Rechtsprechung
BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 239a StGB; § 239b StGB; § 46 StGB
Erpresserischer Menschenraub (stabilisierte Bemächtigungslage); Geiselnahme; Vergeltungsbedürfnis als Strafzumessungsgrund - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 239a StGB, § ... 239b StGB, § 250 Abs. 3 StGB, § 49 Abs. 1 StGB, § 239 a Abs. 1 StGB, § 239a Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 239b Abs. 1 Alt. 2 StGB, § 265 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 46a Nr. 1 StGB, § 354 Abs. 3 StPO
- Wolters Kluwer
Ausnutzen der Bemächtigungslage als erpresserischer Menschenraub bzgl. Strafzumessung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ausnutzen der Bemächtigungslage als erpresserischer Menschenraub bzgl. Strafzumessung
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausnutzen der Bemächtigungslage beim erpresserischen Menschenraub
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 15.03.2011 - 5 StR 44/11
Gefährliche Körperverletzung; minder schwerer Fall; Provokation; …
Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15
Der Senat verweist die Sache entsprechend § 354 Abs. 3 StPO an eine allgemeine Strafkammer des Landgerichts zurück, weil die neue Hauptverhandlung nur noch gegen einen erwachsenen Angeklagten geführt werden wird (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2011 - 5 StR 44/11 mwN). - BGH, 02.02.2012 - 3 StR 385/11
Erpresserischer Menschenraub (Zusammenfallen von Bemächtigungs- und …
Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15
Damit ist aber nur gemeint, dass sich über die in jeder mit Gewalt oder Drohungen verbundenen Nötigungshandlung liegende Beherrschungssituation hinaus eine weiter gehende Drucksituation aus der stabilen Bemächtigungslage ergeben haben muss (vgl. BGH, Urteil vom 2. Februar 2012 - 3 StR 385/11, NStZ-RR 2012, 173, 174). - BGH, 20.08.2013 - 5 StR 248/13
Rechtsfehlerhafte Strafzumessung (Rückgabe der Asservate als bestimmender …
Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15
c) Hingegen durfte die Verbüßung zweimonatiger Untersuchungshaft ohne Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BGH…, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 6/15 Rn. 8 mwN) nicht - wie im angefochtenen Urteil geschehen (UA 11 12 13 14 15 S. 26) - als mildernder Umstand in Ansatz gebracht werden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31 mwN).
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des …
Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15
In Anbetracht dessen, dass lediglich Wertungsfehler in Frage stehen, können anders als bei einem erstinstanzlichen Freispruch (vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 23. April 2015 - 4 StR 607/14 Rn. 19) die zum Schuldspruch getroffenen Feststellungen aufrecht erhalten bleiben (§ 353 Abs. 2 StPO). - BGH, 24.03.2015 - 5 StR 6/15
Revisionsrechtlich nicht zu beanstandende Annahme eines minder schweren Falles …
Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15
c) Hingegen durfte die Verbüßung zweimonatiger Untersuchungshaft ohne Hinzutreten besonderer Umstände (vgl. BGH, Urteil vom 24. März 2015 - 5 StR 6/15 Rn. 8 mwN) nicht - wie im angefochtenen Urteil geschehen (UA 11 12 13 14 15 S. 26) - als mildernder Umstand in Ansatz gebracht werden (st. Rspr., vgl. etwa BGH, Urteil vom 20. August 2013 - 5 StR 248/13, NStZ 2014, 31 mwN). - BGH, 18.05.2010 - 3 StR 115/10
Räuberische Erpressung; erpresserischer Menschenraub; Konkurrenzen …
Auszug aus BGH, 02.06.2015 - 5 StR 80/15
a) Es handelt sich um eine Tat im Rechtssinne (vgl. auch BGH, Beschluss vom 18. Mai 2010 - 3 StR 115/10, NStZ 2011, 213).
- BGH, 03.06.2015 - 5 StR 113/15
Rechtsfehlerfreie Annahme eines minder schweren Falls beim Totschlag (Notwehr: …
Entgegen der Auffassung der Revision hat das Schwurgericht auch unter Berücksichtigung der zu den persönlichen Verhältnissen getroffenen Feststellungen besondere Umstände festgestellt, die eine strafmildernde Berücksichtigung der Untersuchungshaft rechtfertigten (UA S. 28: fehlende Sprachkenntnisse, fehlende familiäre und freundschaftliche Beziehungen in Berlin, Schreibunkundigkeit) und nicht lediglich - was rechtsfehlerhaft gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 2. Juni 2015 - 5 StR 80/15) - den Vollzug von Untersuchungshaft an sich strafmildernd berücksichtigt.