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   BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83   

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https://dejure.org/1984,1731
BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
BGH, Entscheidung vom 17.01.1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
BGH, Entscheidung vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (https://dejure.org/1984,1731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Abwesenheit des Dolmetschers für 15 Minuten in der Hauptverhandlung - Fehlen der allgemeinen Beeidigung von Dolmetschern - Überschreitung des tatrichterlichen Ermessens - Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1984, 1765 (Ls.)
  • NStZ 1984, 328
  • StV 1984, 146
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.11.1950 - 2 StR 50/50

    Ermittlung des Inhalts einer fremdsprachigen Urkunde durch das Gericht;

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Das ist reine Dolmetschertätigkeit (BGHSt 1, 4, 6) [BGH 28.11.1950 - 2 StR 50/50].
  • BGH, 18.10.1979 - 4 StR 517/79

    Revision eines wegen versuchter Vergewaltigung Verurteilten - Ablehnung eines

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Dieses Ermessen kann von dem Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob seine Grenzen eingehalten worden sind (BGH, Urteil vom 18. Oktober 1979 - 4 StR 517/79); nur beim Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein.
  • BGH, 28.04.1981 - 5 StR 162/81

    Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz - Verwirklichung des Tatbestandes des

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Der Angeklagte hätte sich gegen den Vorwurf des unerlaubten Handeltreibens, dem die in der Anklageschrift enthaltenen Vorwürfe des Erwerbs und des Besitzes als unselbständige Teilstücke zugrunde lagen, nicht anders verteidigen können (vgl. BGH, Beschluß vom 28. April 1981 - 5 StR 162/81).
  • BGH, 11.11.1952 - 1 StR 484/52

    Hinzuziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit der Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Ist der Angeklagte teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH GA 1963, 148).
  • RG, 20.10.1930 - III 266/30

    1. Beruht das Urteil auf der Unterlassung der Beeidigung, wenn der Vorsitzende

    Auszug aus BGH, 17.01.1984 - 5 StR 755/83
    Der Bundesgerichtshof und das Reichsgericht haben bei Berufung eines Zeugen oder eines Sachverständigen auf einen früher nicht oder nicht ordnungsgemäß geleisteten Eid (§§ 67, 79 Abs. 3 StPO) das Beruhen stets ausgeschlossen, wenn der Tatrichter die Aussage irrtümlich als beeidigt angesehen und gewürdigt und der Zeuge oder Sachverständige seine Vernehmung als eidliche betrachtet hat (RGSt 64, 379, 380; RG JW 1929, 1047; JW 1930, 152; BGH, Urteil vom 27. August 1953 - 3 StR 147/53, bei Dallinger MDR 1953, 722).
  • OLG Hamm, 28.02.2006 - 3 Ss OWi 897/06

    Verfahrensrüge; Dolmetscher; Anwesenheit in der Hauptverhandlung;

    In einem solchen Fall hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu entscheiden, in welchem Umfang er einen Dolmetscher bei der Verhandlungsführung zuziehen will (BGH, NStZ 1984, 328; BGH NStZ 2002, 275, 276).

    In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit i.S.d. § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGH NStZ 2002, 275, 276 m.w.N.; BGH NStZ 1984, 328).

    Die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO sind dann nur beim Vorliegen eines Ermessensfehlers verletzt (BGH NStZ 1984, 328).

    Dieses Ermessen kann von dem Revisionsgericht nur dahin überprüft werden, ob seine Grenzen eingehalten worden sind (BGH NStZ 1984, 328).

  • BGH, 06.06.2019 - 1 StR 190/19

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers (Beruhen)

    Damit liegt dieser Fall gänzlich anders als die Sachverhalte, in welchen der Dolmetscher einen allgemeinen Eid leistete, die Entgegennahme aber möglicherweise fehlerbehaftet war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 (durch beauftragten Richter anstelle des Landgerichtspräsidenten oder dessen Vertreter)), sich der Eid nur auf einen anderen Gerichtsbezirk erstreckte oder der Dolmetscher auch eine andere Sprache übersetzte (BGH, Urteil vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung, zusätzliche 1 (slowakisch neben tschechisch)).
  • OLG Celle, 22.07.2015 - 1 Ss OWi 118/15

    Entbehrlichkeit der schriftlichen Übersetzung eines Urteils bei Anwesenheit des

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328; OLG Stuttgart NJW 2006, 3796).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 29/21

    Nicht-vereidigter Dolmetscher (Beruhen); Verjährungsbeginn bei Tateinheit

    Maßgeblich dafür, ob das Beruhen ausgeschlossen werden kann, sind die konkreten Umstände des Einzelfalls (vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 15. Dezember 2011 - 1 StR 579/11; vom 27. Juli 2005 - 1 StR 208/05 und vom 2. September 1987 - 2 StR 420/87 Rn. 4; Urteile vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83 und vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86 Rn. 5 f.).
  • BGH, 22.11.2001 - 1 StR 471/01

    Absoluter Revisionsgrund; Notwendige Anwesenheit des Dolmetschers (teilweise

    In diesem Falle gehört der Dolmetscher nicht zu den Personen, deren Anwesenheit im Sinne des § 338 Nr. 5 StPO für die gesamte Dauer der Hauptverhandlung erforderlich ist (BGHSt 3, 285; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2, 3; BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 21.02.1989 - 1 StR 631/88

    Illegale Einschleusung ausländischer Frauen

    gezogen werden muß (vgl. RGSt 76, 177; BGHSt 3, 285; BGH NStZ 1984, 328; Hürxthal in KK 2. Aufl. § 259 Rdn. 3).
  • OLG Stuttgart, 18.09.2006 - 1 Ss 392/06

    Hauptverhandlung im Strafverfahren: Pflicht zur Ladung des Wahlverteidigers bei

    Nur bei Vorliegen eines Ermessensfehlers können die Verfahrensvorschriften der §§ 185 GVG, 338 Nr. 5 StPO verletzt sein (BGH NStZ 1984, 328).
  • BGH, 11.01.2022 - 3 StR 406/21

    Ausnahmsweise kein Beruhen des Urteils auf einem Verstoß gegen die

    Der Bundesgerichtshof hat bereits entschieden, dass ein Urteil nicht auf einem Rechtsfehler im Zusammenhang mit der Vereidigung eines in der Hauptverhandlung tätig gewordenen Dolmetschers beruht, wenn dieser allgemein beeidigt war, sich im Glauben an die Wirksamkeit des Eides und dessen Erstreckung auf die konkrete Übersetzungsleistung auf diesen berufen hat und auch das Gericht von der Wirksamkeit des Eides ausgegangen ist, die allgemeine Beeidigung aber im Einzelfall mängelbehaftet oder unzureichend war, weil der Eid statt vom Gerichtspräsidenten von einem von diesem beauftragten Richter abgenommen worden war (BGH, Urteil vom 17. Januar 1984 - 5 StR 755/83, NStZ 1984, 328), weil er sich auf eine andere als die Sprache bezog, aus der im konkreten Fall übertragen wurde (BGH, Beschluss vom 7. November 1986 - 2 StR 499/86, BGHR GVG § 189 Abs. 2 Übertragung zusätzliche 1), oder weil er - unter der bis zum 11. Dezember 2008 geltenden Fassung des § 189 Abs. 2 GVG - ein Tätigwerden bei dem betreffenden Gericht nicht erfasste (BGH, Urteil vom 27. Mai 1986 - 1 StR 152/86, NStZ 1986, 469 f.).
  • BGH, 27.06.2000 - 1 StR 665/99

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei partieller Kenntnis der deutschen Sprache;

    Ist ein Beteiligter teilweise der deutschen Sprache mächtig, hat der Tatrichter nach seinem pflichtgemäßen Ermessen darüber zu befinden, in welchem Umfang er bei der Verhandlung einen Dolmetscher zuziehen will (BGHSt 3, 285, 286; BGH NStZ 1984, 328; BGHR StPO § 338 Nr. 5 Dolmetscher 2).
  • OLG Köln, 23.05.2002 - Ss 171/02
    Grundsätzlich wird angenommen, dass ein Urteil auf einer fehlenden oder fehlerhaften Dolmetschervereidigung nach § 189 GVG beruht (BGH NStZ 82, 517; StV 84, 146; OLG Hamburg StV 84, 10; Senatsentscheidungen a.a.O.; Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, § 189 GVG Rn 3; KK-Diemer, a.a.O.).
  • BGH, 08.08.1990 - 3 StR 153/90

    Erforderlichkeit der Heranziehung eines Dolmetschers - Erforderlichkeit konkreter

  • BayObLG, 24.09.2004 - 1St RR 143/04

    Hinzuziehung eines Dolmetschers bei Zeugenvernehmung

  • KG, 17.03.2022 - 3 Ws (B) 33/22

    1. Wird gerügt, das Gericht habe unter Verstoß gegen § 187 Abs. 1 Satz 1 GVG ohne

  • VGH Bayern, 04.12.2017 - 5 ZB 17.31569

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs durch fehlerhafte Dolmetscherbeeidigung

  • OLG Frankfurt, 18.10.2005 - 1 Ss 140/05

    Relativer Revisionsgrund: Prüfung und Bejahung des Beruhens eines Strafurteils

  • BGH, 27.05.1986 - 1 StR 152/86

    Bindung an das Strafverfahren bei fehlender Vereidigung einer Dolmetscherin -

  • BGH, 07.09.1994 - 5 StR 467/94

    Fehlen eines Dolmetschereides als Revisionsgrund

  • BGH, 27.10.1992 - 5 StR 563/92

    Fehlende Vereidigung eines Dolmetschers als Verfahrensfehler

  • BGH, 22.09.1993 - 5 StR 448/93

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 04.12.1985 - 1 StR 394/85

    Beruhen eines Urteils auf einem Fehler in der Vereidigung des Dolmetschers -

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