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   BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17   

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https://dejure.org/2017,31573
BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17 (https://dejure.org/2017,31573)
BGH, Entscheidung vom 09.08.2017 - 5 StR 75/17 (https://dejure.org/2017,31573)
BGH, Entscheidung vom 09. August 2017 - 5 StR 75/17 (https://dejure.org/2017,31573)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet; Widerspruch zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwerfung der Revisionen als unbegründet; Widerspruch zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    StPO § 349 Abs. 2
    Verwerfung der Revisionen als unbegründet; Widerspruch zwischen dem Inhalt des Urteils und den Akten

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 02.06.1992 - 1 StR 182/92

    Widersprüche zwischen Urteilsinhalt und und Verfahrensakten

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein solcher Widerspruch, wenn er sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergibt, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich, da er auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe hinausläuft (BGH, Urteile vom 2. Juni 1992 - 1 StR 182/92, NStZ 1992, 506, und vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 45; Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00, NStZ-RR 2001, 262).
  • BGH, 07.06.1979 - 4 StR 441/78

    Überprüfung der tatrichterlichen Auswertung von Lichtbildern in einer

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17
    Ein in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannter Ausnahmefall liegt hier nicht vor, da der von der Revision vorgetragene Akteninhalt nicht durch Urkundenbeweis eingeführt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1997 - 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, 213 f., und vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 21).
  • BGH, 03.09.1997 - 5 StR 237/97

    Grundsatz der freien Beweiswürdigung (Rekonstruktionsverbot bei unrichtiger

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17
    Ein in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs anerkannter Ausnahmefall liegt hier nicht vor, da der von der Revision vorgetragene Akteninhalt nicht durch Urkundenbeweis eingeführt wurde (vgl. BGH, Beschlüsse vom 3. September 1997 - 5 StR 237/97, BGHSt 43, 212, 213 f., und vom 7. Juni 1979 - 4 StR 441/78, BGHSt 29, 18, 21).
  • BGH, 13.09.2006 - 2 StR 268/06

    Alternativrüge (Aufklärungspflicht; Erörterungsmangel; hilfsweise erhobene

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein solcher Widerspruch, wenn er sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergibt, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich, da er auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe hinausläuft (BGH, Urteile vom 2. Juni 1992 - 1 StR 182/92, NStZ 1992, 506, und vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 45; Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00, NStZ-RR 2001, 262).
  • BGH, 24.11.2000 - 2 StR 361/00

    Nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 09.08.2017 - 5 StR 75/17
    Wie der Bundesgerichtshof wiederholt entschieden hat, ist ein solcher Widerspruch, wenn er sich nicht aus den Urteilsgründen selbst ergibt, für sich allein regelmäßig revisionsrechtlich unerheblich, da er auf die unzulässige Rüge der Aktenwidrigkeit der Urteilsgründe hinausläuft (BGH, Urteile vom 2. Juni 1992 - 1 StR 182/92, NStZ 1992, 506, und vom 13. September 2006 - 2 StR 268/06, BGHR StPO § 261 Inbegriff der Verhandlung 45; Beschluss vom 24. November 2000 - 2 StR 361/00, NStZ-RR 2001, 262).
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