 41, 317, 337 ff.).

    Verfolgungshindernisse liegen ersichtlich nicht vor (vgl. BGHSt 41, 317, 320).

  • BGH, 26.07.1999 - 5 StR 94/99

    Beihilfe zur Rechtsbeugung (DDR-Verfahren; Zeugen Jehovas; kalter Krieg;

    Dies gilt sowohl für die Heranziehung von Art. 6 Abs. 2 der DDR-Verfassung/1949 unmittelbar als Strafnorm als auch für die extensive Auslegung dieser Norm (vgl. BGHSt 41, 317, 321 ff.).

    Namentlich im Blick auf die festgestellten Vorgaben durch das Oberste Gericht der DDR und auf die Tatzeit am Höhepunkt des "Kalten Krieges" (vgl. BGHSt 41, 317, 328) gilt aber auch nichts anderes für die Subsumtion des geahndeten Verhaltens der Verfolgten unter die "Verbrechens"- Merkmale der "Kriegs- und Boykotthetze" (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 36).

    Ungeachtet des Grundsatzes, daß angesichts der hohen objektiven Schranke für die Annahme von Rechtsbeugung in politischen Strafverfahren der DDR in vielen damit auch krassen Fällen die Annahme des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes außer Frage steht (vgl. BGHSt 41, 247, 276 f.; 41, 317, 336 ff.), hat der Bundesgerichtshof gleichwohl in Einzelfällen, die nach besonders langem Zeitablauf, nach Begleitumständen oder Folgen weniger kraß erscheinen, eine Strafbarkeit wegen Rechtsbeugung auch aus subjektiven Gründen verneint (vgl. BGHR StGB § 336 - DDR-Recht 10; BGH NStZ-RR 1997, 36) und Freisprüche häufiger - möglicherweise zuletzt unter gleichzeitiger gewisser Verschärfung der Grenzen für Rechtsbeugung aus objektiven Gründen - unter Billigung der Ablehnung des direkten Rechtsbeugungsvorsatzes nicht beanstandet.

  • BGH, 20.06.1996 - 5 StR 54/96

    Kriegs- und Boykotthetze

    Die abweichende rechtliche Würdigung des Tatrichters, der bedingten Vorsatz des Angeklagten annimmt und diesen für ausreichend erachtet, geht schon daran vorbei, daß nach milderem Zwischenrecht - § 244 StGB-DDR - direkter Vorsatz erforderlich wäre (vgl. Senatsurteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 -, NJW 1996, 857, 862 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94], zum Abdruck in BGHSt 41, 317 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94] bestimmt).

    Dies rechtfertigt indes für sich, jedenfalls soweit es auf subjektive Umstände ankommt, nicht die Annahme der Rechtsbeugung (vgl. BGH a.a.O., NJW 1996, 857, 858) [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94].

    Sie grenzt an Tatbestandsüberdehnung, ist jedoch mit Rücksicht auf die Tatzeit in der Periode des "Kalten Krieges" und zugleich in der Anfangsphase der in hohem Maße selbstunsicheren DDR einem dort wirkenden Richter noch nicht als direkt vorsätzliche Rechtsbeugung anzulasten (vgl. auch dazu BGH a.a.O., NJW 1996, 857, 859 [BGH 16.11.1995 - 5 StR 747/94] und 864).

  • BGH, 26.07.1999 - 5 StR 219/99

    Verurteilungen wegen DDR-Todesurteilen rechtskräftig

    Diese Auffassung steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat im Urteil vom 16. November 1995 - 5 StR 747/94 - zu Todesurteilen in politischen Strafverfahren in der DDR aufgestellt hat (BGHSt 41, 317).

    Der vor dem Tatrichter vorgebrachte Einwand, Verantwortliche für während des NS-Regimes verhängte Todesurteile hätten eine günstigere Behandlung erfahren als die Angeklagten (vgi. UA S. 45), ist zutreffend (vgl. BGHSt 41, 317, 329 f.); dies vermag den Schuldspruch indes nicht in Frage zu stellen und begründet auch keinen Rechtsfehler zum Nachteil der - zu jeweils vier Jahren Gesamtfreiheitsstrafe verurteilten - Angeklagten.

  • BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung -

  • BVerfG, 12.05.1998 - 2 BvR 61/96

    Keine Verletzung von GG Art 3 Abs 1 und Art 103 Abs 2 durch Verneinung der

  • BGH, 09.02.2000 - 5 StR 451/99

    Nichtverjährung von DDR-Doping zum Nachteil uneingeweihter Minderjähriger

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 5 B 1940/07
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

  • BGH, 06.11.2001 - 5 StR 363/01

    Verfolgungsverjährung; Ruhen der Verjährung (Verneinung eines quasigesetzlichen

  • BGH, 22.10.1996 - 5 StR 232/96

    Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Bestrafung von Richtern und

  • BGH, 18.02.1999 - 5 StR 236/98

    Verurteilung einer Waldheim-Richterin rechtskräftig

  • BGH, 21.05.1996 - 5 StR 737/95

    Voraussetzungen für die Beihilfe zur Rechtsbeugung - Beschränkung der

  • BGH, 08.03.2000 - 5 StR 555/99

    Rechtsbeugung durch DDR-Staatsanwältin; Freiheitsberaubung; Teilfreispruch durch

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96

    Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen

  • BGH, 23.05.2000 - 5 StR 181/00

    Beihilfe zur Rechtsbeugung durch Hinwirken auf Haftbefehle durch Mitarbeiter des

  • BGH, 11.04.1997 - 3 StR 576/96

    Freispruch von DDR-Richtern und DDR-Staatsanwalt aufgehoben

  • BGH, 23.10.1996 - 5 StR 695/95

    Anstiftung zur Freiheitsberaubung durch Weiterleitung von Flucht-Informationen an

  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 580/96

    Rechtsbeugung durch Mitwirkung an der Verhängung von Strafen, die in einem

  • BGH, 15.06.1999 - 5 StR 614/98

    Rechtsbeugung; DDR-Unrecht; Freiheitsberaubung; Tateinheit

  • BGH, 05.05.1998 - 5 StR 150/98

    Rechtsbeugung einer Staatsanwältin zur Zeit des Bestehens der DDR

  • BVerwG, 09.02.2011 - 5 C 2.11

    Analogieverbot; Anscheinsbeweis; Archiv; Aufklärungsrüge; Ausgleichsleistung;

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 120/97

    Entscheidungen über Haftbeschwerden oder Berufungen in politischen Strafsachen -

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2001 - U (Kart) 11/01

    Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Aushandelns von Rabattsätzen durch den

  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 39/97

    Ausschluss einer Verurteilung auf Bewährung nach dem Recht der DDR -

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