Weitere Entscheidung unten: BGH, 07.08.2002

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   BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01   

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https://dejure.org/2001,2384
BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01 (https://dejure.org/2001,2384)
BGH, Entscheidung vom 13.06.2001 - 5 StR 78/01 (https://dejure.org/2001,2384)
BGH, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01 (https://dejure.org/2001,2384)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 266 StGB; § 9 AGBG; § 315 BGB; § 387 BGB; § 393 BGB
    Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche; Zinsschaden); BvS / Treuhand (Liquidatorengrundvergütung; Honoraransprüche; Entnahmen vor Fälligkeit); Mißbrauchstatbestand; Leistungsbestimmungsrecht; Unangemessene Benachteiligung; ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Untreue - Liquidation von DDR-Betrieben - Treuhandgesellschaft - Liquidatorengrundvergütung - Honoraranspruch - Nachteil - Leistungsbestimmungsrecht

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 261; ; StGB § 266; ; AGBG § 9 Abs. 1; ; BGB §§ 315 ff.; ; BGB § 612 Abs. 2; ; BGB § 315 Abs. 3; ; BGB § 246; ; BGB § 393

  • ra.de
  • RA Kotz

    Untreue bei stiller Liquidation von Betrieben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266 Abs. 1
    Vermögensnachteil durch Zahlung nicht fälliger Forderungen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2001, 542
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01
    Da es sich bei den Bestimmungen der Öffnungsklausel um allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) handelt, die die Treuhand als Alleingesellschafterin der abzuwickelnden Gesellschaften - neben weiteren vorformulierten Vertragsmustern - für den Abschluß von Liquidatorenvereinbarungen in den neuen Bundesländern verwendete (vgl. BGHZ 139, 309, 315), findet auf sie das Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) Anwendung.
  • BGH, 24.11.1995 - V ZR 174/94

    Beginn der Verjährung eines von gerichtlicher Leistungsbestimmung abhängenden

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01
    Unabhängig von der Frage, ob die gerichtliche Leistungsbestimmung gemäß § 315 Abs. 3 BGB - im Einzelfall Rückwirkung entfaltet, wird die vom Schuldner zu erbringende Leistung erst mit der Rechtskraft des Gestaltungsurteils fällig (BGHZ 122, 32, 45 f.; BGH NJW 1996, 1054, 1056; Battes in Erman, BGB, 10. Aufl., § 315 Rdn. 13; Heinrichs in Palandt, BGB, 60. Aufl. § 284 Rdn. 13; § 315 Rdn. 13).
  • BGH, 13.07.1999 - 5 StR 667/98

    Untreue; Volkseigener Außenhandelsbetrieb; Mißbrauchstatbestand; MfS;

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01
    Ob ein solcher Schaden eintritt, hängt davon ab, ob die durch die Vermögensverfügung herbeigeführte Rechtslage im Einklang mit der materiellen Rechtsordnung steht (BGHR StGB § 266 Abs. 1 - Nachteil 46).
  • BGH, 12.10.1977 - VIII ZR 84/76

    Mieterhöhungsanspruch nach einer Wertsicherungsklausel - Zeitpunkt des Beginns

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01
    Weiter ist davon, auszugehen, daß den jeweiligen Gestaltungsurteilen nach dem Inhalt der Öffnungsklausel und deren Auslegung unter Berücksichtigung von Treu und Glauben rückwirkende Kraft zukommt (vgl. dazu BGH NJW 1996, 1748; 1978, 154; Staudinger/Rieble (2001) § 315 Rdn. 220).
  • BGH, 10.03.1993 - VIII ZR 238/92

    Wirksamkeit bezifferter Preisvereinbarungen

    Auszug aus BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01
    Unabhängig von der Frage, ob die gerichtliche Leistungsbestimmung gemäß § 315 Abs. 3 BGB - im Einzelfall Rückwirkung entfaltet, wird die vom Schuldner zu erbringende Leistung erst mit der Rechtskraft des Gestaltungsurteils fällig (BGHZ 122, 32, 45 f.; BGH NJW 1996, 1054, 1056; Battes in Erman, BGB, 10. Aufl., § 315 Rdn. 13; Heinrichs in Palandt, BGB, 60. Aufl. § 284 Rdn. 13; § 315 Rdn. 13).
  • BGH, 05.07.2011 - 3 StR 444/10

    Betrug; Vermögensschaden; Fingierung einer Forderung zur Durchsetzung einer

    Zwar scheint sich im Hinblick auf den Schuldspruch aus einer Entscheidung des 5. Strafsenats vom 27. August 2003 (gemeint: Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01) (BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51) anderes zu ergeben.
  • BGH, 13.02.2007 - 5 StR 400/06

    Bestechlichkeit und Untreue bei der Ablösung von Stellplatzverpflichtungen

    dd) Die Feststellungen belegen demnach - ausgehend von der sich auch im Fall W. aus dem Zusammenhang der Urteilsgründe ergebenden Werthaltigkeit des Anspruchs der Stadt gegen diesen Investor - allenfalls einen gewissen, zudem nicht näher bestimmbaren Zinsverlust als Vermögensnachteil (vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51).
  • BGH, 08.06.2021 - 5 StR 481/20

    Vermögensnachteil bei der Untreue (wirtschaftlicher Vermögens-/Schadensbegriff;

    (1) Anders als das Landgericht angenommen hat, führt die Leistung auf eine nicht fällige Forderung noch nicht ohne Weiteres zu einem Vermögensnachteil (BGH, Beschluss vom 5. Juli 2011 - 3 StR 444/10 aaO, S. 314; Urteil vom 9. Februar 2006 - 5 StR 423/05, NStZ-RR 2006, 175, 176; Fischer, StGB, 68. Aufl., § 266 Rn. 126a; anders wohl BGH, Beschluss vom 13. Juni 2001 - 5 StR 78/01, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51).
  • BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Strafzumessung

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß das Landgericht aus rechtskräftig festgestellten Tatumständen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2000 Seiten 44 2. Absatz, 45 sub. 5 f. in Verbindung mit dem Beschluß des Senats vom 13. Juni 2001, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51) Verschleierungshandlungen des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung verwerten durfte (vgl. BGHSt 30, 340, 344).
  • KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09

    Dinglicher Arrest im Strafverfahren: Zulässigkeit der weiteren Beschwerde der

    Ihm ist damit - hier durch gerichtlichen Auftrag - die Befugnis eingeräumt, über fremdes Vermögen zu verfügen (vgl. BGH wistra 2001, 345; Fischer, StGB 57. Aufl., § 266 Rdn. 16).
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   BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02   

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https://dejure.org/2002,9668
BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02 (https://dejure.org/2002,9668)
BGH, Entscheidung vom 07.08.2002 - 5 StR 228/02 (https://dejure.org/2002,9668)
BGH, Entscheidung vom 07. August 2002 - 5 StR 228/02 (https://dejure.org/2002,9668)
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Volltextveröffentlichungen (9)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.06.2001 - 5 StR 78/01

    Untreue; Vermögensnachteil (Rückwirkender Ausschluß durch rechtmäßige Ansprüche;

    Auszug aus BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß das Landgericht aus rechtskräftig festgestellten Tatumständen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2000 Seiten 44 2. Absatz, 45 sub. 5 f. in Verbindung mit dem Beschluß des Senats vom 13. Juni 2001, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51) Verschleierungshandlungen des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung verwerten durfte (vgl. BGHSt 30, 340, 344).
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 07.08.2002 - 5 StR 228/02
    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß das Landgericht aus rechtskräftig festgestellten Tatumständen (Urteil des Landgerichts Berlin vom 30. Mai 2000 Seiten 44 2. Absatz, 45 sub. 5 f. in Verbindung mit dem Beschluß des Senats vom 13. Juni 2001, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 51) Verschleierungshandlungen des Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung verwerten durfte (vgl. BGHSt 30, 340, 344).
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