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BGH, 31.05.2005 - 5 StR 76/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 244 Abs. 2 StPO; § 261 StPO; § 267 StPO; § 337 StPO
Aufklärungspflicht (Vernehmung des Sachverständigen; Geständnis); widersprüchliche Urteilsgründe bzw. Beweiswürdigung (Ausschluss des Beruhens) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer Revision als unbegründet
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 244 Abs. 2
Aufklärungspflicht und bereits erlangte Überzeugung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 08.12.1993 - 3 StR 446/93
Erforderliche Individualisierung eines Zeugen im Beweisantrag …
Auszug aus BGH, 31.05.2005 - 5 StR 76/05
Wenigstens nachdem der Angeklagte K ab dem 35. Verhandlungstag eingeräumt hatte, daß der Zeuge Ma in dem vom Angeklagten zunächst gemieteten PKW auf dem Rücksitz mitgefahren ist und keine Faser des Sitzbezugs dieses Fahrzeugs an der Kleidung des Zeugen festgestellt worden war, konnte die von den Revisionen vermißte Aufklärung einer hohen Wahrscheinlichkeit einer Faserübertragung von den aus Chemiefasern bestehenden Sitzbezügen beider Fahrzeuge auf die Kleidung des Entführten und die hohe Wahrscheinlichkeit einer weiten Verbreitung der in diesen Fahrzeugen und an der Kleidung des Zeugen festgestellten Fremdfasern keine Möglichkeit mehr darstellen, die bei verständiger Würdigung der Sachlage begründete Zweifel an der Richtigkeit der auf Grund der bisherigen Beweisaufnahme erlangten Überzeugung hätte wecken müssen (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 2 Umfang 1 und Aufdrängen 6).